Vor Ablauf der 14Tage-Frist, Widerruf des Macbook?

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WusGesicht

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Hallo liebe MacUser!

Hier mein kleines Problem: ich habe am 9. November mein Macbook (2GHz, 2Gig RAM, 120 Gig HD) bestellt. Am 23. November ist es bei meinen Eltern angekommen. Soweit, so gut... Nun studiere ich in einer anderen Stadt und werde mein Macbook erst am Donnerstag, 7. Dezember in den Händen halten. Am Freitag, den 8. Dezember läuft jedoch bereits die 14 Tage-Frist für den Widerruf aus.

Jetzt frage ich mich, nachdem ich hier schon einiges über die "neuen" Macbooks gelesen habe, ob ich einfach "vorbeugend" widerrufen soll, falls sich mein Macbook als Fehlgeburt erweist.
Mir ist schon bewusst, dass hier hauptsächlich Menschen hinschreiben, die eben ein Problem mit ihrem Gerät haben, aber es scheint ja so einiges zu geben, was nicht so ganz prickelnd ist und ich habe keine große Lust, nach ablauf der 14 Tage-Frist zu erfahren, dass ich 10 defekte Pixel habe, meine Festplatte muht, der Kühler rattert oder ein Kern des Prozessors nicht funktioniert.

Was würdet Ihr tun (die Frage richtet sich wohl vor allem an erfahrene Apple-Consumer) - meint Ihr, ich kann innerhalb des einen Tages das Gerät auf Herz und Nieren prüfen (kenne mich nicht sehr gut aus)? Oder ist es einfach zu gewagt, jetzt keinen Widerruf einzulegen und das Gerät dann so zu nehmen wie es ist? Ist mir halt schon recht unheimlich nach all der Quängelei hier im Forum (man sehe nur die freds...)

Vielen Dank im Voraus,
Grüße!
 
Man hat ja Garantie..... die Rep. das schon wenns Probleme gibt.
 
Also ich finde die Heulerei relativ langweilig.

Ich habe bewusst ein Refurb-MBP gekauft, in dem Bewusstsein, das Akku und Mainboard (schlussendlich auch Lüfter) getauscht werden, dafür war der Preis wirklich gut...

Also, wenn Du so genau weisst, wann Du wo bist, dann ist es ein bischen Dein Problem, das Du nur einen Tag zum Testen hast. Die meisten Leute sind zufrieden mit den MBs, sei Du es doch auch...

...denkt der Smurf, der Probleme erst dann beheben will, wenn sie auftreten....
 
Smurf511 schrieb:
Also ich finde die Heulerei relativ langweilig.

Ich habe bewusst ein Refurb-MBP gekauft, in dem Bewusstsein, das Akku und Mainboard (schlussendlich auch Lüfter) getauscht werden, dafür war der Preis wirklich gut...

Also, wenn Du so genau weisst, wann Du wo bist, dann ist es ein bischen Dein Problem, das Du nur einen Tag zum Testen hast. Die meisten Leute sind zufrieden mit den MBs, sei Du es doch auch...

...denkt der Smurf, der Probleme erst dann beheben will, wenn sie auftreten....

Danke für die zügige Antwort. Selbstverständlich bin ich zufrieden mit der Tatsache, dass ich in wenigen Tagen mein Macbook in den Händen halten werde! Leider konnte ich meinen Geburtstag nicht verschieben und leider - die Erfahrung haben wohl einige gemacht - konnte ich recht schwerlich einschätzen, wann die Dinger geliefert werden.
Man hat hier (und es als Heulerei zu bezeichnen ist sicherlich möglich) eben von einigen "Problemen" gehört, die ich nicht recht einordnen kann - wie zB. ratternde Lüfter, fiepende Netzteile, defekte Pixel etc. Die Frage ist ja, ob Apple solche Probleme - die ja nicht unbedingt die Funktionsfähigkeit des MB betreffen - als Sachmangel anerkennen oder ob man sich dann halt ärgert, dass man es nicht innerhalb der 14 tage zurückgeschickt hat und ein neues bestellt hat...

... fragt sich ich und grüßt
 
Wusstest Du schon, dass man auch selber ein MacBook mit Post/UPS versenden kann? Du hättest es Dir an die Studentenbude (weiter)schicken lassen können.
 
