Verkauf Kleinanzeigen über Paypal ?

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...Hier ist der Verkäufer der Geschädigte, darum geht es um den Verkäuferschutz!
Ja und Nein! ;)
Lief hier die bekannte Betrugsmasche ab und davon ist wohl auszugehen, ist im Endeffekt der Verkäufer der Geschädigte.
Aber aus Paypal-Sicht ist zunächst der Käufer der "Geschädigte", denn sie holen das vom Käufer via Paypal an den VK überwiesene Geld wieder zurück, weil der Käufer behauptet, er hätte die Ware nie erhalten -> Käuferschutz.
So funktioniert ja der Betrug. Kann er ja auch leicht behaupten, wenn der VK es versäumt, sich eine Empfangsquittung bei Übergabe unterschreiben zu lassen. Dass letzen Endes der VK geschädigt wurde, interessiert Paypal dabei eher nicht. Da tun sie sich ganz geschmeidig raus. Das ist u. A. auch ein Grund, weshalb Ebay von Paypal weggeht. Da steht ein Umbruch bevor.
Es wäre interessant zu wissen, ob Paypal bei Übergabe inkl. Empfangsbestätigung diesen Teil ihrer AGBs noch aufrecht erhalten könnte/würde.
 
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Wie wärs denn, wenn zur Aufklärung der TS mal eine Mail an den Inhaber des PP Konto schickt ob alles in Ordnung ist.

Anwortet dieser dass er nichts gekauft hat ist die Katze aus dem Sack.

Auch könnt man die Lieferadresse die man von PP bekommt anschauen. Wenn das örtlich passt dann ist es ein eher gutes Zeichen, wenn nicht...
 
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.....Auch könnt man die Lieferadresse die man von PP bekommt anschauen. Wenn das örtlich passt dann ist es ein eher gutes Zeichen, wenn nicht...
Richtig - Jeder PP-Nutzer muss eine Lieferadresse angeben.
Mich wundert nur, dass sich Niemand der ausgetricksten VKs wundert, dass die Käufer den u. U. weiten Weg nicht scheuen, um das Teil abzuholen bzw. abholen zulassen. Auch lassen sie sich keinen Ausweis des Abholers zeigen und fotografieren ihn ab. Ich erwarte wohl zuviel Logik.

Aber wahrscheinlich wohnt der Neffe zufällig in der Nähe des VK und will dann sowieso seinen Onkel in den nächsten Tagen besuchen und ihm das Teil mitbringen. Da trifft sich das ja gut mit der spontanen Abholung! ;)
Ob wir vom TE noch was lesen werden?
 
jetzt sage ich dir, dass man KEiNE Überweisung zurückholen kann!!! Dein Beispiel kann nicht passieren - wie vermutet nur aus Unwissenheit, Dinge in die Welt setzen, macht es nicht besser/schlimmer
Doch. Und zwar wenn der Betrag auf dem Zielkonto noch nicht gebucht wurde. Also zeitnah geht eine Stornierung.

Außerdem bei Missbrauch / Betrug werden alle Transaktionen rückgängig gemacht.
 
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Doch. Und zwar wenn der Betrag auf dem Zielkonto noch nicht gebucht wurde. Also zeitnah geht eine Stornierung.

Außerdem bei Missbrauch / Betrug werden alle Transaktionen rückgängig gemacht.

Bei Missbrauch und Betrug muss erstmal ein Urteil des Gerichts entscheiden, ob dis auch der Fall ist. Wenn ja, dann kommt das Geld wieder zurück, sofern der Betrüger das Geld auch bezahlen kann. Hat er das Geld nicht mehr, dann geht es wiederum auf Pfändung etc... hinaus. Die Bank zahlt Dir sicherlich kein Geld, wenn der Betrüger nichts mehr hat. Dann ist dein Geld trotzdem weg, der Betrüger geht aber wahrscheinlich in den Knast.

Bitte nicht ständig Unwahrheiten schreiben.

Und zu Deinem Thema Überweisung: Du verschickst doch erst etwas, wenn Du das Geld auf DEINEM Konto siehst oder? Dann ist das Geld auch gebucht!! Dann kann der Absender auch nichts mehr zurückholen. Also auch das ist quatsch...
 
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Ich frage mich was dieser harte unangemessene Ton soll, nur weil jemand einen anderen Kenntnisstand hat ist das nicht automatisch die Unwahrheit.

Wie MalMac bereits richtig geschrieben hat, kann das Geld zurückgeholt werden, wenn es noch nicht auf dem Konto des Empfängers gebucht wurde.
Ich selbst habe den Fall gehabt, dass die empfangene Bank Angst vor Geldwäsche hatte und deshalb das Geld nach 6 Tagen! aufgrund meines Antrages zurückgebucht hat.
Das hat mich nur 10 Euro Gebühren gekostet.

