Vorlesungen an Uni zur Nachbearbeitung mit iPod aufzeichnen?

Dieser Meinung schließe ich mich einfach an: s.S. 57 "Mitschnitt einer Vorlesung"

http://www.uvm.nrw.de/C1256AFC003A7991/0/FA103BA5756C8483C1256E240055C4CF/$file/ratgeber.pdf

Wenn eine Vorlesung nicht 'öffentlich' ist, was denn dann?
 
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DudeEckes schrieb:
Dieser Meinung schließe ich mich einfach an: s.S. 57 "Mitschnitt einer Vorlesung"

http://www.uvm.nrw.de/C1256AFC003A7991/0/FA103BA5756C8483C1256E240055C4CF/$file/ratgeber.pdf

Wenn eine Vorlesung nicht 'öffentlich' ist, was denn dann?

gilt aber nicht für auf 20-30 leute beschränkte veranstaltungen...ich vermute mal, der kandidat ist auf einer fachhochschule...

bleibt also illegal
 
Zen, deine Meinung in allen Ehren, aber die Teilnehmerzahl hat damit nun wirklich nichts zu tun. Das ändert den Charakter der Veranstaltung in keinster Weise.

Bleibt offen, in wie weit sich der iPod zur Live-Aufnahme eignet. Und da sehe ich unter Vorlesungsbedingungen eher grau.
 
wenn er direkt am pult liegt...
geht das 1000 pro

wie gesagt mein iBook hat aus einer entfernung von 5-6 metern noch sehr gut, naja zumindest ausreichend, aufgenommen - auch ne alternative...
 
DudeEckes schrieb:
Zen, deine Meinung in allen Ehren, aber die Teilnehmerzahl hat damit nun wirklich nichts zu tun. Das ändert den Charakter der Veranstaltung in keinster Weise.

Bleibt offen, in wie weit sich der iPod zur Live-Aufnahme eignet. Und da sehe ich unter Vorlesungsbedingungen eher grau.

dude, zufällig bin ich examinierter jurist und weiß, wovon ich schreibe...
 
Zen schrieb:
dude, zufällig bin ich examinierter jurist und weiß, wovon ich schreibe...

Wie gesagt: Hier wurde einer von einem Professor verklagt, weil er die Vorlesung mit Video mitgeschnitten hatte....
 
Ceekay schrieb:
Vielleicht wäre ein Diktiergerät mit Richtmikro dann doch eine bessere
Lösung

LOL, das nennt sich dann großer Lauschangriff.

Also ich kenne keinen Dozenten, der eine Aufnahme erlauben würde.
 
Zen, böse wenn ich mich davon nicht beeindrucken lasse? :-D

Meine, nicht aus der Luft gegriffene, Meinung ist eben jene, daß bei einer _öffentlichen_ Veranstaltung ein Tonmitschnitt nicht gesetzeswidrig ist. Und da höre ich heute zum ersten Mal, daß die 'Öffentlichkeit' von der Teilnehmeranzahl abhängig ist.

Und ich bleib dabei: wirklich nützlich fand ich den Mitschnitt einer Vorlesung nie, dann lieber sich selbst vorlesen und mitschneiden, wenn man zu der kleinen Gruppe nichtgrafisch begreifender Schüler gehört. Als Student verzettelt man sich ja gerne mal mit Unnützem und Spielereien. Auch eine Erfahrung von mir ;-)
 
bei uns auf dem institut hat eigentlich fast kein lehrer was dagegen

heute hat er jedoch verweigert
"Gesetzeswidrig ohne erlaubnis..."

komischerweise war es aber kein problem, dass uns jemand mit ner TV-Cam gefilmt hat

uns hat niemand gefragt, ob wir was dagegen haben ;)
 
maxidiezl schrieb:
komischerweise war es aber kein problem, dass uns jemand mit ner TV-Cam gefilmt hat

uns hat niemand gefragt, ob wir was dagegen haben ;)

Ihr seid ja auch eine anonyme Gruppe, er nicht (ich geh mal davon aus, dass Ö. ein mit D. identisches Medienrecht hat). ;)
 
Eine Vorlesung ist keine öffentliche Veranstaltung, was man auch daran erkennt, dass sich Gasthörer anmelden müssen (auch wenn es in der Praxis meist nicht der Fall ist).

Die meisten Profs werden sicher nicht wollen, dass man ihr "Fachwissen" aufzeichnet - aber es gibt sicher Ausnahmen.

Außerdem schätze ich den Nutzwert einer solchen Aufzeichnung als gering ein. Man müsste sich ja nochmals 90min die Aufzeichnung anhören und hierbei auch noch notizen machen (also 90+X min). Sinnvoller ist es je nach Studienfach Notizen während der Vorlesung zu machen und die Geschichte mit einem Buch oder Skript nachzuarbeiten - oder die Notizen weglassen und einfach konzentriert zuhören. Aber die Zeit nochmals die Aufzeichnung anzuhören wirst Du nicht haben oder nicht haben wollen (du bist ja Student - mit allem was dazu gehört!)

MfG,
Andreas (fast examinierter Jurist) ;)
 
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Wie wäre es, wenn du den jeweiligen Lehrenden einfach vorher fragst? Ob Gesetz oder nicht: Das wäre sowieso ein Gebot der Höflichkeit; bei uns haben auch kaum Lehrende etwas dagegen... mit Online-stellen siehts dann aber schon wieder anders aus. Allerdings haben die meisten, die das gemacht haben, wieder damit aufgehört, weil die Aufzeichnungen dann daheim verstaubten und nie wieder ein menschliches Ohr erfreuten.
 
es geht ja nicht nur um den leerkörper ;) - auch zwischenfragen von kommilitonen etc. würden aufgezeichnet...au mann, ne menge persönlichkeitsrechte würden verletzt - da müsstest du aber viel fragen...
 
stonestream schrieb:
Die meisten Profs werden sicher nicht wollen, dass man ihr "Fachwissen" aufzeichnet - aber es gibt sicher Ausnahmen.

ich glaube das ist nur bei den juristen so ;)

jede wiederholung des stoffs prägt sich weiter in das gedächtnis ein. notizen während der vorlesung sind nicht schlecht, verlagen aber eine multiple aufmerksamkeit.
 
Multiple Aufmerksamkeit ?!

a046.gif

oder multitasking !!!

wie wollen ja auch die sexy mädls im hörsaal nicht vernachlässigen
lubber.gif


eekk.gif
 
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minimal schrieb:
notizen während der vorlesung sind nicht schlecht, verlagen aber eine multiple aufmerksamkeit.

Das ist ja gerade das gute an Notizen, jedenfalls mir geht es so, dass ich dadurch, dass ich das Zeug verstehen muss, um Notizen zu machen (wörtlich mitschreiben geht nicht, so schnell schreibe ich nicht) mir es viel besser lerne. Meistens lese ich mir meine Mitschriften gar nicht mehr durch (es gibt zu fast allen LVs Literatur, Skripten, etc...), das Schreiben alleine ist eine Lernhilfe. Aber da hat natürlich jeder seine eigenen Methoden.
 
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