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Nabend zusammen,
ich wende mich mal mit einer Frage an euch, weil ich denke, dass sich jemand Wissendes finden wird.
Es ist wie folgt: Ich bin seit 01. Oktober 2006 bei der Böttcherstraße GmbH als EQJ-ler* angestellt. Der Vertrag läuft bis zum 31. Juli 2007. Im Kalenderjahr 2006 hatte ich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen, in diesem KJ habe ich weitere 25 Tage bis Ende Juli. Das Ganze gilt für eine 6-Tage Woche. Ich habe im verganenem Jahr aber nur drei Tage Urlaub genommen, da es mir nicht gestattet war, um die Weihnachtszeit fern zu bleiben. Im Endeffekt habe ich nun also insgesamt noch 30 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.
Ab 01. August 2007, im Anschluss an das Praktikum, fange ich bei einer Spedition als Azubi an. Laut Ausbildungsvertrag stehen mir "laut aktuellen Bestimmungen" 10 Urlaubstage für das KJ 2007 zu.
Mein Bruder machte mich gerade aber auf das Bundesurlaubsgesetz aufmerksam, welches mich nun ins Grübeln bringt. Dort steht nämlich in § 3:
Mindestens also 24 Tage. Allein bei der Böttcherstraße sind es aber bereits 30 (bzw. abzüglich des Resturlaubsanspruches aus 2006 noch 25 Tage). Ist das nun so, dass ich bei meinem Ausbildungsbetrieb im KJ 2007 keinerlei Anspruch auf Urlaub habe, wenn ich den mir beim Praktikumsbetrieb zustehenden Urlaub nehme? Siehe auch Bundesurlaubsgesetz, § 6:
Vom jetzigen Praktikumsbetrieb bekomme ich meines Wissens nach nur eine Art Zeugnis mit der Beurteilung meiner Fähigkeiten. Angaben zum Urlaub gibt es dort keine.
Wenn es wirklich so ist, dass ich beim Ausbildungsbetrieb keinen Urlaubsanspruch mehr habe, müsste ich wohl damit leben. Neben Urlaub für Festivals bleibe ich dann lieber bei meiner Vorstellung, zwischen Praktikumsende und Ausbildungsbeginn einige Tage Pause zu haben.
Wie seht ihr das Ganze? Kann jemand aus eigener Erfahrung sprechen? Bei Leuten, die vor Ausbildungsbeginn/Arbeitsantritt ein FSJ oder Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, dürfte es doch die selbe Problematik gegeben haben.
*EQJ=Einstiegs-Qualifizierungsjahr; ausbildungsvorbereitend
ich wende mich mal mit einer Frage an euch, weil ich denke, dass sich jemand Wissendes finden wird.
Es ist wie folgt: Ich bin seit 01. Oktober 2006 bei der Böttcherstraße GmbH als EQJ-ler* angestellt. Der Vertrag läuft bis zum 31. Juli 2007. Im Kalenderjahr 2006 hatte ich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen, in diesem KJ habe ich weitere 25 Tage bis Ende Juli. Das Ganze gilt für eine 6-Tage Woche. Ich habe im verganenem Jahr aber nur drei Tage Urlaub genommen, da es mir nicht gestattet war, um die Weihnachtszeit fern zu bleiben. Im Endeffekt habe ich nun also insgesamt noch 30 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.
Ab 01. August 2007, im Anschluss an das Praktikum, fange ich bei einer Spedition als Azubi an. Laut Ausbildungsvertrag stehen mir "laut aktuellen Bestimmungen" 10 Urlaubstage für das KJ 2007 zu.
Mein Bruder machte mich gerade aber auf das Bundesurlaubsgesetz aufmerksam, welches mich nun ins Grübeln bringt. Dort steht nämlich in § 3:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Mindestens also 24 Tage. Allein bei der Böttcherstraße sind es aber bereits 30 (bzw. abzüglich des Resturlaubsanspruches aus 2006 noch 25 Tage). Ist das nun so, dass ich bei meinem Ausbildungsbetrieb im KJ 2007 keinerlei Anspruch auf Urlaub habe, wenn ich den mir beim Praktikumsbetrieb zustehenden Urlaub nehme? Siehe auch Bundesurlaubsgesetz, § 6:
Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Vom jetzigen Praktikumsbetrieb bekomme ich meines Wissens nach nur eine Art Zeugnis mit der Beurteilung meiner Fähigkeiten. Angaben zum Urlaub gibt es dort keine.
Wenn es wirklich so ist, dass ich beim Ausbildungsbetrieb keinen Urlaubsanspruch mehr habe, müsste ich wohl damit leben. Neben Urlaub für Festivals bleibe ich dann lieber bei meiner Vorstellung, zwischen Praktikumsende und Ausbildungsbeginn einige Tage Pause zu haben.
Wie seht ihr das Ganze? Kann jemand aus eigener Erfahrung sprechen? Bei Leuten, die vor Ausbildungsbeginn/Arbeitsantritt ein FSJ oder Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, dürfte es doch die selbe Problematik gegeben haben.
*EQJ=Einstiegs-Qualifizierungsjahr; ausbildungsvorbereitend