Verkauf von betrieblichen Gegenständen

das ist nicht legal.
 
echt, klar wäre das nicht legal , aber das würde doch bestimmt gehen. muß ja net nen rechner sein ein stuhl für den schribtisch wär das gleiche. wenn hier die anworten im forum auch net so legal geschrieben werden dürfen auf meine frage ,dann last es bitte sein oder ein mod. soll meine frage löschen .:confused:
 
Hallo metropol,

b2) verticker die Kiste bei eBay (wohlgemerkt inzwischen aus meinem Privatvermögen) und erziele aufgrund von fanatischen Käufern einen Erlös von 500 Euro ... muss ich die jetzt irgendwo angeben?


Denke doch mal an deine jährliche Einkommens – Steuererklärung ich meine da gibt es so einen Punkt „Außerordentliche Einkünfte“.
 
Hallo knechtuwe,
das wäre nicht Illegal, sondern ist Illegal!

Wenn ihr vom FA erwischt werdet dann seit ihr drann, es ist dabei zu Beachten das
es sich nicht um ein Vergehen handelt sonder wohl um eine Straftat.

Für deinen Kumpel geht’s um Steuerhinterziehung, für dich um Beteiligung an einer Straftat.

Wenn es die erste ist bekommst du sicherlich Bewährung, dein Kumpel kommt bei selbst
Anzeige mit einer dicken Zahlung davon ab.

Das FA Schätz dann gerne die Summen und Rechnet hoch über Jahre.
 
Wenn man ein abgeschriebenes Gerät aus dem Betrieb nimmt, muss man angeben, welchen Verkaufspreis man dafür erzielt hat, aber wenn man es nicht verkauft, sondern privat übernimmt, fällt das natürlich weg.
Wenn man das dann irgendwann weiterverkauft, passiert auch nichts, das FA merkt es ja erstmal nicht.

Aber eines Tages wird eine Steuerprüfung kommen, die dann auch die Privatkonten durchleuchtet. Dann könnte der Deal auffallen und man muss nachversteuern.
 
Wenn man ein abgeschriebenes Gerät aus dem Betrieb nimmt, muss man angeben, welchen Verkaufspreis man dafür erzielt hat, aber wenn man es nicht verkauft, sondern privat übernimmt, fällt das natürlich weg.
Wenn man das dann irgendwann weiterverkauft, passiert auch nichts, das FA merkt es ja erstmal nicht.

Aber eines Tages wird eine Steuerprüfung kommen, die dann auch die Privatkonten durchleuchtet. Dann könnte der Deal auffallen und man muss nachversteuern.

Ist das wirklich so, oder vermutest Du das? Mal ein anderes Beispiel: metropol-privat bekommt etwas geschenkt und verkauft es später bei ebay - das ist doch keine Einnahme im Sinne der Einkommenssteuererklärung, oder? Und wenn metropol-firma ein Geschenk an metropol-privat macht, dann ist das doch das Gleiche.


So - ich hab jetzt nochmal kurz recherchiert! In einem älteren Zeitartikel findet sich folgendes:
Theoretisch ist die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ganz einfach. Man muss nur mal Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes aufschlagen. Dort wird erklärt, was eine gewerbliche Tätigkeit ist. Die beiden Schlüsselbegriffe heißen Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit. So darf ein Briefmarkensammler große Teile seiner Sammlung verkaufen, um vom Erlös kistenweise neue Marken zu kaufen, und die überflüssigen Motive weiterverkaufen, ohne dass er damit zum Gewerbetreibenden wird. Denn sein Anliegen ist ja der Ausbau der eigenen Sammlung – und nicht der Handel an sich.

Damit entfällt jegliche Steuerpflicht, wenn ich Privatverkäufer bin, also nicht mit dem Ziel verkaufe, damit dauernd Gewinn zu erzielen!


Mit den Privatkonten hätte ich zumindest Zweifel - ich bin nicht verpflichtet, die Kontoauszüge meiner Privatkonten aufzubewahren, so dass eine Kontrolle nach Jahren nur über die Bank geht. Zusätzlich müsste das Finanzamt erst einmal einen gut begründeten Verdacht haben, um Einblick in mein Privatvermögen nehmen zu dürfen.

Es scheint mir, dass die ganze Sache doch eher kompliziert ist. Ich denke, das gehört in die Fragestunde bei meinem Steuerberater. Mit Mutmaßungen sollte man wahrscheinlich in Steuerfragen gar nicht erst anfangen.

