Und schon wieder ein Problem bei ebay....was meint Ihr?

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lefpik

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Es ist eine ganz klassische Konstellation, wie sie vermutlich sehr häufig vorkommt, aber da ich weiß,
dass Ihr hier juristisch echt fit seid möchte ich mal fragen wie Ihr das seht.

-Ich habe bei ebay von privat ein gebrauchtes Canon L-Objektiv gekauft, Kaufpreis 360 Euro.
-in der Beschreibung des Objektivs steht nichts von einem Defekt o.ä.
-bezahlt habe ich leider nicht per Paypal sondern per Überweisung.
-ich bekomme das Objektiv zugeschickt und merke direkt nach dem auspacken dass im Inneren etwas unnatürlich klappert.
-nach Recherche bei befreundeten Foto-Experten kommen wir zu dem Schluss, dass die Führungen des Objektivtubus im Inneren vermutlich gebrochen sind
-das kann auf dem Transportweg passiert sein, oder war schon vorher, nichts kann ich ausschließen.
-Fakt ist, dass ich das Objektiv so nicht haben möchte, weil ein nicht erwähnter Defekt vorliegt.
-es gab freundlichen email-Verkehr mit dem Verkäufer, auch mit Videos, er sagt natürlich das war vorher nicht so, sieht den Schaden aber auch eindeutig als solchen an.
-er möchte, dass wir den Fall von DHL prüfen lassen und beantragen eine Regulierung weil er behauptet das muss beim Transport passiert sein.
-ich tue ihm den Gefallen und schicke das Paket zu DHL, die lehnen selbstverständlich ab
-ich bitte den Verkäufer den ebay-Deal rückgängig zu machen und eröffne bei ebay eine entsprechende Anfrage
-der Verkäufer lehnt ab

Was kann ich nun tun? Habe ich eine Chance aus der Nummer heraus zu kommen?
Was meint Ihr soll ich machen?
 
Ich würde vermuten, dass Du bzgl. der Auktion keine Chance hast (da steht ja zum Schluss Aussage gegen Aussage).

Evtl. kann man das ja reparieren lassen und Du kannst dich mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlass einigen.
Ansonsten denke ich: Pech gehabt.
 
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Wie war das Teil verpackt?
Pakete werden nie wie rohe Eier behandelt.
Da kann es nun mal passieren, das es “in die Karre gefeuert“ wird..
Ob dann der Verkäufer für Transportschäden hafttbar zu machen ist?
(Unterstellen wir mal das es OK war)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sagen es war okay verpackt. DHl meinte bei der Prüfung die Verpackung war unzureichend.
 
Ah, na ja was sollten die auch anderes sagen.
 
Also kann ich davon ausgehen, dass ich der Gearschte bin in solch einem Fall und der Verkäufer defekte Ware oder einen Ziegelstein verschicken darf.
 
Wird immer wieder vorkommen, auf allen drei Seiten.
 
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
 
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