Verträge von Minderjährigen übers Internet

spoege

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Eine Frage an die Rechtsgelehrten unter uns:

Wie ist die Rechtslage, wenn Minderjährige Verträge über das Internet abschliessen?
Müssen die Erziehungsberechtigten in jedem Fall zustimmen? Können sie solche Verträge rückgängig machen?

Und etwas allgemeiner: Ist es überhaupt zulässig, solche Verträge mit zwei Klicks abschliessen zu können, ohne Altersverifikation?

Hintergrund:
Im Bekanntenkreis gibt es zwei Fälle, bei denen Jungs (der eine 10, der andere 16) einen Vertrag abgeschlossen haben. Beide hatten keine Ahnung, dass sie damit eine Mitgliedschaft bezahlen mussten. (Die AGB haben sie sich natürlich nicht durchgelesen.)
Der 10jährige hatte falsche Adressdaten angegeben, aber seine richtige eMail. Er bekam dann Mahnungen per eMail und nun eine Drohung mit dem Anwalt, so dass er es seinen Eltern gestanden hat. Die fragen sich nun, ob sie das zahlen müssen.
Die Eltern des 16jährigen haben gezahlt (und ihm das meiste davon vom Taschengeld abgezogen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verträge sind nicht gültig. Einfach nicht zahlen und sich nicht melden.

Suche im Forum mal nach "opendownload" dazu gibts viele Beiträge.
 
Wenn die "Kunden" noch nicht voll geschäftsfähig sind, sind solche Verträge ohne Einverständnis der Eltern meist ungültig. Es gibt zwar Ausnahmen bei geringen Summen ("Taschengeldparagraph" - gilt aber nicht für Abos), grundsätzlich sind solche Verträge - gerade irgendwelche Abos - meist ungültig.

"Abofallen" - also Abos, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind, sind meist eh ungültig.
Wenn ein Anbieter nichts außer einer E-Mailadresse hat, kommt der eh nicht wirklich an den Nutzer heran und versucht nur, die Kunden per Drohungen zur Zahlung zu bewegen.

(alles AFAIK)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin spoege,

gleicher Fall letztes Jahr im August bei meiner damals 13-jährigen Tochter.

Kleiner Unterschied, eine Freundin hatte sich einen "Spaß" erlaubt, tut aber letztendlich nichts zur Sache.

Resultat waren Online-Rechnungen/Mahnungen und später Androhung mit Anwalt, trotz meiner zwischenzeitlichen Aufklärung des Sachverhaltes.

Ich habe dann einfach nicht mehr reagiert, die Mail-Ad. meiner Tochter geändert und seitdem ist Ruhe.

Gruß Th.
 
"Abofallen" - also Abos, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind, sind meist eh ungültig.

Nun ja, mein kleiner Sohn hatt von mir eine normale Vodafone Karte (eigene Nr.)
Nach seinem Abo-abschluss hat ein Anruf genügt um das wieder zu stoppen.

Keine Ahnung wie das rechtlich aussieht.
(Er ist also nicht beim Anbieter als Kind zu erkennen:kopfkratz:)
 
Ansonsten gibt es, wenn ich mich nicht täusche, auf der Seite der Verbraucherzentrale auch eine Vorlage für solche Fälle, übrigens auch wenn man als Erwachsener auf die Tricks reinfällt. Ich bin vor einiger Zeit auch total doof auf sowas reingefallen, und habe dann bei der Verbraucherzentrale das hier gefunden: http://www.vz-nrw.de/UNIQ124591393704980/link421981A.html
Das dann einfach per Einschreiben an den Betreiber, falls die Adresse zu finden ist, schicken, und gut ist. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.
 
Danke erstmal.
@Thomas: Kann natürlich sein, dass du einfach Glück gehabt hast, und der Anbieter seriös war.
@ Orgeltier: Der Musterbrief gilt für Täuschungen gegenüber Erwachsenen, trifft also die beschriebenen Fälle nicht so ganz.
@ ricky: Die Mahner haben ja auch die IP-Adressen der Comuter, von denen die Kids aus bestellt haben.

Ich fürchte, dass es noch mehr Eltern gibt, wie bei dem von mir beschriebenen 16jährigen, die einfach zahlen, weil sie keinen Ärger haben wollen, obwohl sie es gar nicht bräuchten.
 
Nö, seriös ist es nicht, wenn man durch bloßes Anklicken einen "Vertrag" abschließt.

