US iPhone mit T-mobile Vertrag nutzen?

wookie2k

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Hallo Forum,

ist es denn eigentlich nun möglich ein US-Import mit einem normalen Complete T-Mobile Vertrag zu nutzen? Habe diesbezüglich nichts in der Suche gefunden.
Mich würde vor allem die EDGE Nutzung und Visual Voivemail interessieren. Habe Angst dass hier nämlich die Telekom falsch abrechnet, da die IMEI nicht übereinstimmt! Das dazubekommene T-Mobile iPhone würde ich dann in der Bucht verkaufen.

Greetz!

Wookie
 
wieso verkaufst du nicht das us iphone?
 
Ja, das wäre die bessere Lösung. Dann gehst Du auf Nummer 100% sicher. Wenn die Einstellungen im US iPhone passen, sollte es auch mit dem Complete Vertrag kein Thema sein. Wenn aber z.B. der APN falsch ist, wird es sauteuer...
 
Den Sinn verstehe ich auch nicht. Das T-Mobile Phone musst Du vor Verkauf unlocken, sonst erzielst Du auf ebay kaum gute Preise, verstösst aber eindeutig gg. ein Grundsatzurteil des BGH zum Thema Simlock. Damit riskierst Du prinzipiell, dass die Bucht die Auktion entfernt.

Weiterhin verkaufst Du dann ein Gerät, auf dass Du Garantie hast, um ein Gerät zu betreiben, dass keine Garantie hat.
 
Hallo & Danke für euere Antworten.

Ihr habt schon recht, wäre einfacher das T-Mobile iPhone zu behalten. Dachte nur man würde mehr erzielen, da das US iPhone ja schon einige Monate in Gebrauch war.
Aber das mit der Garantie ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Werde es wohl so machen, damit hat sich dann auch die ganze Geschichte mit dem Unsicherheiten erledigt.

Danke an alle!
 
warum sagen eigentlich alle Bucht ? o_O
 
eBAY *textzukurz*
 
Ja aber warum nicht gleich ebay?


Weil manchmal in anderen Foren Links zu kommerziellen Anbietern verboten sind (unlautere Werbung). Wer öfter in anderen Foren unterwegs ist, umschreibt "ebay" dann eben mit "Bucht", abgeleitet vom englischen "bay".

Hier in Forum schreibt man ja auch besser M$.... wenn es um einen bekannten Software Hersteller geht... :D

Oder "So nie" wenn es um einen bekannten Hersteller aus der Unterhaltungselektronik geht. :D

Wenn du Lust hast, dann schau doch mal bei www.denic.de nach, auf wen die Internetadresse http://www.t-offline.de registriert ist. :D
 
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Nunja, ich bleib trotzdem bei Ebay.. son Kindergarten.. ;)

Ja, mir hat die Telekom auch ne Domain weggeschnappt, sodass ich auf ne .eu Adresse ausweichen musste :-|
 
dieses Urteil gilt aber nur dann wenn es gewerblich ohne Simlock verkauft wird. Privat ist es kein Problem.
http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html

Bitte, bitte die Links auch lesen und verstehen (Zitat aus Deinem Link):

"Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Locks oder die Werbung mit Entfernungstools ist dagegen strafbar."

Privatdefinition: "soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG)." (Zitat aus og. Link)


Verkauf ebay = außerprivate Entfernung. ;)
 
Verkauf ebay = außerprivate Entfernung. ;)
gewerblicher Verkauf bei ebay = außerprivate Entfernung...

um noch einmal auf die von Dir gemeinte Grundsatzentscheidung vom BGH 2004 zurückzukommen:
Das OLG Nürnberg hat zu Recht das Verbot nur für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausgesprochen. Dies stellt, anders als die Revision meint, gegenüber dem landgerichtlichen Urteilstenor lediglich eine Klarstellung dar. Denn die Siemens AG hat mit der Klage kein Verbot der Entsperrung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs geltend gemacht.
 
Hast Du die KLARE Definition von Privat oben gelesen im Bezug auf UrhG gelesen?

Ein Verkauf über ebay, egal ob GEWERBLICH oder NICHT GEWERBLICH (privat ist hier eh die falsche Bezeichnung) ist nach UrhG eine außerprivate Handlung und unterliegt SÄMTLICHEN Regelungen des UrhG.

Passend hierzu eine Reihe von Verfahren gegenüber Privatverkäufern auf ebay, die eine RC1-DVD verkauften, obwohl der Film in der EU noch nicht veröffentlich wurde. Natürlich kannst Du auch versuchen, eine CD-Kopie auf ebay zu verkaufen; ist schliesslich keine außerprivate Handlung.
 
ich stimme Dir zwar nicht zu, jedoch können wir uns ja darauf einigen, dass dem Threadowner anzuraten wäre, das iPhone im Originalzustand zu verkaufen - so macht er sich nicht strafbar und aufgrund der kursierenden Software ist es für den Käufer (Täter) ganz leicht selbst zu entscheiden, ob er die Sache für den eigenen privaten Gebrauch legal entsperren möchte.
 
Richtig, auf einen Verkauf im Originalzustand können wir uns einigen.

Dass der Käufer das Teil dann für private Zwecke LEGAL entsperren kann, stimmt wiederum SO nicht, er macht sich nur nicht strafbar (nicht strafbar <> legal !!!).

Im Gegensatz z.B. in USA, wo ein unlock tatsächlich LEGAL ist.

Das Problem auf ebay ist, dass es keine gewerblichen und "privaten" Verkäufe gibt, sondern rechtlich nur Verkäufe unter Kaufleuten, zwischen Kaufleuten und Endverbrauchern (= Nichtkaufleuten) und unter Nichtkaufleuten. Diese unterscheiden sich in einigen Dingen, wie Gewährleistung, Rückgabe, steuerlicher Behandlung, etc., aber NICHT in den begleitenden bzw. umgebenden rechtlichen Massgaben, wie z.B. dem UrhG und dem Markenrecht.

Dies musste erst vor kurzem hier im Forum ein User bei einem "privaten" Verkauf mit einer Markenrechtsverletzung von "Bushido" drastisch erfahren.
 
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