Urheberrechtsverstoß. Was tun um Kunden nicht zu verlieren?

Discovery schrieb:
Ich habe vor 2 Wochen einen internationalen Kunden rausgeworfen mit 6stelligem Umsatz, weil sich der Möchtegernmarketingleiter ein Jahr lang dermassen daneben benommen hat, dass ich am Schluss schlaflose Nächte hatte und grundlos meine Kinder angeschrien habe.

Prost! clap

Ich denke man sollte sich - egal in welcher Branche man tätig ist, nicht durch seine Arbeit beim Kunden prostituieren. Kein Mensch hat es nötig, dass er von seinen Kunden beschimpft oder in anderer Weise unwürdig behandelt wird, bis dahin, dass Wertschätzung für die eigene Arbeit herabgesetzt wird. Nur leider geben viel zu viele zu oft nach, da sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Kunden befinden. Daher finde ich deine Aktion bewundernswert.
 
Ich auch!
Wirklich danke fürs Mut machen.
 
Discovery schrieb:
(...)Ich habe vor 2 Wochen einen internationalen Kunden rausgeworfen mit 6stelligem Umsatz, weil sich der Möchtegernmarketingleiter ein Jahr lang dermassen daneben benommen hat, dass ich am Schluss schlaflose Nächte hatte und grundlos meine Kinder angeschrien habe.(...)

Nachtrag: Sicher, leicht gefallen ist es mir nicht. Aber als der Entscheid gefallen war und ich es dem Kunden mitgeteilt habe, empfand ich körperlich ein Wohlgefühl (Herz). Das hat mir gezeigt, dass es richtig war. Und: Ich bin genau so auf der Suche nach dem richtigen Weg, wie Ihr alle hier auch.

Ja, der richtige Weg... ist nicht immer einfach... ich hatte etwas Stress mit meiner Frau, weil ich einen Haupt-Kunden (5-stellige Beträge) verloren hatte und eine Weile ziemlich Ebbe auf dem Konto war.
Den Kunden etwas "schöntun" fällt mir da leichter, wenn dafür die Kasse stimmt. Aber wenn man sichs leisten kann... oder nicht Familie und Kinder dahinter stehen... jeden Dreck mach ich jedenfalls auch nicht mit.
 
Hier gibt es schon einige sehr konstruktive Beiträge und daher ist meiner vielleicht nicht gerade hilfreich, aber:

Ich verstehe Dich und als ich das gelesen habe war ich sofort wütend. Ich denke Du solltest definitiv etwas unternehmen! Das ist unter aller Sau, der Typ hat kein Niveau und natürlich ist das eine klare Urheberrechtsverletzung! Versuche es aber erst mal "auf die sanfte Tour" (Anwaltsschreiben) - wenn das nicht klappt dann sehe zu das es dem Kerl richtig wehtut (finanziell natürlich). Viel Glück dabei!

Möge das Recht mit Dir sein ;)
 
es ist nur ein geschäft. wenn das nachgeben lohnenswerter ist, würde ich das machen.
sicherlich zähneknirschend, aber ich würd' auch an die kohle denken.

sicherlich ist es kein wirklich guter kunde und ich glaube auch nicht, dass da noch was zu retten ist, falls aber doch.. an's geld denken.
ansonsten der rechtliche weg.. auch ans geld denken!

dich von dem kunden trennen kannst du immer noch.
 
Ich kann nur mal erzählen, als ich Kopierrechte verletzt habe! War blöd von mir. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich habe eine Unterlassungsklage bekommen und musste den Ertrag, den ich erzielt habe zurückzahlen.
In sofern würde ich auch nicht anrufen, aber die Kosten für die Erstellung ihm in Rechnung stellen.
Ein Versuch ist es Wert! Auf keinen Fall würde ich ihn so ziehen lassen. Und verloren hast du den Kunden eh!
 
Danke für eure Meinungen!