Lediglich im "Kleingedruckten" wurde darauf und auf die Zahlungspflicht hingewiesen.
 
Wie ist die Rechtslage, wenn Minderjährige Verträge über das Internet abschliessen?
Genauso wie wenn Minderjährige Verträge im normalen Leben abschließen. Warum soll das im Internet anders sein?
Müssen die Erziehungsberechtigten in jedem Fall zustimmen? Können sie solche Verträge rückgängig machen?
Genau wie außerhalb des Internets auch.

Und etwas allgemeiner: Ist es überhaupt zulässig, solche Verträge mit zwei Klicks abschliessen zu können, ohne Altersverifikation?
Jaein.

Im Bekanntenkreis gibt es zwei Fälle, bei denen Jungs (der eine 10, der andere 16) einen Vertrag abgeschlossen haben. Beide hatten keine Ahnung, dass sie damit eine Mitgliedschaft bezahlen mussten. (Die AGB haben sie sich natürlich nicht durchgelesen.)
Der Vertrag des 10 jährigen ist per Definition nicht zustande gekommen, da nicht geschäftsfähig.
Der Vertrag des 16 jährigen könnte schwebend unwirksam sein, weil er beschränkt geschäftsfähig ist, und Bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter damit er wirksam wird. Solange die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen, bleibt er schwebend unwirksam.
 
Der Vertrag des 10 jährigen ist per Definition nicht zustande gekommen, da nicht geschäftsfähig.

Die beschränkte GF beginnt doch mit dem 7. Lebensjahr


Der "Taschengeldparagraph" gilt in solchen Fällen übrigens nie, da ein Abonnement nicht sofort zu leisten ist, es entstehen Verpflichtungen - demnach ist selbst ein kleiner Geldbetrag nicht Auslöser für einen rechtsgültigen Vertrag.
 
@ ricky: Die Mahner haben ja auch die IP-Adressen der Comuter, von denen die Kids aus bestellt haben.

Damit kann man aber nicht viel anfangen.
Da müsste der Anbieter schon Anzeige erstatten und den Anschluss hinter der IP ermitteln lassen. Machen die aber nicht.
Stattdessen drohen sie lieber - beispielsweise, dass es "Urkundenfälschung" sei, wenn ein Jugendlicher falsche Angaben über sein Alter gemacht hat :rotfl:
 
Ich hab letztes Jahr (noch 17) auch einen Vertrag abgeschlossen, was ich aber leider nicht gewusst habe und dann knapp 100 € für ein Jahr Nutzung bezahlen sollte.
Hab die Schreiben getrost ignoriert und auch die Briefe vom Inkasso Büro, da ich dummerweise die richtige Adresse angegeben habe.
Nach einer Weile hat mich das ziemlich genervt und ich hab den Sachverhalt aufgeklärt und eben alles genau beschrieben (Alter, Geschäftsfähigkeit und Vertrag war auf den ersten Blick nicht erkennbar).
Die Briefe vom Inkasso-Büro kamen immer und immer wieder. Nun nach einem Jahr haben sie es wohl aufgegeben, hab nichts mehr von denen gehört.

Achja, das Inkasso-Büro hieß Collecter, was mich damals schon zum Schmunzeln brachte ^^
Ein Beitrag auf Sat.1 zum Verbraucherschutz solcher "Inkasso-Unternehmen" hat mich nur nochmals bestätigt, den geforderten Betrag unter keinen Umständen zu zahlen.

gruß value
 
Leute Leute Leute,.... Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...!

Weil der Sachverhalt nicht ausführlich genug ist, kann ich nicht sagen, ob nicht vielleicht sogar überhaupt kein wirksamer (meist Dienst-) vertrag zustande kommt.
Gesetzt dem Falle, diese dort auf solchen Internetseiten abzuschließenden Verträge seien grundsätzlich fehlerfrei und gültig:

Eine Frage an die Rechtsgelehrten unter uns:

Wie ist die Rechtslage, wenn Minderjährige Verträge über das Internet abschliessen?
Müssen die Erziehungsberechtigten in jedem Fall zustimmen? Können sie solche Verträge rückgängig machen?



Wenn die Minderjährigen über 7 sind, sind sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 106 BGB. Für sie gelten die §§ 107 ff. BGB.

