Umgang mit den AGB?

delanta75 schrieb:
........
Mir wird immer häufiger berichtet, dass es üblich sei (zumindest hier in Hamburg),
eine prozentuale Vorrauszahlung auf das Projektentgeld zu verlangen. ......
Gruss


Hallo

Ja, dass ist üblich. Allerdings sollten die Akonto-Zahlungen dann schon im Verhältnis zum offerierten Endbetrag stehen. Meine Staffelung sieht vor: 1/3 bei Auftragsbeginn, 1/3 bei Produktionsbeginn und der Rest nach Abschluss, zahlbar innert einer Frist. Du kannst es auch so sehen: du erbringst Leistung, wärst du angestellt, hättest du Lohn. Aber als Selbständigerwerbender kannst du es dir nicht leisten Bank zu spielen - vorallem dann nicht, wenn der Auftraggeber nicht pünktlich zahlt.

Wenn du die Zahlungskonditionen bei Auftragserteilung offen und ehrlich besprichst, wir das jeder Auftraggeber verstehen. Und wenn nicht, kannst du fast davon ausgehen, dass du nach Rechnungsstellung ebenfalls um dein Honorar streiten musst.

Im übrigen finde ich die unterschriebene Auftragsbestätigung immer noch den besten Schutz im Sinne eines Vertrages. Will nämlich ein Auftraggeber mal nicht zahlen, dann ist dessen Argumentation manchmal fast unerschöpflich und dich selber (der, der die Knete wirklich braucht) kostet es nur Kraft und Energie, die man wohl besser in die Akquise investiert.


Grüsse
 
Lese diesen Thread mit grosser Neugier und denke mir bei bestimmten Kunden immer, hoffentlich geht das (mit der Bezahlung) auch gut aus. Diese Zitterpartie würde ich mir gerne in Form einer ABG schenken, aber aufsetzen kann ich das nicht. Eine ABG eines Sanitärladens z. B. zu übernehmen, denke ich, ist bestimmt keine gute Idee. Der Verweis auf die Website des AGD bringt mich auch nicht weiter, da ich nicht Mitglied bin (als Student auch nicht der Bringer).

Mag denn jemand mal seine AGB teilen oder per PM schicken? Bedankt!
 
Komisch, wenn's konkret werden könnte, bleibt die Info aus … :(
 
delanta75 schrieb:
Mir wird immer häufiger berichtet, dass es üblich sei (zumindest hier in
Hamburg), eine prozentuale Vorrauszahlung auf das Projektentgeld zu
verlangen. Macht ihr das teilweise auch?

Nur bei Kunden, die ich schon sehr lange kenne und ein gewisses
Vertrauensverhältnis besteht. Bei Neukunden sieht das dann wohl
doch etwas Panne aus, für nichts erst einmal Geld zu verlangen.
 
schmuddelkind schrieb:
Komisch, wenn's konkret werden könnte, bleibt die Info aus … :(
Wie soll denn das gehen.
Keiner weiss, was Du machst und welche Bedingungen Deine Verträge beinhalten.
Jede Vertragsbedingung, die Du einige Male verwendest ist automatisch eine AGB.
Das muss nirgends aufgeschrieben sein.
Sehr viele Veträge sind einfach von sich aus vollständig oder zum großen Teil ABG, auch wenn man sich da keine besonderen Gedanken darüber macht.
 
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich vielleicht tatsächlich einen Rechtsanwalt konsultieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Randolph schrieb:
Genau, so eine Bestimmung in der salvatorischen Klausel ist im Einzelfall nur gültig, wenn sie im Interesse beider Parteien ist. Also so gut wie nie, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Statt dessen wird die unwirksame Klausel durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.

Salvatorische Klausel
 
sikomat schrieb:
Das ist nicht ganz korrekt Öffentliche Rechtsberatung ist nicht erlaubt,
kostenlose schon, unter Beachtung gewisser Regeln. Ansonsten würden
die hier alle einen grossen Fehler machen:

http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=kostenlose+rechtsberatung&ie=UTF-8&oe=UTF-8

;)
Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Beraten diese unentgeltlich, verstoßen sie gegen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Google
 
Kuckuckskind schrieb:
Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Beraten diese unentgeltlich, verstoßen sie gegen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

Dann ist Dir dieses Grundsatzurteil wahrscheinlich entgangen...

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat mit Grund-
satzurteil vom 8. Dezember 2005 (8 LB 119/03) entschieden dass
berufserfahrene Volljuristen ohne Erlaubnis nach dem Rechtsberatungs-
gesetz unentgeltlich rechtsberatend tätig werden dürfen

Siehe: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=62315

:cool:
 
Kuckuckskind schrieb:
Äh... hast du egtl. Jura studiert oder so?

Nein, nur den einen oder anderen Juristen in der Familie und im
Freundeskreis, u.a. Richter und Staatsanwälte. Wieso fragst Du?
 
sikomat schrieb:
Nein, nur den einen oder anderen Juristen in der Familie und im
Freundeskreis, u.a. Richter und Staatsanwälte. Wieso fragst Du?
Na, weil Laien eigentlich keine aktuellen Grundsatzentscheidungen kennen *g*
Aber das nächste Mal, wenn im Studium die Frage auf die kostenlose Rechtsberatung kommt, kann ich damit ja punkten ;)
 
Kuckuckskind schrieb:
Na, weil Laien eigentlich keine aktuellen Grundsatzentscheidungen kennen *g*

Naja, wenn Du angehender Jurist sein solltest, dann weisst Du ja, was für
Gespräche privat so geführt werden. Natürlich gibt es aus verständlichen
Gründen keine Details vom Tageswerk zu hören, aber oberflächlich
bekommt man schon das eine oder andere am Rande mit. :p

Kuckuckskind schrieb:
Aber das nächste Mal, wenn im Studium die Frage auf die kostenlose Rechtsberatung kommt, kann ich damit ja punkten ;)

Viel Spass dabei. Ist nämlich wegen seiner "Frische" noch relativ unbekannt. ;)
 
Kuckuckskind schrieb:
Rechtsberatung darf in Deutschland nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Beraten diese unentgeltlich, verstoßen sie gegen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Google
Wobei ich eine solche Diskussion jetzt nicht unbedingt unter dem "Rechtsberatung" subsummieren würde.

BTW:
@siko
Ich hoffe, Du weisst auch, woher dieses "Rechtsberatungsverbot" ursprünglich stammt. Ganz so frisch ist das nämlich gar nicht
 
maceis schrieb:
Wobei ich eine solche Diskussion jetzt nicht unbedingt unter dem "Rechtsberatung" subsummieren würde.

Kaum. Dann wären hier eine Menge Freds rechtsberatender Natur. Wir
geben doch alle nur unsere Meinung wieder, eine verbindliche Beratung
ist da etwas anderes... *flöt*

maceis schrieb:
Ganz so frisch ist das nämlich gar nicht

Mit "frisch" meinte ich das Grundsatzurteil, nicht das Verbot. Der Ursprung
ist mir durchaus bewusst. Übrigens haben Richter des Bundesverfassungs-
gerichtes bereits im August 2004 die kostenlose Rechtsberatung durch einen
erfahrenen pensionierten Richter für zulässig erklärt und Zweifel an der
Zeitgemäßheit des Rechtsberatungsgesetzes geäußert.
 
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