Der Unterschied zwischen Widerruf,Garantie und Gewährleistung ist Dir bekannt? Ansonsten wenn man sich schon vorher derartige Gedanken macht kann es nichts werden. Statt sich zu freuen auf das Teil gleich die Haare in der Suppe suchen, obwohl die Suppe noch nicht da ist.Nichtsdesttrotz wenn es denn da ist viel Spass mit dem Teil, Freunde von mir die sowohl MacBook als auch MacBook Pro haben haben keine Probleme.
 
bernie313 schrieb:
Der Unterschied zwischen Widerruf,Garantie und Gewährleistung ist Dir bekannt? Ansonsten wenn man sich schon vorher derartige Gedanken macht kann es nichts werden. Statt sich zu freuen auf das Teil gleich die Haare in der Suppe suchen, obwohl die Suppe noch nicht da ist.Nichtsdesttrotz wenn es denn da ist viel Spass mit dem Teil, Freunde von mir die sowohl MacBook als auch MacBook Pro haben haben keine Probleme.

Danke für die Antwort. Gerade der Unterschied zwischen Widerruf, Garantie und Gewährleistung führt ja zu meinen Gedanken. Während bei Garantie und Gewährleistung ein Sachmangel vorliegen muss, der als solcher auch anerkannt werden muss, ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung möglich, so dass ich im Rahmen dieses Instituts das Macbook auch bei kleineren (dem objektiven Betrachter als unwesentlicher erscheinende Mängel) das Gerät tauschen könnte. So habe ich gehört, dass es erst eine gewisse Anzahl von defekten Pixeln als Mangel akzeptiert wird. Des weiteren wird wohl ein mehr oder minder lautes Rauschen kaum als Mangel gesehen. Das problem ist ja, siehe oben, dass ich die Qualität dieser erwähnten Mängel nicht einschätzen kann, daher meine Frage hier.
Zu guter letzt scheint mir, dass es etwas anderes ist, ein Gerät im Falle eines Mangels zur Reparatur einzuschicken und zu waaaaaaarten oder eben zu Widerrufen, das Gerät abholen zu lassen und sich ein neues - hoffentlich einwandfreies - Gerät liefern zu lassen, oder sehe ich das falsch und Apple tauscht bei Defekten sofort die Geräte aus? Würde mich doch wundern.

Danke nochmals für die Antworten,
Grüße
 
Nur zwei Kleinigkeiten zur Klarstellung:

1. Widerruf heißt nicht Umtausch, sondern Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Apple bekommt also das MacBook zurück, danach du dein Geld. Das dauert alles ein paar Tage.

2. Wenn das MacBook am 23.11.06 an die Lieferadresse geliefert wurde, läuft die 14-tägige Widerrufsfrist am 07.12.06 ab, nicht am 08.12.06.

Gruß,

dejes
 
dejes schrieb:
Nur zwei Kleinigkeiten zur Klarstellung:

1. Widerruf heißt nicht Umtausch, sondern Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Apple bekommt also das MacBook zurück, danach du dein Geld. Das dauert alles ein paar Tage.

2. Wenn das MacBook am 23.11.06 an die Lieferadresse geliefert wurde, läuft die 14-tägige Widerrufsfrist am 07.12.06 ab, nicht am 08.12.06.

Gruß,

dejes

Danke für die Präzisierung. Du hast recht, die Frist läuft bereits am Donnerstag abend aus. Ja, durch den Widerruf widerrufe ich meinen Kaufvertrag, richtig. Und das ist ja das charmante daran, wenn das MB Mängel haben sollte, denn so kann ich ein neues Gerät bestellen und muss nicht ein defektes reparieren lassen (wobei mich das nicht wahnsinnig stören würde).
Ich bin über die juristischen Aspekte bestens aufgeklärt, nochmals vielen Dank, aber was mich wirklich interessiert, und daher meine Frage hier, ist, ob die kleineren Mängel, die hier im Forum ständig aufgezählt werden, bei Apple als Sachmängel gelten oder eben nicht. Das und nur das interessiert mich, denn sollte es zB so sein, dass Apple erst ab 10 defekten Pixel akzeptiert, dass ein Sachmangel vorliegt, dann wäre es natürlich angenehmer, den Kaufvertrag zu widerrufen und ein neues Gerät zu bestellen. Ich bitte euch, ihr habt doch Erfahrung was das anbetrifft, warum antwortet denn keiner auf die konkrete Frage statt allgemein Bekanntes zu verkünden?