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Du würfelst die ganze Zeit den Käufer- und den Verkäuferschutz durcheinander, merkst Du das nicht ?

Hier ist der Verkäufer der Geschädigte, darum geht es um den Verkäuferschutz!

Ähm nein, ich habe einmal aus dem anderen Forum zitiert, wo keine weiteren Infos vorhanden waren. Nachdem man sagte, dass es sich dann um Verkäufer gehandelt habe, habe ich selbst PayPal aufgesucht und entsprechend das zitiert, was jetzt relevant ist. Der Käufer hat sich nämlich beschwert, er hätte nichts bekommen, obwohl er es abgeholt hat. Und ich wiederhole mich nochmal: abholen ist nunmal kein Einkaufen im Internet.

Der Verkäufer hat sich nicht bei PayPal beschwert, also von welchen Verkäuferschutz reden wir hier?

Zu dem Bank-Beispiel. ES war eine grobe Darstellung. Ein Dreiecksbetrug funktioniert auch dort.
Aber gut, nicht mein Bier.
 
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Der Verkäufer hat sich nicht bei PayPal beschwert, also von welchen Verkäuferschutz reden wir hier
Im Falle eines Betruges durch den Käufer, könnte sich aber auch der Verkäufer (hier der TE) bei PayPal beschweren und dann würde der Verkäuferschutz zum Tragen kommen. Da sich der TE jedoch nicht an die Bedingungen gehalten hat, könnte es ihm passieren, dass der Käufer und vermeintliche Betrüger sich an PayPal wendet und den Käuferschutz beantragt, weil er keine Ware zugesandt bekommen hat. Da der TE keinen Versand nachweisen kann, wird PayPal dem Käufer das Geld erstatten und sich den Betrag vom Verkäufer zurück holen.

Und in diesem Fall ist beides futsch, Gerät und auch das Geld.
 
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Ich frage mich was dieser harte unangemessene Ton soll, nur weil jemand einen anderen Kenntnisstand hat ist das nicht automatisch die Unwahrheit.

Wie MalMac bereits richtig geschrieben hat, kann das Geld zurückgeholt werden, wenn es noch nicht auf dem Konto des Empfängers gebucht wurde.
Ich selbst habe den Fall gehabt, dass die empfangene Bank Angst vor Geldwäsche hatte und deshalb das Geld nach 6 Tagen! aufgrund meines Antrages zurückgebucht hat.
Das hat mich nur 10 Euro Gebühren gekostet.

Anhang anzeigen 283051

Anhang anzeigen 283053

Es wäre kein Problem, wenn man hier eine Frage stellen würde, "ob es so sei, was ich vermute, ..." Der User teilt hier aber Unwahrheiten, die er anscheinend aber weiß. Das ist der große Unterschied.

Auch mit Deiner Bank, war es zu 100% nicht so, wie Du geschrieben hast. Denn die Bank hat Dir zu 100% spätestens einen Tag nach Deiner Überweisung, eine Mail geschrieben, in dem Du dich melden sollst. Wenn Du das nicht machst, dann geht das Geld wieder zurück.
Die buchen Dir das nicht einfach nur aus Angst wieder zurück. Außer Du hast nicht auf die Mail reagiert, deshalb bekommst Du die 10€ aufgebrummt!

Auch hier bitte entweder alles erzählen, oder aber gar nichts.

Und nochmals: Es ist doch kein Problem, wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers noch nicht eingegangen ist, dann sollte niemand aktiv werden. Verschickt einer etwas ohne Geldeingang (Buchung), dann ist er ebenfalls schuld und muss daraus lernen.
 
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E

Auch mit Deiner Bank, war es zu 100% nicht so, wie Du geschrieben hast. Denn die Bank hat Dir zu 100% spätestens einen Tag nach Deiner Überweisung, eine Mail geschrieben, in dem Du dich melden sollst. Wenn Du das nicht machst, dann geht das Geld wieder zurück.
Die buchen Dir das nicht einfach nur aus Angst wieder zurück. Außer Du hast nicht auf die Mail reagiert, deshalb bekommst Du die 10€ aufgebrummt!

Auch hier bitte entweder alles erzählen, oder aber gar nichts..

Dein Ton ist nach wie vor anmassend und impertinent.
Hinzu kommt, dass Du anscheinend nicht einmal die Zusammenhänge verstehst.
Ich habe bereits zweimal geschrieben dass ich eine Rückholung beauftragt hatte.
Mir hat die Bank keine Email geschrieben, wie kommst Du denn auf diese dünne Brett?

