umsatzsteuer-voranmeldung

iHeiko

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ich habe in den ersten vier monaten meiner selbständigkeit einer falschen info vertraut, dass ich als ich-ag nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. mein finanzamt hat mir da heute grünes licht gegeben. nun will ich meine formulare der letzten vier monate erneut/berichtigt einreichen und würde mich freuen, wenn mir hier jemand mal mit dem teil "abziehbare vorsteuerbeträge" auf der zweiten seite des formulars helfen könnte.

ich habe schon folgendes ergoogled:
"Bei 66 trägst Du ein was Du an Mwst. gezahlt hast (Z.B. wenn Du Dir nen PC gekauf hast oder Telefonrechnung wenn Du Geschäftstelefon hast u.s.w)
Bei 83 trägst du dann die Differenz ein." (gemeint sind die fetten zahlen auf der rechten seite des formulars!)

meine frage ist nun, wenn ich für vergangene monate eine "berichtigte anmeldung" einreichen will, muss ich dann die ausgegebenen mwst.-beträge ganz normal hinter die fette 66 eintragen oder hinter die fette 64 ("berichtigung des vorsteuerabzugs (§ 15a ustg)"?

gruss und dank, iheiko
 
Hallo iHeiko,

keine Panik, es geht nichts verloren. Am Ende des Jahres wird eh abgerechnet. Wenn du willst, kannst du ja in der nächsten Voranmeldung die Vorsteuer der vergangenen Monate verrechnen. Aber Achtung, wenn du z.B. die Vorsteuer aus der Telefonrechnung abziehst, du das Telefon aber zu 50% privat nutzt, musst du eben auch 50% der Vorsteuer selbst übernehmen. D.h., am Ende des Jahres kann es eine Nachzahlung geben, nach der Umsatzsteuererklärung, und diese Summe musst du selbsttätig direkt überweisen, Umsatzsteuer hat dir zu keinem Zeitpunkt gehört, du ziehst sie nur für den Staat ein, da ist das Finanzamt total humorlos.

Gute Nacht, pm
 
Peter M. schrieb:
Hallo iHeiko,

keine Panik, es geht nichts verloren. Am Ende des Jahres wird eh abgerechnet. Wenn du willst, kannst du ja in der nächsten Voranmeldung die Vorsteuer der vergangenen Monate verrechnen.
na das ist doch mal eine beruhigende meldung. ich kann also einfach im nächsten formular vorsteuer einbringen, die ich z.b. im vormonat vergessen hatte...?

cool!
 
@iHeiko: prinzipiell keine Einwände - nur wenn Du Dir einen neuen PC gekauft hast (hoffentlich einen mac) dann mußt Du aufpassen daß der zwar von der MWST her "am Stück" eine Ausgabe ist, vom Aufwand (=den Gewinn mindernd) her leider nicht - da musst Du ihn ins Anlagevermögen aufnehmen und abschreiben.
 
falkgottschalk schrieb:
@iHeiko: prinzipiell keine Einwände - nur wenn Du Dir einen neuen PC gekauft hast (hoffentlich einen mac) dann mußt Du aufpassen daß der zwar von der MWST her "am Stück" eine Ausgabe ist, vom Aufwand (=den Gewinn mindernd) her leider nicht - da musst Du ihn ins Anlagevermögen aufnehmen und abschreiben.
ja, davon habe ich auch schon gehört. aber ist doch auch eigentlich ganz gut. so hat man bei grösseren anschaffungen ein paar jahre was zum gegenrechnen.

was sind eigentlich gängige vorsteuerabrechnungen für freelancer, die zuhause arbeiten?
- ausgaben für mac's (natürlich mac's und nicht pc's - hatte ich noch nie!)
- die hälfte der mwst. der familieren telefonrechnung?
- die hälfte der mwst. der benzinquittungen der familienkutsche?
- ?
- ?
- ?

wahrscheinlich werdet ihr mich wieder an einen steuerberater verweisen.
wie habt ihr euren gefunden?

