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Verlängert sich AppleCare+ automatisch bei einem frühen Hardwaredefekt?
Ich hab vorhin für die Buchhaltung den Garantiestatus meines iMacs prüfen müssen, da dies einen Einfluss auf die Abschreibung und Restwertberechnung nach Ablauf der Abschreibungsphase hat. Dabei ist mir eine kleine Inkonsistenz aufgefallen.
In der Woche drauf habe ich AppleCare+ telefonisch vom alten auf den neuen iMac umschreiben lassen.
Aufgrund dieser Historie würde ich jetzt erwarten, dass AppleCare+ bei der Übernahme vom alten auf den neuen iMac das alte Datum beibehält und somit am 09.04.2021 um 23:59 Uhr Ortszeit abläuft. Tatsächlich bekomme ich auf der Infoseite aber den 28.06.2021 angezeigt.
Ehe ich jetzt bei Apple anrufe und mich wieder durch deren Telefonsupport kämpfen muss: hat hier jemand zufällig eine Ahnung ob das normal ist?
Sei doch froh, warum willst du Apple deswegen kontaktieren und dich beschweren (??), dass deine AppleCare Abdeckung nun verlängert wurde?
Und ausserdem gilt AppleCare+ für DREI Jahre, also in jedem Fall bis 2021 und nicht bis 2020.
Sorry, ich meinte 2021. War ein Tippfehler und ist schon korrigiert.
Und es geht nicht um eine Beschwerde, dass meine Abdeckung verlängert wurde, sondern um eine rechtlich möglicherweise notwendige Klärung, da das IRS bei der Restwertberechnung nach Abschreibung eine mögliche Restgarantie mit einbezieht und den Vorgang dann verkompliziert weil nicht mehr die üblichen Standardtabellen gelten. Und steuerlich ist der iMac am 09.04.2021 abgeschrieben. Ich könnte jetzt natürlich einfach auf gut Glück hergehen und angeben, dass die Garantie an dem Tag abgelaufen ist. Dann dürfte ich allerdings bei einem Defekt der zwischen dem 10.04. und 28.06.2021 auftritt diese auch nicht in Anspruch nehmen, sonst wäre dies Steuerhinterziehung. Andererseits könnte ich das spätere Datum angeben und wäre dann zwar abgesichert, hätte bei der Restwertberechnung aber einen höheren Aufwand und auch höhere Kosten beim aus-dem-Firmenbestand-nehmen des Geräts.
Deshalb wollte ich erst kurz nachfragen ob hier jemandem etwas bekannt ist oder nicht ehe ich bei Apple anrufe und deswegen ein Fass aufmache.
Steuerrecht ist halt universell und weltweit kompliziert
Ich hab vorhin für die Buchhaltung den Garantiestatus meines iMacs prüfen müssen, da dies einen Einfluss auf die Abschreibung und Restwertberechnung nach Ablauf der Abschreibungsphase hat.
Ja, scheint so. Ich habe mir nie Gedanken über die Garantie meiner Hardware gemacht. Einfach
zu 5 ( oder 3) Jahren abgeschrieben. Danach weiterverwendet. Der Restwert ist mir egal, aber
vielleicht wird von mir als Freiberufler da auch weniger Buchhaltung gefordert.
In Deutschland hab ich mir dazu auch nie Gedanken gemacht, es scheint also eine Besonderheit des US-amerikanischen (oder etwas allgemeiner des angelsächsischen) Steuerrechts zu sein
Mein accountant hat mich jedenfalls darauf hingewiesen nachdem ich ihm die Zahlen auf Nachfrage übermittelt habe.
Bisher war es so dass ein Austauschgerät die Laufzeit des ursprünglichen Gerätes übernahm, allerdings auch mindestens 90 Tage Garantie hatte. Somit konnte sich die Garantie durchaus verlängern.
Naja, da der AppleCare+-Vertrag beim Austausch bereits bestand und ich außerdem auch ohne AppleCare+ noch über 9 Monate Garantie gehabt hätte denke ich nicht, dass diese 90 Tage zutreffen. Ich vermute mittlerweile auch eher eine Fehlanzeige, so wirklich zuverlässig ist dieses System bei Apple ja nicht.
Ich werde nochmal mit meinem accountant reden und seiner Empfehlung folgen. Bei Steuerhinterziehung verstehen die Feds hier keinen Spaß