Wie handhabt ihr das konkret wenn es andersrum läuft. Also wenn ein Kunde zu euch kommt und eine Visitenkarte etwas anders gestaltet haben möchte, eine Anzeige - oder einen Flyer nach "bestehendem CI".
Lasst ihr vom Kunden unterschreiben das es mit dem Urheber geklärt ist?
Reicht die mündliche Zusage des Kunden? Oder ist der Grafiker gar nicht schuld in dem Fall sondern der kunde??

Wie geht ihr da vor?
 
Ich halte euch auf dem Laufenden wies weitergeht, wenn der Chef wieder "erreichbar" ist.
 
MacSchneck schrieb:
Danke für eure Meinungen!

Wie handhabt ihr das konkret wenn es andersrum läuft. Also wenn ein Kunde zu euch kommt und eine Visitenkarte etwas anders gestaltet haben möchte, eine Anzeige - oder einen Flyer nach "bestehendem CI".
Lasst ihr vom Kunden unterschreiben das es mit dem Urheber geklärt ist?
Reicht die mündliche Zusage des Kunden? Oder ist der Grafiker gar nicht schuld in dem Fall sondern der kunde??

Wie geht ihr da vor?

Hallo,

also ich habe das im meinen AGB stehen, dass mich der Auftragggeber von Ansprüchen Dritter freistellt und dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind. Die AGB lege ich jedem Angebot bei.

Gruß Kraftwerk
 
kraftwerk schrieb:
Hallo,

also ich habe das im meinen AGB stehen, dass mich der Auftragggeber von Ansprüchen Dritter freistellt und dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind. Die AGB lege ich jedem Angebot bei.

Gruß Kraftwerk

In deine AGB kansst Du schreiben was Du möchtest, wenn sie gegen das
Urheberrecht verstossen, sind sie Null und nichtig. Der Auftraggeber kann
Dich meines Wissens nicht von Ansprüchen Dritter freistellen, damit räumst
Du Dir ja quasi einen Freibrief ein, vielleicht doch mal geschützte Werke
anderer in deine Arbeit einfliessen zu lassen, was keine Unterstellung
sein soll, sondern ein theoretischer Ansatz.
 
kraftwerk schrieb:
...dass mich der Auftragggeber von Ansprüchen Dritter freistellt und dass übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sind...

Jemand kann dich nicht von Ansprüchen befreien, die er selbst garnicht hat, sondern die von einer dritten Person stammen. Somit ist dieser Passus nichtig!

Verbessungsvorschlag: Stattdessen in deine AGBs reinschreiben, daß dir der Auftraggeber bestätigt, daß die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und falls dies nicht der Fall sein sollte und es zu Schadensersatzforderungen gegen dich kommt, diese Forderungen auf den Auftraggeber abgewälzt werden.

Ist zwar auch nicht gänzlich wasserdicht, aber wenigstens ein Fortschritt.
 
Weber's Patrick schrieb:
...und falls dies nicht der Fall sein sollte und es zu Schadensersatzforderungen
gegen dich kommt, diese Forderungen auf den Auftraggeber abgewälzt werden.

Das wird nicht funktionieren. Ausführende Kraft ist der Gestalter, und nicht
der Auftraggeber. Wenn der Gestalter etwaiges Material verwendet, welches
nicht von Rechten Dritter frei ist, hat der Auftraggeber damit nichts zu tun.
 
sikomat schrieb:
Das wird nicht funktionieren. Ausführende Kraft ist der Gestalter, und nicht
der Auftraggeber. Wenn der Gestalter etwaiges Material verwendet, welches
nicht von Rechten Dritter frei ist, hat der Auftraggeber damit nichts zu tun.

Aber hat der Auftraggeber in diesem Fall nicht die Pflicht, den Gestalter über die Rechtslage aufzuklären, sofern es dem Auftraggeber zumutbar ist? Oder obliegt es etwa dem Gestalter, seiner evtl. vorhandenen Sorgfaltspflicht nachzukommen und selbst etwaige "Nachforschungen" anzustellen?
 
Weber's Patrick schrieb:
Verbessungsvorschlag: Stattdessen in deine AGBs reinschreiben, daß dir der Auftraggeber bestätigt, daß die übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind und falls dies nicht der Fall sein sollte und es zu Schadensersatzforderungen gegen dich kommt, diese Forderungen auf den Auftraggeber abgewälzt werden.

