Vertrag über Softwareerstellung an Entwickler koppeln - möglich?

Ihr solltet auf jeden Fall regeln, dass ihr den Sourcecode bekommt und damit zu jedem x-beliebigen Entwickler gehen könnt um das Projekt weiterentwickeln zu lassen.
 
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Ich vermute ja, es geht hier um den Entwickler, der nun mit "seiner" Idee in ein Angestelltenverhältnis wechselt aber sichergehen möchte, dass es "sein" Idee wieder mitnehmen kann, wer kein Bedarf mehr an diesem Angestellten-Verhältnis besteht ;-)

In jedem Fall wird es wohl ein Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht sein, der sich bestenfalls in der Branche (IT-Entwicklung) auskennt
 
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Also alles was ich an Code entwickle in meiner Arbeitszeit gehört meinem Arbeitgeber :kopfkratz: Dafür bezahlt er mich ja. Würd mich schon interessieren wie so was funktionieren soll mit einem Angestellten ...
 
Alles gut, wir tauschen uns hier gerne aus. Und es sind ja auch alle im Tonfall brav und im Wesentlichen bei der Sache geblieben, also ein doch fast mustergültiger Thread.
A propos Muster, schau mal hier: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html
Das ist natürlich ein absolut nicht angepasster Vorschlag..

Würde schon funktionieren, der Vertrag. Der Quellcode geht an einen Notar. Passiert 1 Woche nichts, oder beantragt die
Firma Insolvenz, gibt der Notar den Quellcode weiter. Das kann dann auch der Programmierer sein, der inzwischen
in einer anderen Firma sitzt.
Passieren kann trotzdem was. Insolvenz kommt überraschend. Quellcode bleibt dann verschlossen. Der Mitarbeiter
arbeitet gar nicht mehr oder mag nicht. Nein .... doch kein guter Vertrag. ;)
 
Also alles was ich an Code entwickle in meiner Arbeitszeit gehört meinem Arbeitgeber :kopfkratz: Dafür bezahlt er mich ja. Würd mich schon interessieren wie so was funktionieren soll mit einem Angestellten ...

Wie geschrieben. Im Vertrag steht, dass der Kunde den Sourcecode erhält und damit machen kann was er will. Wenn er nach dem Projekt keine Lust mehr auf den Dienstleister hat, sucht er sich einen neuen. Da kann dann natürlich auch mittlerweile der ehemalige Entwickler der Software arbeiten.

Für mich klingt das aber auch ein wenig als wäre schon beschlossen, dass der Entwickler die Firma wechseln will. In dem Fall wäre es natürlich nicht ganz so einfach, da der Entwickler evtl. wechselt bevor der Vertrag erfüllt wurde, dann würde der ursprüngliche Dienstleister natürlich einen anderen Entwickler daran setzen können.
 
Ich möchte zu bedenken geben, dass es nicht unüblich ist, in Arbeitsverträgen von Software-Entwicklern einen Passus vorzusehen, dass nach dem Ausscheiden des Entwicklers aus dem Unternehmen - für eine bestimmte Zeit - eine Zusammenarbeit mit bisherigen Kunden nicht zulässig ist. Damit soll erreicht werden, dass bei einem Ausscheiden des MA Kunden nicht mitgenommen werden.

Generell ist es so, dass der Vertragspartner das Systemhaus ist und nicht der Entwickler. Als Systemhaus würde ich die vertragliche Bindung an einen Entwickler nicht zu lassen, dass es die unternehmerische Handlungsfreiheit einschränkt.

Aus meiner Sicht existieren zwei Möglichkeiten:
  • man lässt die Software bauen und übernimmt die Wartung selbst oder lässt die Wartung von jemanden anderen vornehmen. (Hier für ist die Weitergabe des Sourcecodes erforderlich und die Übertragung der Rechte, was in viele Fällen teurer ist)

  • man schließt einen Wartungsvertrag mit dem Systemhaus ab.
Der erste Punkt bereitet viele Probleme. Stell Dir vor, Du stellst fest, dass eine Nachbesserung erforderlich ist. Dann ist das erste Problem, wer ist für das Problem verantwortlich, das Systemhaus oder der Entwickler, der die Wartung übernommen hat. (nettes Streitpotential)

Als Systemhaus werde ich mich nie auf ein Vertragswerk wie von Dir gewünscht einlassen.

Was Du machen kannst, ist einen Support-Vertrag mit SLAs vereinbaren und dafür zahlen. Das ist der korrekte Weg.
 
Ich kann mich nicht vorstellen das eine Firma sein Mitarbeiter ohne weiteres gehen lässt und wo er direkt selber oder über Dritten beim Kunden arbeitet, da gibt es Fristen von normalerweise ein Jahr.
 
