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Discovery
Unixx schrieb:Darf man mal Fragen, was ein "CI" ist?
Corporate Identity CI
Corporate Design CD
Schweizerische Bundesbahnen SBB
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Unixx schrieb:Darf man mal Fragen, was ein "CI" ist?
Discovery schrieb:Ich habe vor 2 Wochen einen internationalen Kunden rausgeworfen mit 6stelligem Umsatz, weil sich der Möchtegernmarketingleiter ein Jahr lang dermassen daneben benommen hat, dass ich am Schluss schlaflose Nächte hatte und grundlos meine Kinder angeschrien habe.
Discovery schrieb:(...)Ich habe vor 2 Wochen einen internationalen Kunden rausgeworfen mit 6stelligem Umsatz, weil sich der Möchtegernmarketingleiter ein Jahr lang dermassen daneben benommen hat, dass ich am Schluss schlaflose Nächte hatte und grundlos meine Kinder angeschrien habe.(...)
Nachtrag: Sicher, leicht gefallen ist es mir nicht. Aber als der Entscheid gefallen war und ich es dem Kunden mitgeteilt habe, empfand ich körperlich ein Wohlgefühl (Herz). Das hat mir gezeigt, dass es richtig war. Und: Ich bin genau so auf der Suche nach dem richtigen Weg, wie Ihr alle hier auch.
MacSchneck schrieb:Danke für eure Meinungen!
Wie handhabt ihr das konkret wenn es andersrum läuft. Also wenn ein Kunde zu euch kommt und eine Visitenkarte etwas anders gestaltet haben möchte, eine Anzeige - oder einen Flyer nach "bestehendem CI".
Lasst ihr vom Kunden unterschreiben das es mit dem Urheber geklärt ist?
Reicht die mündliche Zusage des Kunden? Oder ist der Grafiker gar nicht schuld in dem Fall sondern der kunde??
Wie geht ihr da vor?
kraftwerk schrieb:Hallo,
also ich habe das im meinen AGB stehen, dass mich der Auftragggeber von Ansprüchen Dritter freistellt und dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind. Die AGB lege ich jedem Angebot bei.
Gruß Kraftwerk
kraftwerk schrieb:...dass mich der Auftragggeber von Ansprüchen Dritter freistellt und dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind...
Weber's Patrick schrieb:...und falls dies nicht der Fall sein sollte und es zu Schadensersatzforderungen
gegen dich kommt, diese Forderungen auf den Auftraggeber abgewälzt werden.
sikomat schrieb:Das wird nicht funktionieren. Ausführende Kraft ist der Gestalter, und nicht
der Auftraggeber. Wenn der Gestalter etwaiges Material verwendet, welches
nicht von Rechten Dritter frei ist, hat der Auftraggeber damit nichts zu tun.
Weber's Patrick schrieb:Verbessungsvorschlag: Stattdessen in deine AGBs reinschreiben, daß dir der Auftraggeber bestätigt, daß die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und falls dies nicht der Fall sein sollte und es zu Schadensersatzforderungen gegen dich kommt, diese Forderungen auf den Auftraggeber abgewälzt werden.
Weber's Patrick schrieb:Aber hat der Auftraggeber in diesem Fall nicht die Pflicht, den Gestalter über die Rechtslage aufzuklären, sofern es dem Auftraggeber zumutbar ist? Oder obliegt es etwa dem Gestalter, seiner evtl. vorhandenen Sorgfaltspflicht nachzukommen und selbst etwaige "Nachforschungen" anzustellen?
sikomat schrieb:Zumindest habe ich nie versucht, meine juristische Verantwortung an
den Kunden abzugeben. Ich als Dienstleister kann ja nicht (theoretisch)
gegen das Urheberrecht verstossen und es auf den Kunden abwälzen.
Oder anders ausgedrückt: Woher soll (theoretisch) ein Bäcker wissen,
welche Rechtsgrundlagen für Gestalter gelten?
Nein. Aber wie der kurzhaarige Jurist oben schon sagte: Über eine Haftungsfreistellungsklausel (ich liebe die deutschen Composita ) kannst Du die Haftung bei einem Verstoß auf den Auftraggeber abwälzen.sikomat schrieb:Ich als Dienstleister kann ja nicht (theoretisch)
gegen das Urheberrecht verstossen und es auf den Kunden abwälzen.