Vertrag über freie Mitarbeit = Auftragsgarantie?

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galeo

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Hallo zusammen!
In meinem Vertrag über freie Mitarbeit in einem Verlag (ich bin selbst. DTP-Grafikerin) steht: "Art und Umfang der dem freien Mitarbeiter übertragenen Aufgaben machen einen Zeitaufwand von 5-10 Tagen pro Monat erforderlich." Ich leite nun daraus ab, dass mir also mindestens 5 Tage bis maximal 10 Tage (zu je 8 Std. - wie bei den Festangestellten dort) Arbeitsvolumen garantiert sind. Liege ich da richtig, oder habe ich keinerlei Ansprüche und muss einfach den nächsten Anruf abwarten?
Vielen Dank für eine erhellende Auskunft!
 
ich persönlich würde das so interpretieren, das die dich min 5 Tage im Monat beschäftigen müssen.

Aber Vorsicht: bin kein Rechtsanwalt und das da oben war auch keine Beratung :).
 
Hallo.
Was antworten die Leute beim Verlag, wenn Du ihnen diese Frage stellst?
Es klingt zwar für mich auch so, dass sie mindestens 5 und maximal 10 Tage lang Jobs für Dich haben (Glückwunsch!!!), aber falls dies mal weniger sein sollte, was dann? Anwalt, Heulkrampf, oder ab dafür? Und wenn es mal mehr sein sollte, würdest Du Dich dann eher freuen oder ablehnen, weil Du genug zu tun hast?
Gruß, Al
 
Al Terego schrieb:
Hallo.
Was antworten die Leute beim Verlag, wenn Du ihnen diese Frage stellst?

Ich wäre seeeehr vorsichtig damit, diese Frage wirklich zu stellen...
 
Hello, bin zwar nicht Grafiiker, sondern angehender Innenarchitekt, also Anfänger, und werde ebenfalls in einem Büro als sogenannter Freier Mitarbeiter tätig sein.
Bei mir war aber noch nie die Rede von einem Vertrag.

Es ist auch schon bei meinem Vorgänger so gelaufen, das er einfach immer ein Honorar gestellt hat, das halt mündlich so ausgemacht war, und das bekommen hat.

ist es üblich, bei freien Mitarbeitern keine Verträge zu machen, nur solche vagen Abmachungen?
 
Pedalschinder schrieb:
ist es üblich, bei freien Mitarbeitern keine Verträge zu machen, nur solche vagen Abmachungen?

Ich denke, es ist für viele Firmen komfortabler so - aber auch für viele Mitarbeiter. Ich arbeite meist auf genau dieser Basis - höchstens ein Rahmenvertrag, der Stundensätze und gegenseitige Verpflichtung, eventuell noch Geheimhaltungsverpflichtungen klärt.

Ob das in jedem Fall ein Vorteil ist, weiß ich nicht.
Ein freier Mitarbeiter, der allerdings Forderungen aus seinem Vertrag ableitet wie: "Ich habe aber eine Mindesttagesanzahl zu bekommen!" ist sicher für viele Unternehmen nicht angenehm (das wäre besser mit einem Fixum oder ähnlichem zu regeln), und die Frage, wann dieser Mitarbeiter auf Festeinstellung klagt, stünde für mich direkt im Raum...

Naja, und ohne Vertrag ist die Kündigung natürlich schneller und einfach zu gewährleisten. Das ist Mist, wenn man als "Freier" in einem Unternehmen hauptsächlich arbeitet...
 
Heero schrieb:
Ich wäre seeeehr vorsichtig damit, diese Frage wirklich zu stellen...
Also ohne dem Threadersteller Negatives nachzusagen, aber er/sie hätte dies VOR oder BEI Vertragsabschluss kären sollen. Ich unterschreibe doch nichts von solcher Wichtigkeit, ohne genau DAS zu klären. Von daher ist meine Frage natürlich etwas anmaßend, klar, sorry. :)
Wie gesagt gehe ich persönlich, wenn nichts anderes gesagt wurde, ebenfalls von den Annahmen galeos aus.
Gruß, Al
 
Hallo,
Ich denke das man diese frage durchaus "auch Nachträglich" stellen kann bzw. sollte.
Kann man ja etwas geschickter formulieren, Gell?

Viel Vorsichtiger musst du sein wenn diese Frage ungeklärt bleibt!!!
 
Hallo,

Pacta sunt servanda (Verträge sind zu bedienen = Verträge sind einzuhalten). Das betrifft selbstverständlich auch Zugeständnisse eines Arbeitgebers bezüglich einer vereinbarten Mindestbeschäftigung. Leider besteht ein Vertrag nicht nur aus einem Satz und deshalb kann man auch nicht die Schlussfolgerung entnehmen, dass eine Mindestbeschäftigung von 5 Tagen pro Monat garantiert wird, nur weil es erforderlich ist. Dazu müsste auch vertraglich geregelt sein, was das Unternehmen unter dem Begriff "erforderlich" versteht und in welchem Zusammenhang die Art und der Umfang mit den Erfordernissen und der Beschäftigung stehen. Ob es sich tatsächlich um ein Zugeständnis oder nur um ein eingeräumtes Zugeständnis aufgrund bestimmter Bedingungen handelt, wird erst offensichtlich, wenn man den Inhalt des kompletten Vertrages kennt. Doch jetzt ist es eh zu spät, sich den Kopf zu zerbrechen, denn Verträge sind einzuhalten.

Fragen sollte man nach Vertragsschluss vermeiden, denn damit schwächt man nicht nur die eigene Position sondern man verliert auch sein Gesicht, weil man vorgibt, etwas nicht zu wissen, was man trotzdem unterschrieben hat. Das ist unprofessionell und sollte vermieden werden – schon aufgrund der Tatsache, dem Unternehmen nicht zu zeigen, das man auf 5 Tage im Monat angewiesen ist, denn sollte der Vertragspartner den Eindruck gewinnen, rächt sich dieses Vorgehen eventuell bei einer Fortführung eines Vertrages, bei denen sich die Konditionen für den Beschäftigten verschlechtern. Wer Bedarf signalisiert, hat grundsätzlich keine gute Verhandlungsposition!

- Sterling
 
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