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Mann im Mond
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Alle SGB XII-ler haben nur noch den Übergang ins Pflegeheim oder die Urne. Wer diese Leistung erhält ist dauerhaft erwerbsunfähig, ohne die Option auf Besserung oder in Altersrente. Sollte die Chance auf Besserung bestehen, bleibt man im SGB II-Bezug.
unmenschlich, mehr braucht man dazu nicht zu sagen