Verkauf Ebaykleinanzeigen - gekauft wie gesehen ?

WebsterZ3

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Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage:
ich verkaufe häufig Dinge über Ebaykleinanzeigen, ob ein alter iPod oder iPhone. Muss ich nun die Ware zurücknehmen, wenn ein Käufer das Gerät abgeholt hat, ich ihm bestätigt habe, alles funktioniert, aber es wird gekauft wie gesehen, und er trotzdem einen Mangel hervorzeigt, von dem ich nichts wusste (den er z.B. selbst verursachte)?
Oder muss ich es zurücknehmen, nur weil er von einer Sekunde auf die andere nach dem Kauf kein Interesse mehr hat?
 
… du musst garnichts zurücknehmen, gekauft wie gesehen zum Preis wie vereinbart, Ende.
 
Okay. Und letztens war mir etwas anderes passiert: ich habe von einem Schulkameraden einen iPod gekauft, hab ihn runtergehandelt von 40 auf 32, er wollte erst 35, aber hat dann nachgegeben.
Kaum hatte ich das Ding in der Hand, sagte er, der Handel solle hinfällig werden und er möchte das Gerät zurück und ich bekomme mein Geld. Hab dann des lieben Friedens wegen die 3€ mehr gezahlt. Hätte er das machen können?
 
Nein. Verkauft ist verkauft.
 
Rechtlich ist unter Umständen etwas anderes als das was man mit Bekannten oder Freunden so abzieht.
 
"Gekauft wie gesehen" ist rechtlich eh nicht haltbar.
 
Rechtlich ist unter Umständen etwas anderes als das was man mit Bekannten oder Freunden so abzieht.

Es geht mir nicht darum, Betrügereien zu legitimieren, sondern mich zu schützen vor ebensolchen bzw. unehrlichen Käufern.

@AgentMax: Ist es das nicht? Am Flohmarkt ist es doch eigentlich das Gleiche in Grün.
 
Wenn du wissentlich Mängel verheimlichst hilft dir auch kein "gekauft wie gesehen".
 
Kaum hatte ich das Ding in der Hand, sagte er, der Handel solle hinfällig werden und er möchte das Gerät zurück und ich bekomme mein Geld. Hab dann des lieben Friedens wegen die 3€ mehr gezahlt. Hätte er das machen können?

Wie alt seid ihr denn? Ich hab da den Eindruck, dass ihr noch nicht volljährig und daher eh nur beschränkt geschäftsfähig seid.
 
Wie alt seid ihr denn? Ich hab da den Eindruck, dass ihr noch nicht volljährig und daher eh nur beschränkt geschäftsfähig seid.
Den Eindruck habe ich bei mindestens 75 % derjenigen, die hier Fragen posten. Für's wirkliche Leben unbrauchbar...
 
Es geht mir nicht darum, Betrügereien zu legitimieren, sondern mich zu schützen vor ebensolchen bzw. unehrlichen Käufern.
@AgentMax: Ist es das nicht? Am Flohmarkt ist es doch eigentlich das Gleiche in Grün.

War da jetzt ein Mangel oder nicht.:mad:
 
Generell gilt bei Privatverkäufen eine 6-monatige Gewährleistungsfrist.

Es sei denn, Du schließt dies aus (in der Anzeige oder in einem Kaufvertrag).
Auf gut deutsch: Wenn die verkaufte Ware innerhalb 6 Monaten defekt ist, ist es das Problem des Verkäufers - es sei denn, es wurde vorher nachweisbar ausgeschlossen.

Und wenn Du viel über ebay verkaufst, fällst Du evtl. schon unter gewerbliche Verkäufer und die können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
 
Ne, es geht mir allgemein ums Prinzip, keinen speziellen Fall.

Im Prinzip bist Du zu jung um überhaupt etwas kaufen oder verkaufen zu dürfen. Eigentlich müssten (mit Ausnahmen) Deine Eltern jedes Deiner Ebay-Geschäfte genehmigen. Wenn nicht gar Deine Mitgliedschaft dort per se wegen Deiner Minderjährigkeit unwirksam ist. Aus diesem Grund erübrigen sich eigentlich erstmal alle weiteren Dinge, die Du hier wissen willst.
 
Zerbrech dir mal nicht meinen Kopf.
 
Keine Sorge. Mir ist das egal. Du fragst hier nach rechtlichen Rat und ignorierst eine Sache, die Dir schnell das Genick brechen kann.. Darauf wollte ich nur hinweisen.
 
Es geht mir nicht darum, Betrügereien zu legitimieren, sondern mich zu schützen vor ebensolchen bzw. unehrlichen Käufern.

@AgentMax: Ist es das nicht? Am Flohmarkt ist es doch eigentlich das Gleiche in Grün.

Gekauft wie gesehen geht bei Ebay prinzipiell nicht, weil der Käufer auf Ebay den Gegenstand gerade nicht in Augenschein nehmen kann.

Und wie weiter unten schon gesagt wurde, bist Du ohnehin nur beschränkt geschäftsfähig und damit sind Käufe/Verkäufe bis zur Genehmigung durch Deine Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam....

Edit: und da sich Minderjährige bei eBay gar nicht anmelden dürfen, ist jeder Kaufvertrag, den Du über eBay abschließt, schon aus diesem Grund anfechtbar. Und zwar viel länger als 6 Monate....
 
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