gruss, iheiko
 
@iHeiko:
Abschreiben über mehrere Jahre gut? Naja..
Nehmen wir mal an, Du schreibst eine Rechnung über 2000 EUR und kaufst Dir davon einen iMac 20". Das Geld ist also "weg".
Steuertechnisch hast Du
- 2000 EUR eingenommen
- 1/3 bis 1/4 des iMac an Kosten im Anschaffungsjahr, also 500-700 EUR
- macht für das Finanzamt 1.300 bis 1.500 EUR "Gewinn" - und die versteuerst Du als Einkünfte; schlimmstenfalls mit dem Spitzensteuersatz von > 40%.
Ansonsten:
Haha, Du wirst das Finanzamt zum Lachen bringen.... von wegen "die Hälfte".
Willkommen im Club der EVN-Verbindungen. Wenn Du kein super-großzügiges Finanzamt hast, dann mußt Du jedes einzelne dienstliche Gespräch nachweisen; Datum, Dauer, angerufene Nummer, Begründung. Da ist meistens nix mit %-Anteil. Wenn Du gut im Argumentieren bist, dann reicht vielleicht ein ISDN mit separater MSN.
Was kannst Du sonst noch ansetzen?
Auto ist schwierig, wenn es nicht der Firma gehört; also Fahrtenbuch schreiben.
Arbeitszimmer bringt max. 1250 EUR/Jahr und auch nur dann, wenn Du dn größten Teil der Arbeitszeit da verbringst; wer nebenbei ein Gewerbe betreibt, hat hier schon verloren.
Ansonsten kann ich Dir nur den Tip geben Dir, auch wenn an der Kasse 250 Leute hinter Dir stehen, für jede Büroklammer eine Quittung geben zu lassen.

have fun!
 
Du nimmst mit Deinen beruflichen Einnahmen auch die Umsatzsteuer ein, die Du in Rechnung gestellt hast. Die gehört dem Finanzamt. Aber parallel zahlst Du mit Deinen beruflichen Aufwendungen (nur die beruflichen zählen!) auch Umsatzsteuer aus. Die kannst Du davon abziehen.
Diese Rechnung macht man jedes Vierteljahr (das Finanzamt will nicht warten, bis Deine Steuererklärung vorliegt) und zahlt - oder bekommt – die Differenz.
Aber endgültig abgerechnet wird erst am Ende mit der Steuererklärung. Dann kriegt man vielleicht was zurück oder muss was nachzahlen.
Wenn Du kein Programm wie McKonto oder eine andere Einnahme-/Überschussrechnung benutzt, die schon entsprechende Voreinstellungen haben und die Umsatzsteuer automatisch ausweisen, dann musst Du Dich wohl oder übel in die recht umfangreiche Steuermaterie vertiefen.
Oder, da hast Du schon richtig vermutet, Dir einen Steuerberater nehmen.
Frag mal rum, wer von den Kollegen in deinem Umkreis einen guten empfehelen kann - einer er mit den speziellen Bedingungen von Kreativen bzw. Kunst- und Kulturschaffenden vertraut ist, wäre am besten, denn da gibt es etliche Sonderbestimmungen.
Oder frag hier im Forum nach einem in für Dich akzeptablen Umkreis.
Eine von einem Steuerbüro eingereichte Erklärung wird in der Regel wesentlich besser akzeptiert als eine selbstgestrickte, da riskiert man schon mittelfristig eine Steuerprüfung.
 
iHeiko schrieb:
ja, davon habe ich auch schon gehört. aber ist doch auch eigentlich ganz gut. so hat man bei grösseren anschaffungen ein paar jahre was zum gegenrechnen.

was sind eigentlich gängige vorsteuerabrechnungen für freelancer, die zuhause arbeiten?
- ausgaben für mac's (natürlich mac's und nicht pc's - hatte ich noch nie!)
- die hälfte der mwst. der familieren telefonrechnung?
- die hälfte der mwst. der benzinquittungen der familienkutsche?
- ?
wahrscheinlich werdet ihr mich wieder an einen steuerberater verweisen.
wie habt ihr euren gefunden?

gruss, iheiko

Telefon: Ich setze nur die Gespräche ab, die über die Geschaftsnummer laufen. Aber erst in der Steuererklärung. Dazu sitz ich 15 Minuten vor dem Taschenrechner...
Die Ust-Voranmeldung dazu mach ich auch erst in der Steuererklärung.

Auto: Das geht auch nicht so einfach! Ich veranschlage immer eine Pauschale von 500-600 EUR/Jahr, weil mir ein Fahrtenbuch zu blöd ist. Das hat das Finanzamt bis jetzt so geschluckt (ist einmal geprüft worden)

P.S. Ich schaffs bisher auch ohne Steuerberater.
 
Das Finanzamt hat's bisher geschluckt

Das Problem mit den Finanzämtern ist: Sie haben einen Spielraum, den sie unterschiedlich ausschöpfen. Wenn Abteilungsleiter oder Sachbearbeiter wechseln, kann die Sache plötzlich ganz anders aussehen.
Beispiel: Ein Gespräch vorgestern mit einer älteren Kollegin, die von einem neuen Sachbearbeiter ("frisch von der Hochschule") aufgefordert wird, für die letzten 3 Jahre ca 3000 Euro Umsatzsteuer nachzuzahlen. Begründung: Für bestimmte Produkte unrechtmässig 7% in Rechnung gestellt statt 16%, Urteil aus dem Jahre soundso, § soundso.
Die Kollegin macht geltend, dass sie diese Rechnungen seit 15 Jahren so stellt, das sei immer akzeptiert worden.
Der Beamte: Sie könne gern Widerspruch einlegen, aber der lande dann auch auf seinem Tisch. Und übrigens: Wann habe sie ihre letzte Steuerprüfung gehabt? Er könne auch die ganzen letzten 10 Jahre prüfen lassen... Besser, sie zahle.
Nebenbei gesagt, musste sie die ganze halbe Stunde des Gespräches vor seinem Schreibtisch stehen.

