Überraschend Freiberuflerin geworden, was nun?

dem kunden darauf vorher hinweisen ist praxisuntauglich, das will der firmenkunde auch gar nicht wissen: "gründe erstmal eine RICHTIGE firma, dann unterhalten wir uns nochmal über visitenkarten!"
das alles gibt nur unnütze diskussionen. mach es gleich richtig.
V.a. ist die Gründung einer Firma echt nix komplexes. Dank GmbH-Reform ist eine haftungsbeschränkte UG schnell gegründet und wenn es gut läuft, kann man die flott und risikoarm zur GmbH ausbauen. Wobei das natürlich bei euch Freiberuflern eher seltener relevant ist...
Trotzdem fühle ich mich mit Haftungsbeschränkung deutlich wohler als wenn ich mit meinem gesamten Vermögen hafte.
 
In Ordnung, da ich mit Handwerkern / Endkunden nichts zu tun habe gebe ich mich bei diesem Argument geschlagen ;)

Der Nachteil entsteht immer, wenn Du im B2B-Geschäft Produkte und Leistungen weitergibst, die USt enthalten. Das wurde ja oben am Beispiel gezeigt.
Wenn Du ausschließlich Leistungen für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Privatleute erstellst oder 100% eigene Dienstleistungen für Firmenkunden, dann ist die Kleinunternehmereigenschaft weniger kritisch.
Aber Achtung: Was ist mit Deinem neuen Mac, der Handyrechnung, Deinen ständigen Geschäftsessen usw.? Da steckt überall potentielle Vorsteuer drin.
 
Sobald ich Anschaffungen tätige kann ich meinen Status jederzeit ändern. Aber da ich aktuell keinerlei größere Ausgaben habe, bei denen sich die Vorsteuer lohnt bleibe ich erstmal bei der einfacheren Lösung.
 
V.a. ist die Gründung einer Firma echt nix komplexes. Dank GmbH-Reform ist eine haftungsbeschränkte UG schnell gegründet und wenn es gut läuft, kann man die flott und risikoarm zur GmbH ausbauen. Wobei das natürlich bei euch Freiberuflern eher seltener relevant ist...
Trotzdem fühle ich mich mit Haftungsbeschränkung deutlich wohler als wenn ich mit meinem gesamten Vermögen hafte.

Warum denn gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und eine Gesellschaft(!) gründen - als Freiberufler bist Du bereits eine Personengesellschaft mit Rechten und Pflichten gemäß BGB, nur das hier mit dem persönlichen Vermögen gehaftet wird.

Gruß,
Rainer

BTW: die FIRMA ist lediglich der Name des Unternehmens (gem. BGB/HGB)
 
nun, GmbH ist noch ein völlig anderes thema. ich wollte bloß darlegen, dass die vorsteuerabzugsberechtigung im realen geschäftsleben gewisse vorteile hat. ausserdem geht §19 nur bis zu einem gewissen jahresumsatz (15.000 euro?) ich oute mich somit beim kunden schon im vorfeld als micro-firma und als "hoppy-grafiker".
das soll nicht abwertend sein, aber ich sehe die §19-regelung eher als hinderniss.
 
Ich mache die Sache jetzt auch unter §19, da ich hauptsächlich für Endkunden arbeiten will. (Ob es klappt, sei dahin gestellt.) Wenn's später mal richtig läuft *toitoitoi*, will ich nämlich auch selbst Digitaldruck anbieten, sprich einen Digidrucker kaufen. DANN ist es ein Gewerbe und nicht mehr freiberuflich.
 
Wenn's später mal richtig läuft *toitoitoi*, will ich nämlich auch selbst Digitaldruck anbieten, sprich einen Digidrucker kaufen.

... das kostet erstmal viel, bringt viel Ärger, viel Arbeit und keinen Gewinn ...

Wie kommst du auf solche Gedanken??
 
Warum denn gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und eine Gesellschaft(!) gründen - als Freiberufler bist Du bereits eine Personengesellschaft mit Rechten und Pflichten gemäß BGB, nur das hier mit dem persönlichen Vermögen gehaftet wird.

Gruß,
Rainer

BTW: die FIRMA ist lediglich der Name des Unternehmens (gem. BGB/HGB)
Wie in meinem Post bereits erläutert, wegen der Haftungsfrage. Ich finde die Unternehmensgründung eigentlich für gar keine gewerbliche Tätigkeit mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weil sie dir eine Menge Vorteile bietet.

Unterhalte dich mal 20 Minuten mit einem Wirtschaftsjuristen, warum BGB-Gesellschaften problematisch sind ;)

Ich weiß, dass außerhalb der BWLer- und Juristenzunft solche Dinge gerne anders gesehen werden, weil man Papierkrieg befürchtet etc. Die Gründung einer UG dauert unter 2 Tage, erfordert 2 Termine und kostet unter 200 €.
 