Danke trotzdem für die hier genannten Ideen.
 
Zuletzt bearbeitet:
echt, klar wäre das nicht legal , aber das würde doch bestimmt gehen. muß ja net nen rechner sein ein stuhl für den schribtisch wär das gleiche. wenn hier die anworten im forum auch net so legal geschrieben werden dürfen auf meine frage ,dann last es bitte sein oder ein mod. soll meine frage löschen .:confused:

knechtuwe ... Du fragst ja nur mal so, betonst, dass es angenommen ist ... aber das was Du da vorhast ist schlicht Betrug. Natürlich geht das. Ladendiebstahl geht auch ... aber Du wirst jawohl verstehen, dass dazu hier keine Anleitung gegeben werden kann.

Und ebenso klar muss Dir sein, dass das Finanzamt das absolut nicht lustig finden wird, wenn Sie den Verdacht haben, dass Du sowas im großen Stil abziehst. Offiziell heist das Umsatzsteuerbetrug und da werden die Damen und Herren eher ungemütlich. Ich hatte mal eine entsprechene Sonderprüfung - zum Glück war das ein grundloser Verdacht - aber die 4 h im Finanzamt waren nicht sehr angenehm. Und glaub mir, die Leute da lassen sich nicht so einfach an der Nase herumführen.
 
Ich gehe nicht davon aus dass Privatpersonen ihre Kontoauszüge nicht Aufbewahren müssen,
es scheint eine Regelung zu geben das Privatpersonen ihre Eingangs – Rechnungen 2 Jahre
lang aufzubewahren, also warum dann nicht auch ihre Kontoauszüge.

Alle bei mir eingehenden Privatrechnungen sind mit diesem oder einem ähnlichen Text versehen: „Privatpersonen sind verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren“…..
 
Ich gehe nicht davon aus dass Privatpersonen ihre Kontoauszüge nicht Aufbewahren müssen,
es scheint eine Regelung zu geben das Privatpersonen ihre Eingangs – Rechnungen 2 Jahre
lang aufzubewahren, also warum dann nicht auch ihre Kontoauszüge.

Alle bei mir eingehenden Privatrechnungen sind mit diesem oder einem ähnlichen Text versehen: „Privatpersonen sind verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren“…..
Dies betrifft meines Wissens nach aber nur Handwerker-Rechnungen und dies auch erst seit ca. 2 Jahren. Soll angeblich gegen SW-Arbeit helfen.
 
Alle bei mir eingehenden Privatrechnungen sind mit diesem oder einem ähnlichen Text versehen: „Privatpersonen sind verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren“…..

Davon habe ich keine einzige ... aber anders herum - warum solltest Du als Privatmensch Deine Kontoauszüge aufbewahren müssen? Es erweist sich sicher als günstig, wenn Du Zahlungen nachweisen möchtest. Sinnvoll sicher deshalb, weil deine Pflicht eine Rechnung zu zahlen 2 Jahre nach dem Jahr indem Du sie erhalten hast, erlischt (also Rechnungen aus 2007 können vom Lieferanten spätestens bis zum 31.12. 2009 eingefordert werden).

Aber sonst?

Das ändert aber auch nichts daran, dass das Finanzamt an Deinen Privatkonten nichts zu suchen hat - jedenfalls nicht ohne ernsthaften Verdacht. Und nein - ich habe nichst zu verbergen und trotzdem bin ich für umfangreiche Rechte zum Erhalt der Privatsphäre. Eingriffsrechte des Staates gehören begrenzt, solange kein Nachweis des Gegenteils erfolgt.
 
Ist das wirklich so, oder vermutest Du das? Mal ein anderes Beispiel: metropol-privat bekommt etwas geschenkt und verkauft es später bei ebay - das ist doch keine Einnahme im Sinne der Einkommenssteuererklärung, oder? Und wenn metropol-firma ein Geschenk an metropol-privat macht, dann ist das doch das Gleiche.
Ich hatte bereits das Vergnügen einer Steuerprüfung.
Dass die auch die Privatkonten sehen wollen, ist doch ganz logisch: Ansonsten wäre es ja denkbar einfach, betriebliche Einnahmen über ein Privatkonto verschwinden zu lassen.*
Und deine Idee, der Betrieb "Metropol" schenkt dem Privatmann "Metropol" einfach irgendwas, und der kann es dann problemlos weiterverkaufen, die ist sehr lustig. :lol:
Dann würde in der Wirtschaft ja eine allgemeine Verschenkerei der Betriebsinhaber an sich selbst losgehen...