Nun ist bekannt, dass angesichts der grassierenden Geldnot der öffentlichen Hand die Abteilungen der Finanzämter Vorgaben kriegen, die Einnahmen zu steigern. Und sie versuchen dies, da bin ich mir sicher, bei denen, die ihre Steuererklärungen selbst machen, besonders gern - da ist was zu holen. Neue Sachbearbeiter entwickeln da einen grossen Ehrgeiz, sie haben ihre Karriere noch vor sich.

Also: Seid sehr sehr vorsichtig mit Ratschlägen wie "ich mach das immer so, das ging ohne Probleme". Ob das woanders auch funktioniert und wie lange das bei Euch noch klappt, ist die Frage.

@MacEnroe: Die Autoabrechnung wird so bei meinem Finanzamt nicht akzeptiert. Ich habe die Wahl zwischen 3 Modellen:
1. Wasserdichtes Fahrtenbuch (wasserdicht heisst, ein nachgewiesener Fehler macht alles hinfällig)
2. 1% vom Neuwert pauschal,
3. 50% der realen Kosten, aber belegt.
Was am günstigsten ist, muss man für sein Auto berechnen.

Ich meine nach wie vor, wer sich selbst nicht zum Hobbysteuerfachkraft ausbilden will, was einiges an Zeit kostet, sollte sich beim Finanzamt oder bei in einem Steuer- oder Wirtschaftsbüro Rat holen – spätestens dann, wenn die Umsätze so groß sind, dass eine Steuernachzahlung sehr empfindlich werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Krill schrieb:
Das Problem mit den Finanzämtern ist: Sie haben einen Spielraum, den sie unterschiedlich ausschöpfen. Wenn Abteilungsleiter oder Sachbearbeiter wechseln, kann die Sache plötzlich ganz anders aussehen.
Beispiel: Ein Gespräch vorgestern mit einer älteren Kollegin, die von einem neuen Sachbearbeiter ("frisch von der Hochschule") aufgefordert wird, für die letzten 3 Jahre ca 3000 Euro Umsatzsteuer nachzuzahlen. Begründung: Für bestimmte Produkte unrechtmässig 7% in Rechnung gestellt statt 16%, Urteil aus dem Jahre soundso, § soundso.
Die Kollegin macht geltend, dass sie diese Rechnungen seit 15 Jahren so stellt, das sei immer akzeptiert worden.
Der Beamte: Sie könne gern Widerspruch einlegen, aber der lande dann auch auf seinem Tisch. Und übrigens: Wann habe sie ihre letzte Steuerprüfung gehabt? Er könne auch die ganzen letzten 10 Jahre prüfen lassen... Besser, sie zahle.
Nebenbei gesagt, musste sie die ganze halbe Stunde des Gespräches vor seinem Schreibtisch stehen.

Nun ist bekannt, dass angesichts der grassierenden Geldnot der öffentlichen Hand die Abteilungen der Finanzämter Vorgaben kriegen, die Einnahmen zu steigern. Und sie versuchen dies, da bin ich mir sicher, bei denen, die ihre Steuererklärungen selbst machen, besonders gern - da ist was zu holen. Neue Sachbearbeiter entwickeln da einen grossen Ehrgeiz, sie haben ihre Karriere noch vor sich.

Also: Seid sehr sehr vorsichtig mit Ratschlägen wie "ich mach das immer so, das ging ohne Probleme". Ob das woanders auch funktioniert und wie lange das bei Euch noch klappt, ist die Frage.

@MacEnroe: Die Autoabrechnung wird so bei meinem Finanzamt nicht akzeptiert. Ich habe die Wahl zwischen 3 Modellen:
1. Wasserdichtes Fahrtenbuch (wasserdicht heisst, ein nachgewiesener Fehler macht alles hinfällig)
2. 1% vom Neuwert pauschal,
3. 50% der realen Kosten, aber belegt.
Was am günstigsten ist, muss man für sein Auto berechnen.

Ich meine nach wie vor, wer sich selbst nicht zum Hobbysteuerfachkraft ausbilden will, was einiges an Zeit kostet, sollte sich beim Finanzamt oder bei in einem Steuer- oder Wirtschaftsbüro Rat holen – spätestens dann, wenn die Umsätze so groß sind, dass eine Steuernachzahlung sehr empfindlich werden kann.

