Vorlesung aufnehmen - welche Möglichkeiten?

Spongebob

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Hallo ihr,
ich bin neu hier und möchte mich erst einmal positiv über dieses Forum äußern. Sehr schön alles! Ich möchte demnächst eine Vorlesung bei einem Super Prof aufnehmen, weiß aber nicht wie. Bild brauch ich nicht, der Ton ist am wichtigsten. Habt ihr irgendwelche Vorschläge? Ist ein Diktiergerät geeignet, wenn ja welches?

Viele Frage, hoffe auf Antworten
 
Zunächst mal: Willkommen im Forum!

Im Prinzip kannst Du jedes Diktiergerät nehmen, am bestens aber eins, dass gleich digital aufzeichnet (meistens im MP3-Format). Das Problem wird aber sein, dass Du das Gerät wahrscheinlich beim Prof. auf den Pult legen müsstest, da Du sonst nichts ausser viel Rauschen und wenig Stimme hören würdest. Vom Auditorium aus bräuchtest Du ansonsten eine Art Richtmikrophon. Mach vorher mal einen Test in dem Raum, vielleicht reicht es ja auch, wenn Du Dich dicht an einen der Saallautsprecher setzt.

Du solltest die Aktion vorher mit dem Prof. abklären, manche reagieren da nämlich ausgesprochen verschnupft drauf. ;)
 
zuerst brauchst Du die Einverständniserklärung des Prof. und der übrigen teilnehmenden Studenten. Da Du die wohl kaum alle bekommen wirst, würde ich es lieber sein lassen.
 
RC-FFM schrieb:
Du solltest die Aktion vorher mit dem Prof. abklären, manche reagieren da nämlich ausgesprochen verschnupft drauf.

Und das mit Recht. Bitte unbedingt vorher fragen! Wenn er gut drauf ist greift er vielleicht deinen Vorschlag auf und ihr könnt sogar ein Video von der Vorlesung machen ...
Wenn nicht ... wo sind die Juristen?
 
j-man schrieb:
zuerst brauchst Du die Einverständniserklärung ... der übrigen teilnehmenden Studenten.

Sofern es sich um eine klassische "one-way"-Vorlesung handelt, d.h. ohne Beiträge/Fragen des Auditoriums, ist das Einverständnis der Mitstudierenden wohl entbehrlich, wenn überhaupt notwendig.
 
Ich habe 2 Semester lang Vorlesungen mit dem MD-Rekorder von Sony und einem aufsteckbaren Stereo-Mikro aufgenommen. bei uns sitzen im Durchschnitt 40 Leute in der Vorlesung.
Die Quali war eigentlich immer ok, obwohl ich meistens in der Mitte des Raumes sitze und das Gerät auch nicht extra nach vorne gelegt habe. Wenn du allerdings in einem Hörsaal für 300 Leute sitzt brauchst du wahrscheinlich ein Richtmikrofon ;)
mit den Vortragenden gabs keine Probleme, ausser scherzhafte Ansagen wie: "jetzt muss ich aufpassen was ich heute sage..:"

Das Problem war allerdings ganz ein anderes: Wer hat die Zeit/Lust, sich tagelange Mitschnitte von Vorlesungen anzuhören? Ich habs dann aufgegeben.

P.S.: Sony bietet - soweit ich weiss - noch immer keine Möglichkeit, die Aufnahmen von der MD digital als MP3 auf den Mac rüberzuschieben.
 
RC-FFM schrieb:
Sofern es sich um eine klassische "one-way"-Vorlesung handelt, d.h. ohne Beiträge/Fragen des Auditoriums, ist das Einverständnis der Mitstudierenden wohl entbehrlich, wenn überhaupt notwendig.

Also so eine "one-way"-Vorlesung habe ich während meines bisher sechs Semester dauernden Studiums noch nicht erlebt.
 
Was taugt denn das integrierte Mikrophon im PB für sowas?
Zwar nicht in einem Raum mit 300 Leuten, aber so in der Größe eines Kursraumes?
 
Hallo ihr,
danke zunächst einmal für eure zahlreichen Antworten! Den Prof würde ich natürlich davor fragen. Eine andere Frage: welche Diktiergeräte (digital) würdet ihr empfehlen die dann auch mit meinem Powerbook kompatibel wären?
 
Wieso Vorlesungen aufnehmen? Einfach in Magdeburg studieren und sich die Vorlesungen im Netz anschauen.... :D
 
Dass man sich die Einverständnis vom Prof holen muss, ist mir völlig neu.
Man muss sie sich holen, wenn man die Aufnahme verbreiten will, aber sonst doch nicht.

Ich würde aber doch zum Prof gehn und ihn fragen, ob du seine Skripts haben kannst. Viele stellen die ins Netz oder zumindest als Kopiervorlage bereit.
Wenn die Vorlesung nicht gleichzeitig zu einem Buch werden soll (hat einer meiner Profs mit einer Kollegin als Co-Autorin letztens gemacht), ist das mit den Scripts im Netz idR kein Problem - außer der Mensch hat keinen Plan von Computern und Internet *g* - In dem Fall Kopiervorlage.

Wenn das mit den Scripts nicht gehen sollte, weil er ein Handschriftenkrakler ist, ein Buch daraus macht oder so, kannste ja auch mal zum zuständigen Hausi gehn und fragen, ob du dein Aufnahmegerät direkt an einen Line-Out-Anschluss des Hörsaals pröppeln kannst (wenn die Vorlesung mit einem Mikro abläuft).

Zur Aufnahme kannst du fast jeden aktuellen MP3-Player nutzen, außer dem iPod. Ich glaube, die Teile von iRiver haben sogar Line-In.
 
KAMiKAZOW schrieb:
Dass man sich die Einverständnis vom Prof holen muss, ist mir völlig neu.
Man muss sie sich holen, wenn man die Aufnahme verbreiten will, aber sonst doch nicht.

Vielleicht können zur eindeutigen Klärung der Frage ja die nachfolgenden Auszüge aus dem "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) beitragen. Zur besseren Lesbarkeit wurden die nicht zutreffenden Passagen entfernt und Auslassungen entsprechend kenntlich ("...") gemacht: ;)
  • Die Urheber von Werken der ... Wissenschaft ... genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
  • Zu den geschützten Werken der ... Wissenschaft ... gehören insbesondere ... Sprachwerke, wie ... Reden ... .
  • Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere ... das Vervielfältigungsrecht.
  • Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.
  • Wer ... ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk ... vervielfältigt, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Der Versuch ist strafbar.
 
Gibt's nicht seit kurzem ein Aufsteck-Mikro für das iPod? - Dann wäre zumindest schon mal das digitalisiert-hin-un-herschieb-Problem gelöst.

@RC-FFM: Gilt das nicht nur, wenn man das Gesagte irgendwie "gewinnbringend" nutzen will? *schnarch*

;)
 
ZoopCube schrieb:
@RC-FFM: Gilt das nicht nur, wenn man das Gesagte irgendwie "gewinnbringend" nutzen will?

Ohne den Fred jetzt endgültig mit Juristerei überladen zu wollen ... ;)

Du spielst sicher darauf an, dass "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen", grundsätzlich zulässig sind. Aber "die Aufnahme öffentlicher Vorträge ... auf Bild- oder Tonträger, ... sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig".
 
ai-freak schrieb:
Wenn nicht ... wo sind die Juristen?


Hier. :p

Das betrifft allerdings nur die (in diesem Fall nicht einschlägige) Strafbarkeit, nicht die urheberrechtlichen Probleme (s.o.).
 
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