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nightcoding
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Hallo liebe Leute,
ich weiß, es hier kein Steuerforum, aber hier tummeln sich ja doch die ein oder anderen Freiberufler rum, die das wissen können und da mein Steuerberater aktuell wg. Schlaganfall im Krankenhaus liegt, bin ich auf mich selbst angewiesen.
Ich hab im Grunde 2 Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung: ich hab 2010 2 Rechnungen in die Schweiz gestellt, Dienstleistung und Ort der Leistungserbringung war Deutschland (Programmierung einer Software, Lieferung über das Internet). Mein Steuerberater meinte damals, ich muss das ganz normal mit 19% USt. ausweisen, die Steuerschuld liegt aber beim Leistungsempfänger und ich kann quasi die 19% USt. behalten und brauch das auch nicht in der USt-Voranmeldung angeben, zumindest habe ich das damals so verstanden.
Jetzt bin ich aber gerade dabei die USt-Erklärung zu machen und im Internet auf einen Beitrag gestoßen, wo man das in der USt-Erklärung schon hätte angeben müssen, unter einem gesonderten Punkt (weiß ich jetzt auf Anhieb nichtmehr).
Weiß da jemand mehr darüber? Angenommen ich muss das in der USt-Voranmeldung angeben, wie gebe ich das dann an? Das müsste ja der Punkt "Sonstige Leistungen ins Ausland sein", wenn ich mich nicht irre.
Das einmal, das nächste ist folgendes: ich hab einen Fehler in der USt-Voranmeldung von Dezember 2010 entdeckt, da habe ich mich bei der Onlineeingabe zu meinen Gunsten vertippt (Betrag ca. 8 Euro). Muss ich jetzt eine korrigierte Anmeldung für den Monat Dezember abgeben oder reicht es, wenn ich das in der USt-Erklärung für 2010 korrigiere?
Besten Dank euch schonmal und ich werde mir wohl oder übel einen neuen Steuerberater suchen müssen :-/
Viele Grüße
Martin
ich weiß, es hier kein Steuerforum, aber hier tummeln sich ja doch die ein oder anderen Freiberufler rum, die das wissen können und da mein Steuerberater aktuell wg. Schlaganfall im Krankenhaus liegt, bin ich auf mich selbst angewiesen.
Ich hab im Grunde 2 Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung: ich hab 2010 2 Rechnungen in die Schweiz gestellt, Dienstleistung und Ort der Leistungserbringung war Deutschland (Programmierung einer Software, Lieferung über das Internet). Mein Steuerberater meinte damals, ich muss das ganz normal mit 19% USt. ausweisen, die Steuerschuld liegt aber beim Leistungsempfänger und ich kann quasi die 19% USt. behalten und brauch das auch nicht in der USt-Voranmeldung angeben, zumindest habe ich das damals so verstanden.
Jetzt bin ich aber gerade dabei die USt-Erklärung zu machen und im Internet auf einen Beitrag gestoßen, wo man das in der USt-Erklärung schon hätte angeben müssen, unter einem gesonderten Punkt (weiß ich jetzt auf Anhieb nichtmehr).
Weiß da jemand mehr darüber? Angenommen ich muss das in der USt-Voranmeldung angeben, wie gebe ich das dann an? Das müsste ja der Punkt "Sonstige Leistungen ins Ausland sein", wenn ich mich nicht irre.
Das einmal, das nächste ist folgendes: ich hab einen Fehler in der USt-Voranmeldung von Dezember 2010 entdeckt, da habe ich mich bei der Onlineeingabe zu meinen Gunsten vertippt (Betrag ca. 8 Euro). Muss ich jetzt eine korrigierte Anmeldung für den Monat Dezember abgeben oder reicht es, wenn ich das in der USt-Erklärung für 2010 korrigiere?
Besten Dank euch schonmal und ich werde mir wohl oder übel einen neuen Steuerberater suchen müssen :-/
Viele Grüße
Martin