Ja, Krill, das stimmt. Du hast recht und ein bißchen vorsichtiger sollte ich wohl auch werden.
Obwohl ich, wenn ich genauer wäre, eher mehr rausholen könnte. Die Steuer, die ich durch mein "Modell" beim Auto spare, ist auch nicht viel, von daher wäre eine Nachzahlung nicht so wild.

Auto: 50% der realen Kosten wäre ja ein ganzer Batzen. Das hatte ich nicht zur Wahl, als ich mir das damals mit einem Steuerberater so überlegt habe. Aber geht das ohne Fahrtenbuch? Tankbelege ohne extra Nachweis reichen nicht, oder?
 
Nur am Rande: Bei Versicherungsbeiträgen kannst Du die sogenannte Versicherungssteuer nicht abziehen! Die beträgt z.Zt. auch 16% und es verleitet sehr, diese als MWST zu buchen! Nicht machen... ;)

Auto:
Als äusserst leidgeplagter Vielautobesitzer habe ich natürlich jede Menge Trouble hinsichtlich der Autonutzung:
Die 1% Lösung ist meiner Meinung nach die Beste... warum?
Du bist der Führung eines Fahrtenbuches entbunden und kannst das Auto x-beliebig nutzen, was ich an Deiner Stelle dann auch tun würde. Zudem gilt auch hier die Kostendeckelung: Du brauchst nicht mehr zu zahlen, als das Auto an Kosten verursacht.
Die 1% sind weniger als man denkt:
Sagen wir 50TEuro kostet das Auto. Dann werden 500 Euro auf Deinen Bruttolohn aufgerechnet und davon zahlst Du die Lohnsteuer, mal hochgegriffen so ca. 150,-Euro... mal 12 = 1800,- Euro im Jahr!
Dafür zahlst Du keine Versicherung, Steuer, Sprit, Werkstattrechnung sondern kannst alles über Deine Firma abrechnen.

Wer bitte unterhält ein 50TEuro Wagen für 1800,- Euro Jahr? Niemand!... Das sind gerade mal 1500 Liter Diesel oder 20TKm... mal auf nen sparsamen Diesel gerechnet.

HTH
 
Jabba hat Recht, so mach ich es auch.
Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen sich die 50%-Kostenregelung lohnt: Mein vorvorletztes Auto, ein Audi 100, war lange abgeschrieben, ging aber nicht kaputt. Ich habe den mit 270.000 km noch gut verkauft, bis dahin hatte er so gut wie keine Reparatur- und nur geringe Unterhaltskosten verursacht. Die Hälfte davon als Privatanteil versteuern ist dann weit weniger als 1% des Neupreises.
Als Beleg für die Autokosten reichen die gleichen Quittungen und Rechnungen wie bei den anderen Ausgaben auch.
Aber Obacht: Die kennen auch die Durchschnittsverbräuche. Die Tankquittungen von Opas Benz mit einreichen und dann 18l/100km bei dem eigenen Golf geltend machen, kann schief gehen...
Ausserdem lassen die Finanzämter die Erklärungen inzwischen durch eine spezielle Software überprüfen, die Unstimmigkeiten rausfiltert. >>Prüfung!
 
leicht off-topic:
Ich überlege gerade, meinen Citroen Berlingo zu verkaufen und dann endlich über die 1%-Regelung ein gebrauchtes Reisemobil (z.B. VW California, Mercedes Vito) in die Firma reinzunehmen. Also dann gar kein "normaler" PKW mehr. Hat da einer von Euch Erfahrungen, ob das FA das schluckt?
Gruß, Al
 
Ich kenne sowohl Leute mit einem Vito als auch mit einem California als Firmenwagen, und habe selbst bislang einen VW-Multivan (den man ohne Umbauten auch als Reisemobil zulassen kann) beruflich geltend gemacht.
Diese Typen sind ja im Grunde Kombis bzw. Kastenwagen mit Einbauten, die man ein paar Handgriffen entfernen kann. Der Preis liegt auch nicht um Klassen über denen der Normalversionen.
Ausserdem kann man ja die Anschaffung auch mit der Absicht begründen, ansonsten beruflich anfallende Hotelkosten sparen zu wollen.
Wie das FA allerdings einen 6m-Hymer mit 4 Betten, Küche, Salon und Sanitärraum als Dienstwagen beurteilt, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für den Erfahrungshinweis. Ein dekadenter Hymer wird’s wohl nicht werden, wir bleiben lieber auf dem Boden. :D
 
fasutregel: die 1% regelung hilft meistens bei neuwagen. bei älteren modellen rechnet es sich meistens nicht.
 
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