Okay, okay,

ich hatte mich da etwas oberflächlich ausgdrückt. Es heißt natürlich, das mir übergebene Materialien frei von Rechten Dritter sein müssen, dass der Kunde ggfs. erforderliche Rechte einholt und mich von Forderungen Dritter freistellt, es sei denn es ist schriftlich vereinbart, dass ich das prüfen und erledigen muss. Das ganze hat übrigens ein AGB-Spezialist geprüft.

Gruss Kraftwerk
 
genau: Haftungssssssfreistellung heissssst dasssss Zauberwort (frei nach Ka ;))
 
Weber's Patrick schrieb:
Aber hat der Auftraggeber in diesem Fall nicht die Pflicht, den Gestalter über die Rechtslage aufzuklären, sofern es dem Auftraggeber zumutbar ist? Oder obliegt es etwa dem Gestalter, seiner evtl. vorhandenen Sorgfaltspflicht nachzukommen und selbst etwaige "Nachforschungen" anzustellen?

Zumindest habe ich nie versucht, meine juristische Verantwortung an
den Kunden abzugeben. Ich als Dienstleister kann ja nicht (theoretisch)
gegen das Urheberrecht verstossen und es auf den Kunden abwälzen.

Oder anders ausgedrückt: Woher soll (theoretisch) ein Bäcker wissen,
welche Rechtsgrundlagen für Gestalter gelten?

;)
 
Dran bist Du als ausführender nur, wenn Du "wider besserem Wissen" ein geschütztes Teil umwurstelst.

Wenn Dir der Kunde das schriftlich zusichert (nur wer schreibt, der bleibt! Alles, was mündlich vereinbart ist, kannste im Ernstfall knicken...), dass die Sachen "frei" sind, kann man Dir in aller Regel nicht viel tun. Ausser natürlich, es liegt auf der Hand (die Quellen sind öffentlich bekannt, etc.), das das nicht stimmen kann.

Is das gleiche wie z.B. Heelerware. Es kann Dir im Endeffekt auch keiner ans Bein pinkeln, wenn Du unwissentlich nen gestohlenen Mac auf Ebay kaufst (ausser, wenns ein Dual G5 für 200.--€ ist, da ist dann wieder davon auszugehen, dass was ned passt).
Wie Du allerdings dann wieder an Dein Geld kommst, das steht auf einem anderen Blatt...

Grüße

Charlie
 
sikomat schrieb:
Zumindest habe ich nie versucht, meine juristische Verantwortung an
den Kunden abzugeben. Ich als Dienstleister kann ja nicht (theoretisch)
gegen das Urheberrecht verstossen und es auf den Kunden abwälzen.

Oder anders ausgedrückt: Woher soll (theoretisch) ein Bäcker wissen,
welche Rechtsgrundlagen für Gestalter gelten?

;)

Ich schrieb ja auch, wenn es für den Auftraggeber zumutbar ist, d.h. ersichtlich. Deinen "Bäcker" könntest du ja auch problemlos fragen, woher die Arbeitsvorlagen stammen. Solche einfachen Dinge wird dir eigentlich jeder beantworten können.

Ich als Steuerberater kann aus meinen Mandanten auch Sachen herauskitzeln, die sie selbst niemals von sich aus erzählt hätten. Was muß halt nur wissen, wie man zu fragen hat, damit die Leute mit den relevanten Informationen rausrücken. ;)
 
sikomat schrieb:
Ich als Dienstleister kann ja nicht (theoretisch)
gegen das Urheberrecht verstossen und es auf den Kunden abwälzen.
Nein. Aber wie der kurzhaarige Jurist oben schon sagte: Über eine Haftungsfreistellungsklausel (ich liebe die deutschen Composita ;) ) kannst Du die Haftung bei einem Verstoß auf den Auftraggeber abwälzen.

Und das ist durchaus gängige Praxis, und die AGB sind zumindest in diesem Bereich durchaus wirksam (wenn der ganze Rest ok ist, aber um Anwendbarkeit und Wirksamkeit von AGB geht es hier ja nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten