spoege
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Eine Frage an die Rechtsgelehrten unter uns:
Wie ist die Rechtslage, wenn Minderjährige Verträge über das Internet abschliessen?
Müssen die Erziehungsberechtigten in jedem Fall zustimmen? Können sie solche Verträge rückgängig machen?
Und etwas allgemeiner: Ist es überhaupt zulässig, solche Verträge mit zwei Klicks abschliessen zu können, ohne Altersverifikation?
Hintergrund:
Im Bekanntenkreis gibt es zwei Fälle, bei denen Jungs (der eine 10, der andere 16) einen Vertrag abgeschlossen haben. Beide hatten keine Ahnung, dass sie damit eine Mitgliedschaft bezahlen mussten. (Die AGB haben sie sich natürlich nicht durchgelesen.)
Der 10jährige hatte falsche Adressdaten angegeben, aber seine richtige eMail. Er bekam dann Mahnungen per eMail und nun eine Drohung mit dem Anwalt, so dass er es seinen Eltern gestanden hat. Die fragen sich nun, ob sie das zahlen müssen.
Die Eltern des 16jährigen haben gezahlt (und ihm das meiste davon vom Taschengeld abgezogen).
Wie ist die Rechtslage, wenn Minderjährige Verträge über das Internet abschliessen?
Müssen die Erziehungsberechtigten in jedem Fall zustimmen? Können sie solche Verträge rückgängig machen?
Und etwas allgemeiner: Ist es überhaupt zulässig, solche Verträge mit zwei Klicks abschliessen zu können, ohne Altersverifikation?
Hintergrund:
Im Bekanntenkreis gibt es zwei Fälle, bei denen Jungs (der eine 10, der andere 16) einen Vertrag abgeschlossen haben. Beide hatten keine Ahnung, dass sie damit eine Mitgliedschaft bezahlen mussten. (Die AGB haben sie sich natürlich nicht durchgelesen.)
Der 10jährige hatte falsche Adressdaten angegeben, aber seine richtige eMail. Er bekam dann Mahnungen per eMail und nun eine Drohung mit dem Anwalt, so dass er es seinen Eltern gestanden hat. Die fragen sich nun, ob sie das zahlen müssen.
Die Eltern des 16jährigen haben gezahlt (und ihm das meiste davon vom Taschengeld abgezogen).
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