Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Na hoffentlich nicht.

Wieso ? dafür ist es unter anderem doch da wenn du ein glaubhaftes Interesse vorträgst bekommt man problemlos Auskunft es sei den man hat bei seiner Adresse eine Sperrvermerk was aber fast unmöglich zu bekommen ist .
 
Immer schriftlich in Verzug setzen mit Einschreiben und Rückschein.
das bringt mal gar nicht so viel und kann relativ leicht abgewehrt werden. dann bekommst du von der post deine 20,50 euro wieder und bist bei null.
 
wenn das einschreiben verloren geht, was schonmal passiert, wenn der empfänger es mehrfach nicht annimmt und auch nicht abholt, bekommst du von der post diesen betrag (+/-) erstattet, weil es dementsprechend versichert ist (oder dein einschreiben zurück, was aber komischerweise nicht so häufig passiert). mit dem porto hat das mal herzlich wenig zu tun. kleiner nachteil: deine frist hast du auch noch nicht gesetzt. daher wird diese technik (so weit ich weiß) auch von anwälten nicht mehr angewandt.

da hier aber anwälte sind, mögen diese es besser wissen.
 
3 Monate kann er sich Zeit lassen, nicht länger.

Das ist so nicht ganz korrekt.

"Fällig ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung erst angemessene Zeit nach der Räumung, wenn für den Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen überschaubar ist. Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Üblicherweise ist eine Überlegungs- und Prüfungsfrist von drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses anzusetzen. Im Einzelfall kann jedoch auch eine Frist von sechs Monaten noch angemessen sein.

...

Nach einem Urteil des OLG Hamburg (Az.: 4 U 36/87, DWW 1988, 41) ist der Kautionsrückzahlungsanspruch jedenfalls solange nicht fällig, wie die Nebenkostenabrechnung ohne Verschulden des Vermieters nicht erstellt werden kann."

Siehe http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article791457.html

(Einwohnermeldeamt) Na hoffentlich nicht.

Doch:

"Jeder, "der ein berechtigtes Interesse" an der Herausgabe dieser Information hat, wird gegen geringe Gebühr die Adresse (so sie denn überhaupt bekannt ist) erhalten."

Siehe http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2623726.html

Da sich der Vermieter nicht mehr meldet, könntest du auf der nächsten Wache Anzeige wegen Betruges oder Unterschlagung erstatten, dann werden die Beamten dort die Datenbank des Einwohnermeldeamtes befragen.

Siehe oben. Gemäß dem einen oder anderen Urteil hat der Vermieter sogar bis zu einem Jahr Zeit, die Kaution einzubehalten.

Ansonsten gilt wie in allen Rechtsfragen: Auskunft von versierten Kräften einholen, denn Meinungen aus einem Forum spiegeln immer nur subjektive Aussagen wider, rechtlich bindenden Antworten kann nur ein Rechtsanwalt geben, da es häufig auch auf den Einzelfall ankommt.
 
War bei der Polizei - die helfen nicht weil es unter Zivilklage fällt.
 
Jetzt probieren wir´s über das Meldeamt bzw über die Mieter ...
 
Meldeauskunft ist net so teuer, ich meine die einfache Meldeauskunft kostet 5 Euro rum (je nach Bundesland oder auch Gemeinde verschieden), ne erweiterte kostet so um die 12,- €, man muss allerdings berechtigtes Interesse nachweisen (Bei Firmen z.B. eine offene Rechnung oder meist sogar einen Titel), die einfache Meldeauskunft bekommt man i.d.R. aber wenn du glaubhaft darstellst das du ein "berechtigtes Interesse" (Mietkaution) hast.
 
Hab beim Bürgeramt nachgefragt und die geben eine Adresse für 3,50 Euro raus. Allerdings braucht man Namen, Vornamen und Geburtsdatum.
Geburtsdatum hatte ich nicht ...

Aber ich habe heute mit viel Fingerspitzengefühl und googligen Glück seine Adresse bekommen!! ;-)
 
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