Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts bei Designarbeit

slneu87

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Moin,

Wir sind gerade dabei unseren ersten größeren Auftrag in der Richtung zu erteilen. Wir lassen uns eine Reihe von Web- und Printgrafiken erstellen.

Ihr kennt euch als jemand von "der anderen Seite" sicher sehr gut damit aus...

Logischerweise wollen wir das exklusive Nutzungsrecht an den Arbeiten, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Unser Ansatz wäre jetzt ein relativ formloses Schreiben aufzusetzen, dass unser Dienstleister unterschreibt.

Die Frage ist ob es neben dem Nutzungsrecht noch andere Rechte gibt die wir sichern müssen, z.B. wollen wir die erstellen Grafiken etc. auch bearbeiten und anderweitig verwenden. Wird das auch vom Nutzungsrecht abgedeckt?


Danke!
 
Moin,

Wir sind gerade dabei unseren ersten größeren Auftrag in der Richtung zu erteilen. Wir lassen uns eine Reihe von Web- und Printgrafiken erstellen.
Ihr kennt euch als jemand von "der anderen Seite" sicher sehr gut damit aus...
Logischerweise wollen wir das exklusive Nutzungsrecht an den Arbeiten, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Unser Ansatz wäre jetzt ein relativ formloses Schreiben aufzusetzen, dass unser Dienstleister unterschreibt.
Die Frage ist ob es neben dem Nutzungsrecht noch andere Rechte gibt die wir sichern müssen, z.B. wollen wir die erstellen Grafiken etc. auch bearbeiten und anderweitig verwenden. Wird das auch vom Nutzungsrecht abgedeckt?
Danke!

Als Grafiker will ich (durch meine AGBs) natürlich vermeiden, dass mit meinen Werken Schindluder getrieben wird.
Also völlig verkorkst, verbogen, vermurkst oder für zwielichte Zwecke (für radikale Webseiten/Gruppierungen o.ä.)
verwendet wird. Schließlich bleibe ich immer der Urheber, auch wenn kein Name direkt drunter steht.

Wenn jemand meine AGBs dahingehend also komplett außer Kraft setzen will, reicht ein „alle Rechte“ nicht aus.
Und dann würde es auch teuer. Richtig teuer. :)

Also: Zeitlich und räumlich uneingeschränkt – kein Problem.
Inhaltlich uneingeschränkt und frei zum Verändern und zum Weiterverkauf ... nö :nono:
 
Eines hast Du noch vergessen: Die end- oder unendgeldliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
Sprich, wollt ihr Nutzungsrechte an den Grafiken verkaufe?

Ich - Fotograf - mach es in etwa so:
Honorar:
1.500.000,00 Euro (Grundtraif bei mir - :D)
Das Honorar beinhaltet die Übergabe der Nutzungsrechte an den Auftraggeber, räumlich und zeitlich uneingeschränkt
für alle Medien.
Eine end- oder unendgeldliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist ausgeschlossen.
Der Bildautor darf die erstellten Fotografieen für eigene Werbezwecke uneingeschränkt nutzen.


Wichtig VORHER zu klären und im Angebot schriftlich klar zu benennen:
- räumlicher umfang (Regional, National, EU-Weit, Weltweit)
- zeitlich
- Medium (für ein bestimmtes Medium mit genauer Auflage, nur für Print / nur für Web ...)
- Zweitnutzung (Darf der Autor oder der Auftraggeber das Werk nochmals nutzen oder Nutzungsrechte an Dritte weitergeben - gegen Honorar oder ohne
- Eigenwerbung des Autors - soll dieses Beschränkt oder gar untersagt werden (den Fall hatte ich auch schon, sehr ärgerlich sowas)
- Beschränkung der Urhebernennung (will das Unternehmen das Copyright nicht nennen? Dafür kann es auch Gründe geben)
 
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