Unfall in 30er Zone mit Kinder/älteren etc. Haftung

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Macmolle

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Hallo.
Wir hatten gestern eine intensive Diskussion bei der es um eine herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit ging.
Folgendes. Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h oder meinetwegen auch 50 Km/h, in der Ferne sieht man eine Gruppe zb. spielender Kinder. Ich bin der überzeugung, dass man hier schon im Vorfeld trotz erlaubter 30 / 50 Km/h die Geschwindigkeit herabsetzen muss um einen drohenden Unfall zu vermeiden. Sollte es zu einem Unfall kommen trägt man für dieses Ereignis die Schuld. Hier habe ich den §3 (2a) zitiert.
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die Gegenseite argumentierte, hier sei 30 oder 50 Km/h erlaubt, also könne man diese auch fahren, ohne was befürchten zu müssen. Also da war ich ehrlich gesagt baff über diese Einstellung.
Was habt Ihr für Infos darüber und gibt es hierzu Urteile etc um diesen Personenkreis davon zu überzeugen?
Vielen Dank
 
Deine Einschätzung ist korrekt, wie auch die von dir zitierte Quelle. Die anderen Diskutanten liegen falsch, und können sich abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit ihrer Einstellung, im Fall der Fälle auf ein Ermittlungsverfahren einstellen.
 
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Wenn erkennbar Leute unterwegs sind die gefährdet wären sollte man die Geschwindigkeit auf jeden Fall verringern und auch bremsbereit sein.

Wenn es zu einem Unfall kommt hat man in diesne Fällen immer die Schuld, ein Strafverfahren am Hals und je nach Temperament auch die Angehörigen des angefahrenen Kindes die einen lynchen wollen.
 
Sehe ich auch so. Das ergibt sich doch schon aus dem Begriff Höchstgeschwindigkeit, die nur unter idealen Bedingungen (Fahrzeug einwandfrei, Fahrer gesund und munter, Sicht frei, Wetter optimal, keine externen Gefährdungen) zulässig ist.
 
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Strassenverkehrsordnung:
§ 1 - Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
:noplan:

edit:
Es gibt auch bsw. dieses Urteil:
"Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen"
 
Das heißt übrigens nicht, dass den Autofahrer dann die volle Haftung trifft. Selten gibt es eine 100:0-Haftungsverteilung. Meistens liegt jeweils anteiliges Verschulden vor.
 
Hallo.
Wir hatten gestern eine intensive Diskussion bei der es um eine herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit ging.
Folgendes. Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h oder meinetwegen auch 50 Km/h, in der Ferne sieht man eine Gruppe zb. spielender Kinder. Ich bin der überzeugung, dass man hier schon im Vorfeld trotz erlaubter 30 / 50 Km/h die Geschwindigkeit herabsetzen muss um einen drohenden Unfall zu vermeiden. Sollte es zu einem Unfall kommen trägt man für dieses Ereignis die Schuld. Hier habe ich den §3 (2a) zitiert.
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Die Gegenseite argumentierte, hier sei 30 oder 50 Km/h erlaubt, also könne man diese auch fahren, ohne was befürchten zu müssen. Also da war ich ehrlich gesagt baff über diese Einstellung.
Was habt Ihr für Infos darüber und gibt es hierzu Urteile etc um diesen Personenkreis davon zu überzeugen?
Vielen Dank
…egal ob 30 od. 50Km/h erlaubt sind, dann gilt dieses Limit bei optimalen Sicht- und Fahrbahnverhältnissen. Sind die Sichtverhältnisse z.B. durch große parkende KFZ, Container, Bauhütten oder auch durch die tiefstehende Sonne etc. eingeschränkt, dann muss die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden. Außerdem muss man jederzeit damit rechnen, dass Kinder oder Personen, die vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind, die Fahrbahn queren…

…wird die "Gegenseite" wohl von jedem Richter dazu hören.
 
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Sehe ich auch so. Das ergibt sich doch schon aus dem Begriff Höchstgeschwindigkeit, die nur unter idealen Bedingungen (Fahrzeug einwandfrei, Fahrer gesund und munter, Sicht frei, Wetter optimal, keine externen Gefährdungen) zulässig ist.
1.Anhalten Innerhalb der Sichtweite möglich?
2.Verkehrsgerecht.
Treffen diese Voraussetzung nicht zu, muss langsamer gefahren werden.

Ergänzen möchte ich noch: Es ist egal, weil alt die nichtmotorisierten Verkehsteilnehmer sind. Ich passe immer auf sie auf und rechne mit allem...
 
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1.Anhalten Innerhalb der Sichtweite möglich?
2.Verkehrsgerecht.
Treffen diese Voraussetzung nicht zu, muss langsamer gefahren werden.

Ergänzen möchte ich noch: Es ist egal, weil alt die nichtmotorisierten Verkehsteilnehmer sind. Ich passe immer auf sie auf und rechne mit allem...
Gilt nicht nur für Autofahrer. Ich fahre gerne und schnell Fahrrad. Aber ihr glaubt nicht, wie langsam ich fahren kann, wenn Kinder auftauchen...
 
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Gilt nicht nur für Autofahrer. Ich fahre gerne und schnell Fahrrad. Aber ihr glaubt nicht, wie langsam ich fahren kann, wenn Kinder auftauchen...
Das ist gut, noch besser wäre es wenn du auch auf andere Fußgänger Rücksicht nehmen würdest dass diese auf einem Spazierweg nicht in die Brennnesseln hüpfen müssen. Was ich selbstverständlicherweise von dir aber auch nicht anders erwarten würde. :blowkiss:
 
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Das ist gut, noch besser wäre es wenn du auch auf andere Fußgänger Rücksicht nehmen würdest dass diese auf einem Spazierweg nicht in die Brennnesseln hüpfen müssen. Was ich selbstverständlicherweise von dir aber auch nicht anders erwarten würde. :blowkiss:
Da bremse ich ab, mache mit der Klingel ein leises "Bing" und bedanke mich, wenn sie mich durchlassen.
 
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Da bremse ich ab, mache mit der Klingel ein leises "Bing" und bedanke mich, wenn sie mich durchlassen.
…und wenn sie dich nicht durchlassen? :auslach:

…Brüllst du – Lassen sie mich durch, ich bin Arzt!?…oder – Ich bin Chemiker und kann Aikido!? :hehehe:
 
…und wenn sie dich nicht durchlassen? :auslach:

…Brüllst du – Lassen sie mich durch, ich bin Arzt!?…oder – Ich bin Chemiker und kann Aikido!? :hehehe:
Ein markant gebrülltes: "Lassen Sie mich, Arzt – ich bin durch!!" erntet mehr Aufmerksamkeit. :crack:
 
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Die Gegenseite argumentierte, hier sei 30 oder 50 Km/h erlaubt, also könne man diese auch fahren, ohne was befürchten zu müssen. Also da war ich ehrlich gesagt baff über diese Einstellung.
Ist die Gegenseite in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis?
 
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Es sollte wohl selbstverständlich sein, dass man immer und zu jeder Zeit beim Autofahren mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist.
Abhängig von der herrschenden Witterung, den Sichtverhältnissen und der Umgebung in welcher man fährt.
Gerade bei Kindern am Straßenrand sollte man jederzeit bremsbereit sein und die gefahrene Geschwindigkeit reduzieren unabhängig davon wie schnell man fahren darf.
Außerdem macht man das doch ohnehin, sollte eigentlich jedem der ein Kraftfahrzeug führt in Fleisch und Blut, wie man gerne sagt, übergegangen sein.
 
Wortklauberei, aber von mir aus muss… meine Güte…


Abgesehen davon, gilt trotzdem immer und überall angepasste Geschwindigkeit.
Egal ob auf der Autobahn bei Nässe oder Nebel, oder in der Stadt.
Leider sehe ich oft genau das Gegenteil.
 
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