Genau, und darum muss das vertraglich geregelt werden, darum geht es hier.
 
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Ich kann mich nicht vorstellen das eine Firma sein Mitarbeiter ohne weiteres gehen lässt und wo er direkt selber oder über Dritten beim Kunden arbeitet, da gibt es Fristen von normalerweise ein Jahr.

Klar geht das. Gesetzliche Kündigungsfrist: 3 - 6 Monate ... oder nach ein paar Abmahnungen auch schneller ...

Und deswegen macht man keine Verträge in denen man die Umsetzung durch einen bestimmten Mitarbeiter garantiert. Man garantiert die zu erbringende Leistung.
 
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Klar geht das. Gesetzliche Kündigungsfrist: 3 - 6 Monate ... oder nach ein paar Abmahnungen auch schneller ...

Und deswegen macht man keine Verträge in denen man die Umsetzung durch einen bestimmten Mitarbeiter garantiert. Man garantiert die zu erbringende Leistung.
Du verstehst mich falsch. Es geht mir nicht um den Vertrag mit der Kunde, der in der Tat nichts darüber zu sagen hat wer das ausführen soll, das sollte die Firma bitte selbst entscheiden dürfen.
Es ging mir um den Vertrag mit der Arbeitnehmer. Ich kenne keine Firma wo einen IT-Mitarbeiter ohne ein Übergangsfrist zum Kunde gehen darf. Vertraglich steht da mindestens einen Jahr Wettbewerbsverbot.
 
Steht in unseren Verträgen auch drin ... und dennoch wechseln die Leute munter hin und her zwischen uns und Kunden :crack:
 
Das kenne ich bei uns definitiv nicht so.
 
Mit diesen Klauseln ist das sowieso so ne Sache ... wir haben hier nicht viele Arbeitgeber, welche in meinem Bereich Jobs anbieten. Irgendwie muss ich meinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn man mir hier 4 Arbeitgeber verbietet dann kann ich nicht mehr existieren. Wir hatten auch mal einen Kollegen der deswegen schon zum Anwalt lief, da dieser Vertrag mit dieser Klausel auf "sittenwidrig" rauslief. Aber da fehlt es mir an Wissen in diesem Gebiet.

Unsere Firma bedient sich auch bei unseren Kunden wenns ums Personal geht - daher glaub ich auch sagen die nicht viel wenn da mal von uns einer abwandert :crack:
 
Ist es nicht so, dass in vielen Unternehmen die Programmierer gar nicht angestellt sind, sondern selbständig
und nur im Unternhemen arbeiten? Das hatten wir neulich hier bei dem Problem mit der Scheinselbständigkeit.
 
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Du verstehst mich falsch. Es geht mir nicht um den Vertrag mit der Kunde, der in der Tat nichts darüber zu sagen hat wer das ausführen soll, das sollte die Firma bitte selbst entscheiden dürfen.
Es ging mir um den Vertrag mit der Arbeitnehmer. Ich kenne keine Firma wo einen IT-Mitarbeiter ohne ein Übergangsfrist zum Kunde gehen darf. Vertraglich steht da mindestens einen Jahr Wettbewerbsverbot.


Wie willst Du mit einem Arbeitnehmer einen Vertrag schließen? Ein Arbeitnehmer ist per Definition eine beschäftigte Person. In dem Moment in dem Du mit einem Arbeitnehmer einen direkten Vertrag machst, ist er Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten.
 
In dem Moment in dem Du mit einem Arbeitnehmer einen direkten Vertrag machst, ist er Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten.
Und genau dann verstößt er mutmasslich gegen seinen Arbeitsvertrag, nicht mehr wollte Thunderbirds sagen...
 
Und genau dann verstößt er mutmasslich gegen seinen Arbeitsvertrag, nicht mehr wollte Thunderbirds sagen...

Hatte das so verstanden, das der MA das Unternehmen verlässt. Hinsichtlich der Tatsache einen angestellten MA zu beauftragen ist das natürlich richtig.
 
Ist es nicht so, dass in vielen Unternehmen die Programmierer gar nicht angestellt sind, sondern selbständig
und nur im Unternhemen arbeiten? Das hatten wir neulich hier bei dem Problem mit der Scheinselbständigkeit.

DRV 1.0 passt einfach nicht zur Digitalisierung ... :-D
 
Ich sehe das komplett andersherum, man muss einen Vertrag mit dem Systemhaus machen in dem das Systemhaus die Weiterführung des Projektes zusichert wenn der Entwickler wegfällt.
 
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