Ich habe meinen Fall nur offengelegt um zu zeigen dass es eben nicht alles so simpel ist, wie Du es darstellst. Das zwischen Buchung und Rückbuchnung 6 Tage lagen, konnte man sehen, dass ich 10 Euro bezahlen musste ebenfalls.
Diese musste ich bezahlen, weil ich die Rückbuchung ausgelöst hatte und nicht die Bank.
Wie kommst Du darauf mir zu unterstellen ich hätte auf eine Email nicht reagiert?
Hinzu kommt, dass meine Bank normalerweise mit mir nicht per Email korrespondiert.
 
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Jetzt reisst euch mal am Riemen bitte und lasst das niedermachen einfach sein. Es ist dem Thema in keinster Weise dienlich.
Und falls ihr es noch nicht gemerkt haben solltet der TE hat sich schon lange nicht mehr geäussert.
Also mal wieder friedlich alle zusammen. DANKE
 
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Dein Ton ist nach wie vor anmassend und impertinent.
Hinzu kommt, dass Du anscheinend nicht einmal die Zusammenhänge verstehst.
Ich habe bereits zweimal geschrieben dass ich eine Rückholung beauftragt hatte.
Mir hat die Bank keine Email geschrieben, wie kommst Du denn auf diese dünne Brett?

Ich habe meinen Fall nur offengelegt um zu zeigen dass es eben nicht alles so simpel ist, wie Du es darstellst. Das zwischen Buchung und Rückbuchnung 6 Tage lagen, konnte man sehen, dass ich 10 Euro bezahlen musste ebenfalls.
Diese musste ich bezahlen, weil ich die Rückbuchung ausgelöst hatte und nicht die Bank.
Wie kommst Du darauf mir zu unterstellen ich hätte auf eine Email nicht reagiert?
Hinzu kommt, dass meine Bank normalerweise mit mir nicht per Email korrespondiert.

Und was hat das mit dem ganzen Thema zu tun, dass DU einen Antrag auf Rückholung beantragt hast? Um das geht es doch nicht!
Du sprichst gerade von dem Antrag bis zur Gutschreibung des Betrages auf deinem Konto. Der Empfänger hat das Geld aber noch NIE auf seinem Konto gesehen.
DU hast den Antrag auf Rückholung innerhalb weniger Stunden getan, sonst wäre das Geld gebucht und DU hättest keine Chance gehabt.

Sorry, ich bin raus. Da sind so viele unwissende, die meinen Sie wissen was und müssen das Preis geben. Verunsichern wahrscheinlich aber noch mehr!
 
Ihr Lieben, kommt mal wieder etwas runter. So hitzig muss man nicht unbedingt über das Thema streiten. Nach meinem Dafürhalten hat iCritter durchaus recht, was allerdings nicht den harten Diskussionsstil rechtfertig.

also bitte: Contenance, meine lieben Foristi... :)
 
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Im Falle eines Betruges durch den Käufer, könnte sich aber auch der Verkäufer (hier der TE) bei PayPal beschweren und dann würde der Verkäuferschutz zum Tragen kommen. Da sich der TE jedoch nicht an die Bedingungen gehalten hat, könnte es ihm passieren, dass der Käufer und vermeintliche Betrüger sich an PayPal wendet und den Käuferschutz beantragt, weil er keine Ware zugesandt bekommen hat. Da der TE keinen Versand nachweisen kann, wird PayPal dem Käufer das Geld erstatten und sich den Betrag vom Verkäufer zurück holen.

Und in diesem Fall ist beides futsch, Gerät und auch das Geld.

ja soweit waren wir ja.
Klar kann er nichts nachweisen, da es abgeholt wurde! Also soll er das doch Paypal mitteilen, dass der Käufer seine Ware hat und sie gesehen hat.
 
Also soll er das doch Paypal mitteilen, dass der Käufer seine Ware hat und sie gesehen hat.
Was soll das bringen, wenn er es nicht nachweisen kann? Das ist doch das Problem.

Und nochmal: seinen Anspruch auf Verkäuferschutz hat der TE vermutlich verwirkt, weil er sich nicht an die dafür vorgegebenen Bedingungen gehalten hat als er es übergeben statt mit Nachweis versendet hat.
 
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ja soweit waren wir ja.
Also soll er das doch Paypal mitteilen, dass der Käufer seine Ware hat und sie gesehen hat.

Das entspricht doch aber nicht den AGBs oder Bedingungen für den Verkäuferschutz. Selbst wenn er das beweisen könnte. Das hilft bestenfalls vor Gericht!
 
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War ein Dreiecks Betrug. Ich bin Geld und gerät los. Naja.
 
Mist. Tut mir leid für Dich
 
Tut mir auch leid für dich. Es war leider abzusehen. Nichtsdestotrotz Anzeige bei der Polizei, gegen die dir bekannten Namen erstatten.
 
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