Ich finde die Unternehmensgründung eigentlich für gar keine gewerbliche Tätigkeit mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weil sie dir eine Menge Vorteile bietet.

Z.B. die Gefahr wegen Insolvenzverschleppung haftbar gemacht zu werden, Pflicht zur doppelten Buchführung etc.? :D
 
Wie in meinem Post bereits erläutert, wegen der Haftungsfrage. Ich finde die Unternehmensgründung eigentlich für gar keine gewerbliche Tätigkeit mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weil sie dir eine Menge Vorteile bietet.

Unterhalte dich mal 20 Minuten mit einem Wirtschaftsjuristen, warum BGB-Gesellschaften problematisch sind ;)

Ich weiß, dass außerhalb der BWLer- und Juristenzunft solche Dinge gerne anders gesehen werden, weil man Papierkrieg befürchtet etc. Die Gründung einer UG dauert unter 2 Tage, erfordert 2 Termine und kostet unter 200 €.

Die Gründung mag ja seit der GmbH-Reform einfacher und günstiger sein - verpflichtet den Gründer wenn ich mich nicht irre, dazu, wie eine GmbH Buchhaltung zu führen, wobei man gleich bei erheblichem Mehraufwand durch den Steuerberater ist. Und die UG ist nur darauf angelegt, in eine anständige GmbH zu münden, sämtliche Überschüsse müssen bis zum Erreichen der GmbH-Haftungseinlage angespart werden und dann MUSS die reguläre GmbH gegründet werden.

Ist aber alles Rechensache, je nachdem was man vorhat - ich persönlich bin bislang sehr gut damit gefahren, mit Haftpflichtversicherung und viel gesundem Menschenverstand mit meinen Auftraggebern umzugehen; die Haftung ist dabei m.E. nicht existenzbedrohend, außer man lässt sich auf Harakiri ein, durch unüberlegtes Handeln.

Gruß,
Rainer
 
Weil ich eine bombenmäßige Idee habe! :p

Letztes Jahr habe ich für einen 50. Geburtstag eines Onkels ein Gästebuch mit persönlicher Prägung gekauft. Habe z. B. die Bedeutung seines Nachnamens, Horoskop, Kreuzworträtsel, Wörterbuch der Teenagersprache etc. gegoogelt; lustige aber persönlich Sachen eben. Habe alles schön layoutet, ausgedruckt, ins Buch geklebt.
Digicam, Laptop und Drucker mit zur Feier geschleppt, alle Gäste vor'm Haus abgefangen, fotografiert, Fotos während der Feier ausgedruckt, ausgeschnitten, auf jede Seite eingeklebt (mein Männe hat geholfen). Das Buch wurde dann mit einer kurzen Erläuterung an die Gäste gereicht, die dann Grüße und Glückwünsche unter ihr Bild geschrieben haben.
Das ist so gut angekommen, dass ich bestimmt von 15 Leuten angesprochen wurde, ob ich das für Ihre Feiern, auch Hochzeiten, machen würde. Damals habe ich abgewunken.

Jetzt sieht die Sache anders aus. Ich werde mit dem Buchhersteller mal sprechen, ob da vorab schon gedruckte Seiten eingebunden werden können usw. Ich entwickel da gerade ganz neue Geschäftsideen. Dafür brauche ich einen Digidrucker, nix großes, A4, reicht.
Wehe, Ihr klaut meine weltverändernde Idee! :D
 
es gibt so viel, was du machen kannst. mit deinem beispiel brauchst du dich nicht nur auf das buch beschränken, begleite die feier gleich von anfang an mit dem fotoaparat und stelle diese bilder für die gesellschaft online (z.b. bei picasa) und werfe die bilder mit einem beamer bei der feier an die wand. es geht in deiner situation ja nicht darum, gleich gross rauszukommen, aber doch darum, langsam was zu machen: do it!

wenn du am anfang auch nur mal visitenkarten an einen kunden verkaufst. sauber gesetzt von dir, billig bei flyeralarm gedruckt und mit gewinn weiterverkaufst. auch wenns nur 1 kunde im monat ist, egal, aber tu was. tue was eigenes. fang einfach an.

ich wünsche dir viel glück und auch erfolg!
 
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es gibt so viel, was du machen kannst. mit deinem beispiel brauchst du dich nicht nur auf das buch beschränken, begleite die feier gleich von anfang an mit dem fotoaparat und stelle diese bilder für die gesellschaft online (z.b. bei picasa) und werfe die bilder mit einem beamer bei der feier an die wand. es geht in deiner situation ja nicht darum, gleich gross rauszukommen, aber doch darum, langsam was zu machen: do it!
wenn sie fotografin ist oder zumindest erfahrung mit solchen aufnahmen hat (perspektive, situation, licht), ein erstklassiges fotografisches equipment, einen guten indirekten starken blitz, etc … dann wäre das ein grund, anderen leuten etwas dafür in rechnung zu stellen.
ansonsten halte ich das für eine unprofessionelle schnapsidee, mit der man sich bei schlechter oder auch nur mittelmäßiger ausführung ein denbar schlechtes image verpassen kann, noch bevor man seine selbstständigkeit richtig angefangen hat.

