Wie Porschinger schon angemerkt hat, ist der Ansprechpartner bei der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren der Händler. Wenn man also nach Ablauf der (freiwilligen) einjährigen Garantie von Apple und vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) irgendwelche Probleme hat, ist der Händler der Ansprechpartner.
Da nach 6 Monaten allerdings die Beweislastumkehr abgelaufen ist, ist diese gesetzliche Gewährleistung für den Käufer auch nicht viel wert. Dennoch hat man da bei einem Direktkauf bei Apple meist deutlich bessere Chancen auf ein Entgegenkommen als bei den meisten anderen Händlern.
Und wenn es eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung gibt, geht dies bei Apple als Händler meist schneller als wenn man über einen anderen Händler gehen muss.
Hat man bereits im Rahmen der einjährigen Apple-Garantie bereits selbst direkt bei Apple einen Austausch etc. vorgenommen, ist der Händler (wenn es nicht Apple war) sowieso aus der Gewährleistung raus, da es sich ja nicht mehr um das von ihm verkaufte Gerät handelt.
Ein sinnvolles Vorgehen ist es, bei einem anderen Händler wenn es ein gutes Angebot ist, dort zu kaufen und vom gesparten Geld AppleCare abzuschliessen (welches man meist von anderen Händlern auch nochmals günstiger bekommt). Somit ist man durch deutlich besser abgesichert als über die gesetzliche Gewährleistung. Bei iOS-Geräten über den gleichen Zeitraum von 2 Jahren, bei Macs sogar noch ein Jahr länger (3 Jahre)