Urlaubsanspruch: Wie wird es wirklich gehandhabt?

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Nabend zusammen,
ich wende mich mal mit einer Frage an euch, weil ich denke, dass sich jemand Wissendes finden wird.

Es ist wie folgt: Ich bin seit 01. Oktober 2006 bei der Böttcherstraße GmbH als EQJ-ler* angestellt. Der Vertrag läuft bis zum 31. Juli 2007. Im Kalenderjahr 2006 hatte ich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen, in diesem KJ habe ich weitere 25 Tage bis Ende Juli. Das Ganze gilt für eine 6-Tage Woche. Ich habe im verganenem Jahr aber nur drei Tage Urlaub genommen, da es mir nicht gestattet war, um die Weihnachtszeit fern zu bleiben. Im Endeffekt habe ich nun also insgesamt noch 30 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.

Ab 01. August 2007, im Anschluss an das Praktikum, fange ich bei einer Spedition als Azubi an. Laut Ausbildungsvertrag stehen mir "laut aktuellen Bestimmungen" 10 Urlaubstage für das KJ 2007 zu.
Mein Bruder machte mich gerade aber auf das Bundesurlaubsgesetz aufmerksam, welches mich nun ins Grübeln bringt. Dort steht nämlich in § 3:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Mindestens also 24 Tage. Allein bei der Böttcherstraße sind es aber bereits 30 (bzw. abzüglich des Resturlaubsanspruches aus 2006 noch 25 Tage). Ist das nun so, dass ich bei meinem Ausbildungsbetrieb im KJ 2007 keinerlei Anspruch auf Urlaub habe, wenn ich den mir beim Praktikumsbetrieb zustehenden Urlaub nehme? Siehe auch Bundesurlaubsgesetz, § 6:
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Vom jetzigen Praktikumsbetrieb bekomme ich meines Wissens nach nur eine Art Zeugnis mit der Beurteilung meiner Fähigkeiten. Angaben zum Urlaub gibt es dort keine.
Wenn es wirklich so ist, dass ich beim Ausbildungsbetrieb keinen Urlaubsanspruch mehr habe, müsste ich wohl damit leben. Neben Urlaub für Festivals bleibe ich dann lieber bei meiner Vorstellung, zwischen Praktikumsende und Ausbildungsbeginn einige Tage Pause zu haben.

Wie seht ihr das Ganze? Kann jemand aus eigener Erfahrung sprechen? Bei Leuten, die vor Ausbildungsbeginn/Arbeitsantritt ein FSJ oder Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, dürfte es doch die selbe Problematik gegeben haben.

*EQJ=Einstiegs-Qualifizierungsjahr; ausbildungsvorbereitend
 
Ich sehe das Problem nicht.

Der gesetzlichen Mindesturlaub ist eben nur der Mindesturlaub.
Die Urlaubsregelungen in deinem jetzigen Ausbildungsverhältnis, und deinem zükünftigen Ausbildungsverhältnis, berücksichtigen doch offensichtlich den zeitlichen Aus- und Eintritt. Somit sind zu deinen Gunsten über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Vereinbarungen nicht ungültig.

Du nimmst deine 3 Tage Resturlaub vom letzten Jahr bis Ende März, denn es gilt: BUrlG §7
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
, und wie vertraglich vereinbart den neuen anteiligen Jahresurlaub bei der Firma B. bzw. bei der Speditionsfirma. Natürlich jeweils innerhalb deiner Beschäftigungszeit bei diesen beiden.
 
Die Anzahl der Urlaubstage ist Verhandlungs- / Tarif- / ..sache.

Wenn Dir bis Ende Juli noch anteiliger Urlaub aus diesem Betrieb zusteht,
hat er nichts mit dem anteiligen Urlaub des anderen Betriebs zu tun.

Um das Beispiel völlig durcheinander zu wirbeln:

Du wechselst am 01.07. von einem Betrieb mit 32 Tagen Urlaub zu einem mit 24 Tagen, dann stehen Dir für die ersten 6 Monate 16 Tage zu, für die anderen 12 Tage. Immer anteilig denken. Das hat nichts mit dem gesetzlichen Mindesturlaub zu tun, das ist nicht der maximal mögliche Urlaub! :)
 
Ich sehe auch kein Problem - es ist alles korrekt. Pass nur auf, dass Du alle 30 Tage bis zum Juli verbraucht hast. ;)
 
Kannst das mal einfacher formulieren?
 
wenn du aus deinem Betrieb ausscheidest, hast du den dir zustehenden Urlaub von diesem Betrieb zu nehmen - oder er wird dir anteilsmäßig ausgezahlt.
Urlaub gilt nicht überbetrieblich, sondern ist an die jeweilige Firma gebunden. Was auch logisch ist: schließlich hast du dir den Urlaub ja in der Firma erarbeitet; d. h. er ist kein dir zustehendes überbetriebliches Recht (pro Jahr xxxx Tage Urlaub). Beginnst du nun in einer anderen Firma, so hast du ja auch erst nach einem Arbeitsjahr den vollen Anspruch auf Urlaub, vorher (also etwa in diesem Jahr) gilt er anteilsmäßig.

Gruß tridion
 
Mich hat folgendene Aussage Aufhorchen lassen:
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

Eure Aussagen machen aber durchaus Sinn, vielleicht habe ich das auch nur durcheinander gebracht. Die Darstellung von tridion beispielsweise klingt plausibel :)

Danke für die Mühe!
 
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

Das ist ein Sonderfall.

Wenn Du z.B. Deinen Jahresurlaub bereits genommen hast (was weiss ich.. 4 Wochen Spanien im Mai) und musst dann unerwartet Ende Juni aus dem Unternehmen gehen - dann hättest Du mehr Urlaub verbraucht, als Dir anteilig für diese Zeit im Unternehmen zusteht.

Dann (und nur dann) bekommst Du vom nächsten Arbeigeber (gesetzt den Fall Du findest so schnell wieder eine Arbeit..)
weniger Urlaub für den Rest des Jahres, als Dir anteilig zustehen würde - und zwar genauso viel weniger, wieviel Du im vorigen Unternehmen zuviel Urlaub bekommen hast.

halbwegs klar? ...
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