Umsatzsteuervoranmeldung - Rechnung in die Schweiz

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nightcoding

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Hallo liebe Leute,

ich weiß, es hier kein Steuerforum, aber hier tummeln sich ja doch die ein oder anderen Freiberufler rum, die das wissen können und da mein Steuerberater aktuell wg. Schlaganfall im Krankenhaus liegt, bin ich auf mich selbst angewiesen.

Ich hab im Grunde 2 Fragen zu Umsatzsteuervoranmeldung: ich hab 2010 2 Rechnungen in die Schweiz gestellt, Dienstleistung und Ort der Leistungserbringung war Deutschland (Programmierung einer Software, Lieferung über das Internet). Mein Steuerberater meinte damals, ich muss das ganz normal mit 19% USt. ausweisen, die Steuerschuld liegt aber beim Leistungsempfänger und ich kann quasi die 19% USt. behalten und brauch das auch nicht in der USt-Voranmeldung angeben, zumindest habe ich das damals so verstanden.
Jetzt bin ich aber gerade dabei die USt-Erklärung zu machen und im Internet auf einen Beitrag gestoßen, wo man das in der USt-Erklärung schon hätte angeben müssen, unter einem gesonderten Punkt (weiß ich jetzt auf Anhieb nichtmehr).

Weiß da jemand mehr darüber? Angenommen ich muss das in der USt-Voranmeldung angeben, wie gebe ich das dann an? Das müsste ja der Punkt "Sonstige Leistungen ins Ausland sein", wenn ich mich nicht irre.

Das einmal, das nächste ist folgendes: ich hab einen Fehler in der USt-Voranmeldung von Dezember 2010 entdeckt, da habe ich mich bei der Onlineeingabe zu meinen Gunsten vertippt (Betrag ca. 8 Euro). Muss ich jetzt eine korrigierte Anmeldung für den Monat Dezember abgeben oder reicht es, wenn ich das in der USt-Erklärung für 2010 korrigiere?

Besten Dank euch schonmal und ich werde mir wohl oder übel einen neuen Steuerberater suchen müssen :-/

Viele Grüße
Martin
 
software + schweiz ( nicht eu ) = nicht steuerbar d.h. ohne USt.

steht alles hier :
:cake:
 
sorry vertippt.

smiley oben anklicken !
 
Zur Ust-Erklärung: Das reicht, wenn du es bei der Jahres-Erklärung korrigierst.

Ich glaube sogar, da gibt es ein Feld zum Anhaken "korrigierte Steuer".
 
@MacEncroe
Ok, danke erstmal, das hilft schonmal :)

@ernies

Ziemlich verwirrende Geschichte, hab mir das gerade durchgelesen. Ich muss dazu sagen, dass mein Wissen noch aus 2009 stammt, da ich da auch schon Rechnungen in die Schweiz gestellt habe und scheinbar gab es da noch eine andere Regelung, aber wie gesagt, das hat mein Steuerberater für mich gemacht.
Ich les mir das jetzt mal in Ruhe durch und ruf sicherheitshalber Montag im Steuerbüro an, vielleicht weiß die Angestellte ja auch noch was. Ansonsten heißt das aber für mich jetzt, ich muss diese Rechnungen korrgieren und die USt nicht ausweisen und dann in der USt-Jahreserklärung den Betrag angeben?

Danke,
Martin
 
Vorsicht: Am 1.1.2010 ist das sog. MwSt-Paket in Kraft getreten. Was 2009 noch gegolten hat, kann seit 2010 ganz anders sein.

Aber überraschenderweise ist - zumindest der Grundfall - endlich mal etwas einfacher geworden. Leistungen an ein/en ausländischen Unternehmer/n gelten nach § 3a Abs. 2 UStG als im Ausland erbracht. Sie sind damit in Deutschland nicht steuerbar.

Das gilt aber nicht für alle Leistungen. Es gibt nach wie vor Ausnahmen. Wenn du mir deine E-Mail-Adresse schickst, sende ich dir einen Vortrag unserer Kanzlei zu. Der ist so aufgebaut, das zunächst alle Ausnahmen abgeprüft werden und wenn keine zutrifft, weiß man, dass der Grundfall vorliegt.
 
Bekomme regelmäßig die Rechnungen irrtümlich mit MwSt. geschrieben zurück.

Lass es besser.

Auch bei meiner ..."Betrieblichen Aussenprüfung"....:koch: wurde das Nichtberechen als ok angesehen.
 
Herstellung von Software ist ne sonstige Leistung.

Ort deiner Leistung war nach § 3a (2) UStG die Schweiz (nehme an, dein Kunde ist Unternehmer), somit ist die Leistung hier nicht steuerbar und du hast ne Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis auszustellen.
 
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