voip aufzeichnen

cky

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Ich plane eine Reihe von Telefoninterviews und möchte diese direkt auf HD aufzeichnen. Gibt es eine Möglichkeit, den VoIP Stream auf die HD zu bringen?
 
Bitte beachten!

5.1.7 „Mitschneiden“

So genannte Komforttelefone verfügen oftmals über eine Funktion, die es ermöglicht, während eines laufenden Gesprächs den eingebauten Anrufbeantworter zu aktivieren und so das Gespräch aufzuzeichnen (mitzuschneiden). Dies ist nur zulässig, wenn zuvor der Gesprächspartner in die Aufzeichnung eingewilligt hat. Andernfalls würde der Aufzeichnende eine Straftat begehen, die nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Dies ist den meisten Käufern solcher Komforttelefone nicht bewusst, zumal ein entsprechender Hinweis in den Bedienungsanleitungen für diese Geräte meist nicht enthalten ist. Hier gilt jedoch der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Hier im Detail:

Strafgesetzbuch
>

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 
Danke für die Belehrung. Selbstverständlich werden die Gesprächspartner über die Aufzeichnung informiert!! Es handelt sich um Recherche und Vorabinterviews für einen Dokumentarfilm.

Bezüglich WireTap muß ich sagen, daß das nicht die Lösung ist, die mir vorschwebt. Als Quelle kann ich hier, wie bei vielen anderen Programmen, nur vorhandene Audioinputs nutzen.

Ein neues Telefon bzw. das Hantieren mit Mikrofonen etc. möchte ich mir ersparen.

Ist es nicht möglich, den vorhandenen Stream direkt auf die Platte zu bringen?
 
Weiß wirklich niemand Rat?? :rolleyes:
 
Moin!

Sollte mit Ethereal gehen, allerdings selbst zu kompilieren und läuft nur unter X11.

Damit kannst du dann den RTP-Datenstrom, der bei einem VoIP-Gespräch anliegt, sogar in eine Audio-Datei speichern.

Leider nichts mit Klick&Record, das ist echte Handarbeit und setzt einige Unix-/Linux-Kenntnisse voraus.

MfG
MrFX
 
Audio Hijack!

Vielleicht weiß ich eine Lösung, allerdings nur, wenn Du über ein Softphone mit Deinem Computer telefonierst. Dann nämlich könnte Audio Hijack alles mitschneiden. Kostet nicht viel und funktioniert für alle Programme als Audio-Mitschnittgerät.

Beste Grüße
 
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