Verträg vorzeitig kündigen

Lerak

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Vertrag vorzeitig kündigen

Hallihallo,

habe da mal ne Frage bezüglich Verträgen und der Bundeswehr.

Ich bin seid ca. 2 Jahren in einem Fitnessstudio bei uns in der Nähe.
Bislang immer alles tuti gewesen.
Nun ist es aber so das ich ab dem 01.04.2009 meinen FWDL12-Dienst antrete. Einberufung habe ich im November bekommen. Da ich nun am organisieren bin habe ich gestern mit meienm FS gesprochen. Die meinten das mein Vertrag am 31.12 ausläuft und automatisch verlängert wird da ich nicht drei Monate vorher gekündigt habe also am 31.09.2008.
Also soll ich wohl erst im Sep´09 kündigen können.

Gibts da möglichen das ich da vorher aus dem Vertrag rauskomme ?

Wäre um Antworten sehr dankebar :)


Edit: Ach ich bin dann in Lüneburg stationiert, also fällt Umzug weg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es eine Seriöses Studio ist lässt es dich aus Kulanz raus.

Wenns n sauhaufen ist wo eh nicht viel los ist dann muste zahlen ;)
 
Verdammt dann muss ich wohl zahlen ^^ Ja das ist halt so günstiges FS und zahle mit 25 € im Monat relativ wenig.
 
Ich würde an Deiner Stelle nochmal ein wenig googeln, denn "Einberufung zur Bundeswehr" ist glaube ich schon ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
 
Frag mal ob se den Vertag für 9 Monate aussetzen können :) hat bei nem Kumpel auch geklappt.
 
Hab jetzt mal im FS angerufen. die machen das nur 3 Monate wo ich dann auch noch 4,90 bezahlen soll :S
 
Einfach eine Kündigung per Einschreiben schicken Bundeswehr oder aber auch ein Umzug sind ein Kündigungsgrund da du nicht mehr die Möglichkeit hast die Leistung in Anspruch zunehmen anders könnte es sein wenn das Fitnessstudio eine Filiale am BW Standort hast aber selbst dann könnte die veränderte Finanzielle Lage eine Kündigung rechtfertigen da du die Situation weder zu vertreten hast noch Einfluss darauf haben tust.

In der Kasernen gibt es für solche Fälle, insbesondere wenn man sich uneinsichtig zeigt, immer auch einen der sich mit so etwas auskennt und beratend tätig ist.
 
Einfach eine Kündigung per Einschreiben schicken Bundeswehr oder aber auch ein Umzug sind ein Kündigungsgrund da du nicht mehr die Möglichkeit hast die Leistung in Anspruch zunehmen anders könnte es sein wenn das Fitnessstudio eine Filiale am BW Standort hast aber selbst dann könnte die veränderte Finanzielle Lage eine Kündigung rechtfertigen da du die Situation weder zu vertreten hast noch Einfluss darauf haben tust.

In der Kasernen gibt es für solche Fälle, insbesondere wenn man sich uneinsichtig zeigt, immer auch einen der sich mit so etwas auskennt und beratend tätig ist.

Naja ich bin aber Freiwillig Wehrdienstleistender. Ich war eigentlich erst bei der Feuerwehr für 6 Jahre verpflichtet. Jedoch bin ich mit meinem Beruf nicht zu frieden und weiß auch nicht was ich nach der Ausbildung machen soll. Da ich im Januar fertig bin hab ich im November beschlossen zur BW zu gehen und hab mich für 12 Monate verpflichtet
 
Naja ich bin aber Freiwillig Wehrdienstleistender. ... Da ich im Januar fertig bin hab ich im November beschlossen zur BW zu gehen und hab mich für 12 Monate verpflichtet

wenn du dich freiwillig gemeldet hast, kam die Einberufung ja nicht wirklich überraschend. Meine Kulanz wäre da sehr sehr gering.
 
ne die Einberufung nicht , die Entscheidung zum Bund zugehen aber schon.
 
ne die Einberufung nicht , die Entscheidung zum Bund zugehen aber schon.

als Firma würde ich mich da auf den Standpunkt stellen, daß ich nichts für deine überraschenden Entscheidungen kann. So dumm das ist, aber solche "überraschenden Entscheidungen" haben halt manchmal Konsequenzen, die man tragen muß, und wo man nicht immer auf Kulanz der anderen bauen kann.
Wenn der Betreiber überraschend entscheiden würde, daß sich der Laden für ihn nicht mehr lohnt, und ihn zumacht, würdest du auch dein Geld zurück wollen, und wärst vermutlich relativ wenig kulant.
 
Wenn der Betreiber überraschend entscheiden würde, daß sich der Laden für ihn nicht mehr lohnt, und ihn zumacht, würdest du auch dein Geld zurück wollen, und wärst vermutlich relativ wenig kulant.

Falscher Vergleich. Dass er sein Geld zurück bekommt wäre völlig klar, da der Betreiber seine Leistung nicht mehr erbringen kann.

Der richtige Vergleich wäre, wenn der Kunde drauf bestehen würde, dass der Laden für ihn solange der Vertrag läuft noch geöffnet bleibt.
 
Ja will ja eigentlich nur Leistungen bezahlen die ich auch in anspruch nehmen kann.

Und wenn ich keine Leistung mehr beziehen will, möchte ich halt auch nichts mehr zahlen müssen.

Eigentlich wollte ich ja da auch wieder anfangen, das werde ich wohl sein lassen.
 
k.o.t.z ... die sterne nerven!
 
Kann man die Aussagen für voll nehmen ? Weil laut der Seite könnte ich fristlos kündigen :D
 
Hast du nen guten Draht zu deinem Arzt? Dann lass dir ein Attest ausstellen, dass du kein Training mehr machen darfst. Dann müssen sie dich rauslassen.

Wenn die doof machen können, würde ich das an deiner Stelle auch tun. Kündigung per Einschreiben würde ich ebenfalls vorschlagen.

Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde (vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280

Mitglieder eines Fitnessclubs, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Fall einer Frau entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch 750 Mark ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 3558/96-19

Quelle: Irgendwo im Internet.

Wenn du willst, schau ich mal bei beck-online rein und such dir die Urteile raus.

Achja.. Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung. :)
 
http://www.ra-****.de/fitnessclub.htm;[FONT=Arial schrieb:
h. Folgende Klauseln sind ebenfalls unwirksam und berechtigen trotzdem zur fristlosen Kündigung: „Krankheit oder sonstiger Hinderungsgrund entbindet nicht von der Beitragszahlung“; „Die Mitgliedschaft ruht nur während der Ableistung des gesetzlich vorgeschriebenen Grundwehrdienstes“ (LG Dortmund, Az.: 8 O 223/90, Urteil vom 25.10.1980).
[/FONT]

Wie sieht es denn damit aus ?
 
Hast du nen guten Draht zu deinem Arzt? Dann lass dir ein Attest ausstellen, dass du kein Training mehr machen darfst. Dann müssen sie dich rauslassen.

Wenn die doof machen können, würde ich das an deiner Stelle auch tun. Kündigung per Einschreiben würde ich ebenfalls vorschlagen.







Quelle: Irgendwo im Internet.

Wenn du willst, schau ich mal bei beck-online rein und such dir die Urteile raus.

Achja.. Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung. :)

Ja das mit dem Attest möchte ich gerne lassen, da ich AGT-Träger bin.
Könnte mir dann vermutlich selber ne Falle stellen.

Wäer cool wenn du das machen würdest :)
 
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