Dein Zeitartikel befasst sich mit einer ganz anderen Frage: Ab wann sind private Verkäufe, z.B. über eBay, gewerblich. (Dann gelten die entsprechenden Gewerbevorschriften, von Gewährleistung bis Versteuerung.)
Es geht dabei darum, die eBay-Profiseller zu erwischen, die schon längst erhebliche Einkünfte damit erzielen, sich aber noch immer als "privat" ausgeben.
Mit der hier gestellten Frage nach der Entnahme von Betriebsanlagen aus dem Betriebsvermögen eines bestehenden Betriebes in das Privatvermögen des Inhabers und dem anschliessenden Weiterverkauf hat das nichts zu tun.

Dabei fällt mir ein: Ich habe gelesen, dass die eBay-Geschäfte mittlerweile datentechnisch durchkämmt werden, um auf eben diese Profiverkäufer zu kommen.
Jemand, der mit Betriebsanlagen und der Wettergabe an sich selbst oder einen Freund rumtrickst, würde vielleicht auch irgendwann auffliegen.

So was kann man einmal machen, oder vielleicht auch nochmal, aber dann wird es sehr riskant.
Es ist eben Betrug, und die Strafen für Steuerhinterziehung sind nicht ohne.

Ich staune, was für kriminelle Energie hier im Forum schlummert...

*Wenn bei einer Betriebsprüfung irgendwelche Ungereimtheiten auftauchen, und die tauchen immer auf, kann das Finanzamt Einsicht in die Privatkonten verlangen.
Sobald Geschäftsvorgänge über ein Privatkonto abgewickelt wurden, und wenn es auch die absolute Ausnahme war, gilt es als Geschäftskonto und unterliegt derselben Aufbewahrungspflicht.
Zeigt man die Privatkonten dann nicht vor, kommt nicht die Polizei mit einer Hausdurchsuchung – man wird einfach geschätzt. Und diese Schätzungen sind so gewaschen, dass man sich in der Regel beeilen dürfte, die wahren Verhältnisse zu belegen.
Man sollte Steuerprüfer auf keinen Fall unterschätzen. Zumal dann nicht, wenn man so naive Fragen stellt, wie hier im Thread – denen seid Ihr nicht gewachsen, Jungs!

:Oldno:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich möchte hier niemanden vor den Kopf stoßen, aber der Ein oder Andere scheint mir etwas Naiv zu sein.

Jeder Bürger der BRD ist verpflichtet eine Einkommens – Steuererklärung abzugeben, mit jeder ist auch jeder gemeint selbst Kinder. Wurde vor Jahren in der Presse Belächelt, wird vom FA auch nicht Nachgehalten.

Wer eine Erklärung abgibt hat auch die Unterlagen auf der diese Erklärung beruht auf Verlangen vorzulegen, dafür benötigt das FA keine Begründung oder einen Verdacht.

Wenn ihr einen Einkommensteuerbescheid vom FA bekommt, schaut euch den Bescheid doch mal an.

Da gibt es einen Satz der besagt das der Bescheid unter Vorbehalt gültig ist.

Die behalten sich das Recht vor den Bescheid zu Widerrufen oder auch zu Prüfen.

Ich würde mir Wünschen das das FA mal bei Angestellten etc. dies machen würde.
Dann würden die auch ihre Unterlagen aufbewahren.

Mir geht das so auf den Geist, dauernd bekomme ich Anfragen :

„Wir benötigen von folgenden Mitarbeitern der Firma XY das Eintrittsdatum“

Und dann geht es nicht um 2 oder 3 nein es wird einem dann eine 4 Seitige Liste rüber Gefaxt.

Wofür bekommen die Leute denn Monat für Monat ihre Lohnabrechnung und die ganzen Nachweise, um die Unterlagen dann in den Papierkorb zu werfen.
 
Wie ist es, wenn ich einen Computer verkaufen will, den ich zuvor als gebraucht gekauft habe und der der Differenzbesteuerung unterlag? Dann muss ich bei Entahme aus dem Betriebsvermögen keine Umsatzsteuer mehr aufschlagen, oder?
 
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