Die Minderjährigen haben durch die Klicks auf der Seite eine Willenserklärung, namentlich ein Angebot zum Abschluss des Vertrages abgegeben. (Keine Annahme, die Inhalte der Seite sind als sogenanntes "invitatio ad offerendum" anzusehen, ist aber hier auch völlig egal.) Die Willenserklärung ist auch nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil sie in letzter Konsequenz eine Zahlungspflicht begründet. Hierfür benötigen sie die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, § 107 BGB.

Vertreter sind die Eltern gemeinschaftlich § 1629 I 1 BGB. Einwilligung ist die vorherige Zustimmung, § 183 S. 1 BGB.

Die Kinder haben den Vertrag ohne Einwilligung der Eltern geschlossen. Die Wirksamkeit hängt also von der Genehmigung ab, § 108 I BGB.

Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung, § 184 I BGB.

Solange die Genehmigung nicht dem Kind oder dem Vertragspartner erklärt wurde ist der Vertrag ("schwebend") unwirksam.

Die Kinder müssen nicht zahlen, wenn keine Zustimmung erfolgt ist. Diese müsste auch nicht explizit verweigert sein, nur einfach nicht erfolgt, fertig.

Wahrscheinlich wäre der Vertrag aber sowieso von vornherein schon kein brauchbarer.... Das ganze ist nämlich meistens eh nur gemauschelt und meistens sind zumindest die "AGB" nichtmal wirklich AGB und wenn, dann sind die fragwürdigen Klauseln da dann unwirksam. Oder die abgegebene Willenserklärung ist schon wegen arglistiger Täuschung nichtig. Oder oder oder... Müsste man sehen.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab das gleiche hinter mir, soviel ich weiß, hat man 30 Tage Rücktrittsrecht, aber selbst wenn das nicht mehr funktionieren sollte, ruhe bewahren, nach 3-4 "anwalts-briefen" ist ruhe, so war es zumindest bei mir.
 
Kann man sich dann eigentlich immer damit rausreden, dass man nicht selbst den Vertrag geschlossen hat, sondern der Filius? Damit ist man ja vor allem sicher.
Meine persönliche Meinung ist, das Eltern eine Aufsichtspflicht besitzen. Wenn sie ihre Kinder an einen Computer setzen und sich dann aus dem Staub machen, haben sie diese ganz klar verletzt.
Sicherlich bleibt noch der Mißbrauch, wenn böse Klassenkameraden einen bei so etwas anmelden. Aber damit ist ja hoffentlich nächstes Jahr mit dem eAusweis Schluss.
 
Kann man sich dann eigentlich immer damit rausreden, dass man nicht selbst den Vertrag geschlossen hat, sondern der Filius? Damit ist man ja vor allem sicher.

Glaubt dir aber keiner.... Grundsätzlich ist es aber Sache eines jeden Vertragspartners zu gucken mit wem er da einen Vertrag schließt. Wenn es ihm egal ist -> Pech, muss er mit den Konsequenzen leben (unwirksamer Vertrag zum Beispiel)

Hab das gleiche hinter mir, soviel ich weiß, hat man 30 Tage Rücktrittsrecht

Blödsinn. 1) Sind es 14 Tage und 2) muss dafür überhaupt erstmal ein wirksamer Vertrag da sein. Wenn nix da ist kannste auch von nix zurücktreten.
 
@tafkas

Das kommt ja wohl auch darauf an, wie der "Vertrag" zustande kam.

Im Fall meiner Tochter hat auch deren Freundin nicht geahnt, dass dieser "Scherz" mit Kosten verbunden war.

Ich habe mir die Site angesehen und es war tatsächlich erst nach genauem Studium des Textes zu erkennen.

Keine Mail-Bestätigung, nichts, nur plötzlich nach einem Monat die Rechnung.
 
Meist reicht es in solchen Fällen den Rechnungssteller mal zu ergooglen um rauszufinden, dass es sich um unseriöse Abzocke handelt. Dann einfach nciht mehr reagieren...
 
Danke, speziell an paralyzed.
Ich werde entsprechende Tipps weitergeben.

:)
 
Noch als Ergänzung zu paralyzed: Theoretisch kann man den §110 BGB (Taschengeldparagraph) anführen, d.h. dann wären die Verträge wirksam, aber genau dies ist bei Dauerschuldverhältnissen nicht möglich (gehe mal davon aus, dass die "Mitgliedschaft" eine solche ist und nicht nur eine einmalige Zahlung beinhaltet).

Ansonsten bleibt der Hinweis zu den Schlusssätzen von paralyzed (und der Hinweis auf den Opendownload-Thread).
 
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