Verkäufer (shop) möchte auf einmal 25% mehr für die Ware die schon bezahlt ist.

Thunderbirds

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Hallo,

vor 10 tage habe ich im Internet bei einen Shop der Hunderte Bewertungen hat mit einen Durchschnitt von 4,75/5 was bestellt wo der Lieferzeit 11-18 tage ist, bezahlt habe ich direkt.
Jetzt kommt ein Mail und schreiben das durch ein technische Fehler der preis 25% höher ist.

Geht das so einfach?
 
Nein, berufe Dich auf die sicherlich vorliegende und verbindliche Auftragsbestätigung.
 
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Hast du denn eine Auftragsbestätigung?
 
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Selbst wenn, dann tritt der Verkäufer halt zurück wenn du nicht sein neues Angebot annimmst. Schön ist das nicht, die Frage ist ja auch, wie verbindlich sein Angebot war ? :confused:
 
Für mich ist unterstehendes eine Auftragsbestätigung

Code:
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Zahlung für Ihre Bestellung 249053 eingegangen ist.

Sobald Ihre Bestellung versendet wurde erhalten Sie von uns eine Versandbestätigung.


Folgende Daten wurden für Ihre Bestellung hinterlegt:

Auftragsnummer: 249053
Kundennummer: 319119

Man kann doch nicht einfach zurücktreten, das kann ich als Kunde auch nicht so einfach.

Dazu war das Artikel mindestens eine Woche mit diesen Preis 499,00 im Netz.
 
Die Rechtslage ist da nicht so eindeutig wie es dem ersten Anschein nach aussieht.
Es gibt eine ganze Menge Urteile zu diesem Thema, und die Rechtsprechung hat inzwischen
begriffen dass es im Internet bei der Preisauszeichnung zu Fehlern kommen kann.
Häufig hängt es von Detailausdrücken in den Händleremails und den
allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Rein Rechtlich ist die Bestellung über das Internet lediglich die "Abgabe eines Angebots
etwas zu einem bestimmten Preis zu kaufen". Je nach Geschäftsbedingungen
nimmt der Händler dieses Angebot durch eine Auftragsbestätigung oder erst durch
Zusendung des Produktes an.

Dann kann er jederzeit die Lieferung noch abbrechen.

Ein typische Passus in den Geschäftsbedingungen lautet z.B.:

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebotspalette ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von xxx verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen.
 
Leider ist es manchmal so, die AGB sind zwar nicht in Stein gemeißelt, es gibt aber meist viel Spielraum.
 
Es kommt in diesem Fall ganz stark auf die AGB des Shops an. Was steht dort drin, wann genau der Vertrag zustande kommt? In der Regel ist eine "Auftragsbestätigung" unverbindlich. Eine Zahlung des Kunden kann daher nicht bedeuten, dass der Verkäufer damit einen Vertrag abschließt, sonst könnte der Kunde dem Verkäufer ja den Vertragsabschluss durch Zahlung aufdrängen. Also: Schau in die AGB unter (in der Regel) §2 Vertragsschluss

Davon abgesehen würde ich aufgrund des Verhaltens des Verkäufers vom Kauf zurücktreten, mein Geld zurückfordern und nie wieder etwas dort bestellen.
 
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Lass mich mal raten. Mit 25% Aufschlag wäre der Preis dann auch realistisch?

Bei Amazon findest du massenhaft solcher Angebote. Ein 1000,- Sony Objektiv kann ich da auch für 500,- bestellen. Bekommen werde ich deswegen nicht. Auch wenn der Laden 1000 5* China-Fake-Bewertungen bekommen hat ;)
 
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Meines Wissens muss der Verkäufer den Preis Dir dann auch garantieren. Ausnahme sind offensichtliche Fehler in der Auszeichnung. Beispiel wäre wenn ein Pelzmantel im Schaufenster für 30 Euro ausgezeichnet ist.
Aber im Nachhinein 25% mehr verlangen geht meiner Meinung nach gar nicht.
 
Erstmal einen Dank an allen die sich beteiligt haben.

es ist in der Tat so das die AGBs so oder so ausgelegt werden können, ich wollte auch kein Rechtsstreit, sondern fand die Begründung merkwürdig, weil den anderen Artikel (Vorgängermodell) wofür der Preis sein sollte die ganzen Zeit noch niedriger war. Nach ein Telefonat und ein Überprüfung habe ich jetzt die Zusage das sie mir entgegen kommen und durch den ganzen Vorgang mir die Ware für den von mir bezahlten Preis zugeschickt bekomme.

Und weil es jetzt ganz bestimmt neugierige gibt der es genau wissen wollen. Es geht um den Soundbar LG SL9YG gekauft bei Tecedo, also nichts China usw.
 
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Du kannst es natürlich drauf ankommen lassen, aber ist es das wert? Drück dem Verkäufer ne entsprechend negative Bewertung rein und gut is. Recht haben und bekommen sind zwei mächtig unterschiedliche Paar Schuhe, und oftmals ist der Aufwand es nicht wert.
 
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Meines Wissens muss der Verkäufer den Preis Dir dann auch garantieren. Ausnahme sind offensichtliche Fehler in der Auszeichnung. Beispiel wäre wenn ein Pelzmantel im Schaufenster für 30 Euro ausgezeichnet ist.
Aber im Nachhinein 25% mehr verlangen geht meiner Meinung nach gar nicht.

Nein, kein Verkäufer muss die Ware zu einem falsch ausgezeichnetem Preis abgeben, egal ob offensichtlich oder nicht.
Wenn Du im Kaufhaus/Supermarkt etwas zur Kasse bringst, gibst Du rechtlich ein Angebot ab das Produkt
zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen.
Das kann der Verkäufer annehmen oder ablehnen.

Beim online handel ist es etwas komplizierter, da dort eine schriftliche kommunikation
abläuft und die agbs entsprechend formuliert sein müssen.
 
Erstmal einen Dank an allen die sich beteiligt haben.

es ist in der Tat so das die AGBs so oder so ausgelegt werden können, ich wollte auch kein Rechtsstreit, sondern fand die Begründung merkwürdig, weil den anderen Artikel (Vorgängermodell) wofür der Preis sein sollte die ganzen Zeit noch niedriger war. Nach ein Telefonat und ein Überprüfung habe ich jetzt die Zusage das sie mir entgegen kommen und durch den ganzen Vorgang mir die Ware für den von mir bezahlten Preis zugeschickt bekomme.

Und weil es jetzt ganz bestimmt neugierige gibt der es genau wissen wollen. Es geht um den Soundbar LG SL9YG gekauft bei Tecedo, also nichts China usw.
Das ist doch mal kulant. Es zeigt, dass man mit Freundlichkeit und Kommunikation meist sehr viel schneller und besser eine Einigung erzielt, als mit Drohungen und Rechtsweg.
 
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