Umfrage: Online-Rechnungen mit qualifizierter Signatur

Wie geht Ihr mit dem Thema Online-Rechnungen um?

  • Ich drucke sie für die Buchhaltung aus und archiviere keine Dateien.

    Stimmen: 24 57,1%
  • Ich brenne die Dateien auf CD oder DVD.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich kopiere die Dateien auf DVD-RAM oder MOD.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich lagere die Daten auf der Festplatte.

    Stimmen: 10 23,8%
  • Ich speichere die Daten anders.

    Stimmen: 1 2,4%
  • Ich lasse mir grundsätzlich Papier-Rechnungen senden.

    Stimmen: 7 16,7%

  • Umfrageteilnehmer
    42
  • Umfrage geschlossen .
Naja, bei meiner letzten Steuerprüfung wollte der Prüfer die Daten auch in Elektronischer Form, gemäß GDPdU Format.
Das konnte ich auch Problemlos liefern (kommt ja ausm Buchhaltungssystem "von selbst" raus).

Nur wie gesagt, für die Eingangsrechnungen habe ich die Signaturen nicht gespeichert (nennt es Nachlässigkeit oder ähnliches).
Das war aber, wie gesagt, überhaupt kein Problem für die Prüfer.

Charlie
 
Ich denke auch, dass sich ein Steuerberater mit solchen Problemen rumschlagen sollte.

Ansonsten fällt mir noch ein, dass man für verlorene oder beschädigte Rechnungen selbst eine Art Ersatzquittung ausstellen darf - man muss dabei nur glaubhaft bleiben... und das ist man, wenn man auf dem Kontoauszug die Zahlung nachweisen kann. Daher sollte das Problem zu lösen sein, selbst wenn ein paar Originaldaten nicht mehr vorhanden sind, sondern nur noch eine Kopie oder eben der Ausdruck.
 
Also, man muss einerseits alle für eine digitale Steuerprüfung relevanten Daten archivieren, dazu gehören auch die Buchhaltungsdaten, welche das Buchhaltungsprogramm erzeugt.
http://www.uhlhorn-agentur.de/Website/Artikel/Digitale_Steuerprfung.html

Zweitens müssen die Dateien von Online-Rechnungen archiviert werden.
http://www.uhlhorn-agentur.de/Website/Artikel/OnlineRechnungen_mit_qualifizierter_Signatur.html

Im Moment schein es bei Prüfungen noch locker gehandhabt zu werden. Doch wer garantiert, dass die Prüfer es auch in Zukunft locker sehen? Das Recht ist jedenfalls auf deren Seite. Daher: Alle Buchhaltungsdaten, steuerrelevanten Mails, Dateien mit Abrechnungen von Mitarbeitern (z.B. Excel-Tabellen), Online-Rechnungen usw. archivieren.
 
Egal ob die Rechnungen traditionell auf Papier oder
per E-Mail kommen es gibt bei mir zwei Ordner:
Einen auf Festpaltte/Backup und einen Hardcover-
Ordner. Am Wochenende werden die E-Mails aus-
gedruckt und abgeheftet – die traditionell empfan-
genen Rechnungen werden eingescannt und im
gesichert s.o.

In meinem Verständnis der sicherste Weg für Buch-
prüfungen aller Art.

Gruss Jürgen

NS: Dies gilt selbstverständlich für alle dem Steuerrecht
unterliegenden „Papieren”!
 
Hallo JürgenggB,

das kann man so machen. Wir hatten gerade eine Prüfung. Wichtig ist bei elektronischen Rechnungen* aller Art, dass beim Empfang die elektronische Signatur geprüft und die Rechnung archiviert wird. Und das für mindestens 10 Jahre!
Ich selbst archiviere die Rechnungen und ihre Signatur – falls es eine extra Datei ist, so wie die Buchhaltungsdaten nach GDPdU auf einer DVD-RAM, da es zurzeit kein einziges anderes Medium gibt, auf dem man zuverlässig Daten über 10 Jahre archivieren kann. Vielleicht klappt es auch mit CD, verlassen kann man sich aber darauf nicht. Und DVD halten noch schlechter, machmal sogar nur ein halbes Jahr.

* Rechnungen, die von der Vorsteuer abgezogen werden sollen und über 100,– Euro liegen. Unter 100,– sind es so genannte Bagatell-Rechnungen und müssen nicht zwingend vorliegen, doch besser wäre es.
 
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