Grüße
 
WusGesicht schrieb:
Danke für die Präzisierung. Du hast recht, die Frist läuft bereits am Donnerstag abend aus. Ja, durch den Widerruf widerrufe ich meinen Kaufvertrag, richtig. Und das ist ja das charmante daran, wenn das MB Mängel haben sollte, denn so kann ich ein neues Gerät bestellen und muss nicht ein defektes reparieren lassen (wobei mich das nicht wahnsinnig stören würde).
Ich bin über die juristischen Aspekte bestens aufgeklärt, nochmals vielen Dank, aber was mich wirklich interessiert, und daher meine Frage hier, ist, ob die kleineren Mängel, die hier im Forum ständig aufgezählt werden, bei Apple als Sachmängel gelten oder eben nicht. Das und nur das interessiert mich, denn sollte es zB so sein, dass Apple erst ab 10 defekten Pixel akzeptiert, dass ein Sachmangel vorliegt, dann wäre es natürlich angenehmer, den Kaufvertrag zu widerrufen und ein neues Gerät zu bestellen. Ich bitte euch, ihr habt doch Erfahrung was das anbetrifft, warum antwortet denn keiner auf die konkrete Frage statt allgemein Bekanntes zu verkünden?

Grüße

Also ich kann nur sagen das es immer auch darauf ankommt wie man den Mangel rüber bringt. Wenn ich Apple sage ich hätte da ein kleines Problem, was man vieleicht beseitigen sollte, dann kommste warscheinlich net weit. Wenn du aber auf ein 1a Notebook bestehst kann können die dagegen auch nix machen. Was immer schwierig wird ist das mit den Pixeln. Aber das kann dir auch bei einem neuen Book nach 2 oder 3 Wochen passieren das ein Pixel nicht mehr so richtig will. Ich kann dir nur raten (habe selbst eines der neuen CD2 Macbooks) schau es dir an und wenn Pixeltechinsch alles ok ist, dann behalte es. Lass dich hier nicht verrückt machen.
 
dejes schrieb:
Nur zwei Kleinigkeiten zur Klarstellung:

1. Widerruf heißt nicht Umtausch, sondern Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Apple bekommt also das MacBook zurück, danach du dein Geld. Das dauert alles ein paar Tage.

Gruß,

dejes

muss bei apple nicht unbedingt sein. natürlich ist es grds. so , dass die empfangenen leistungen zurückzugewähren sind, doch bei meinem widerruf letzte woche wurde nicht erst das geld zurücküberwiesen sondern es wurde sofort ein neues macbook losgeschickt, noch bevor ich das andere zurückgeschickt habe.
 
Nochmal zu deiner juristischen Aufklärung:

Falls dein MacBook einen Sachmangel aufweist, kannst Du als Käufer zwischen Mangelbeseitigung (Reperatur) oder NEULIEFERUNG wählen (vgl. § 439 I BGB).

vG,
Andi
 
WusGesicht schrieb:
ich habe am 9. November mein Macbook (2GHz, 2Gig RAM, 120 Gig HD) bestellt.

14 Tage-Frist für den Widerruf aus.
Geschäftsbedingungen Apple Store (DE):

Rückgabestrategie für Weihnachtseinkäufe: Wenn Sie ausschließlich zwischen dem 31. Oktober 2006 und dem 24. Dezember 2006 bei uns ein Produkt kaufen und mit diesem Produkt oder mit dem Anspruch auf Serviceleistungen nicht zufrieden sind, können Sie das Produkt an uns zurückgeben oder den Anspruch auf Serviceleistungen stornieren und eine Rückerstattung des Kaufpreises für das zurückgegebene Produkt bzw. für die stornierten Serviceleistungen erhalten, sofern Sie uns bis zum 8. Januar 2007 diesbezüglich kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@performa: vielen dank für diese brauchbare Information! Beruhigt mich sehr!

Danke nochmals an alle, die sich die Mühe gemacht haben, hier eine Antwort zu verfassen!
 
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