meiner ansicht nach sollte es in der situation der threaderstellerin darum gehen, möglichst professionell aufzutreten und dementsprechend gute arbeit abzuliefern. wenn dies mit dem erwähnten hochzeitsbuch erreicht werden kann, dann ist es prima. aus erfahrung kann ich nur sagen: solch ein ding ist immens zeitaufwändig in der machart. wenn ich so etwas nicht hobbymäßig machen würde, sondern gegen honorar, würde mir das kein mensch bezahlen wollen, wenn ich es vernünftig kalkuliere.

in einem stimme ich meinem vorredner zu:
fang an. möglichst schnell.
aber überlege gut, womit.

sorry für die vielleicht mal wieder ernüchternden ernüchternden worte,
trotzdem schönen abend noch,
gruß, al
 
Für mich sind die Worte nicht ernüchternd, da ich genauso denke und das Ganze genau planen werde, bevor ich damit werbe. Habe nächste Woche einen Termin mit einer Druckerei, mit der ich zusätzlich zusammen arbeiten will.

Für das Gästebuch habe ich zwei bis drei Standard-Layouts mit Inhalten, die schon vorbereitet sind und dann passend zu Person abgerufen werden. Für den Rest brauche ich dann nicht mehr viel Zeit. Alles was die Kunden extra haben wollen, wird extra bezahlt.
Den Verlag für das Gästebuch werde ich Montag anrufen und fragen, was die von der Idee halten und mitarbeiten möchten (schon gedruckte Seiten direkt mit ins Buch binden etc.). Wenn nicht, hat es sich schon erledigt. Dann entwickel ich eben andere Ideen.

Ich bin tatsächlich keine gute Fotografin, deswegen kommen solche Entertainment-Events nicht in Frage. Habe ich auch persönlich keinen Bock drauf, auch als Gast nicht.
 
du: 1.000 euro OHNE ausgewiesende mehrwertsteuer.

ich schiebe die an den handwerker für 1.000 euro INKL. 19% weiter.
der handwerker zieht sich die mehrwertsteuer und kommt auf einen betrag von 840,34 euro die ihn die flyer real kosten. 160 euro weniger als bei dir!

Falsch! Er verkauft für 1000 ohne MwSt. auszuweisen, Du verkaufst für 1190.- inkl. MwSt.
Dem Handwerker ists egal, weil er bei Dir nicht mehr bezahlt. Aber eben auch nicht weniger!
 
Du verkaufst für 1190.- inkl. MwSt.
Dem Handwerker ists egal, weil er bei Dir nicht mehr bezahlt. Aber eben auch nicht weniger!

Du irrst Dich. Er verkauft in seinem Beispiel für 840,34 + 19% USt = 1000 Euro, genauso wie er es eingekauft hat.

Der Kleinunternehmer hat damit aus Sicht des Kunden einen um 159,66 Euro höheren Preis.

Der USt-fähige Anbieter könnte nun aber tatsächlich seine Ware für 1000 Euro anbieten (also 159,66 Euro Gewinnmarge drauflegen), während der Kleinunternehmer in die Röhre guckt.
Der Gewinn mindert sich jetzt zwar (durch die USt auf seine Wertschöpfung) auf 129,32 Euro, aber gegenüber NICHTS ist das doch was, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gründung mag ja seit der GmbH-Reform einfacher und günstiger sein - verpflichtet den Gründer wenn ich mich nicht irre, dazu, wie eine GmbH Buchhaltung zu führen, wobei man gleich bei erheblichem Mehraufwand durch den Steuerberater ist. Und die UG ist nur darauf angelegt, in eine anständige GmbH zu münden, sämtliche Überschüsse müssen bis zum Erreichen der GmbH-Haftungseinlage angespart werden und dann MUSS die reguläre GmbH gegründet werden.

Wir sind von den rechtlichen Themen schon wieder weg, einhaken will ich an der Stelle trotzdem noch mal:

Generell stimme ich dir zu, ich kenn mich in der Grafik-Branche zu wenig aus, um es abschließend einschätzen zu können, aber ohne Haftungsrisiken (ad hoc fallen mir keine ein, wenn man halbwegs vernünftig arbeitet), ist eine Kapitalgesellschaft nicht wirklich vorzugswürdig. Nicht nur der Buchhaltungsaufwand steigt massiv (Vermögensvergleich vs. EÜR) sondern auch die Steuerbelastung steigt an. Wir hatten diese Wahl kürzlich zu treffen, haben uns am Ende für die GmbH entschieden.

In unserem Fall war der Hauptpunkt, der den Ausschlag gab, die Tatsache, dass beide Gesellschafter noch Studenten sind und wir deswegen den Gewinn auf die GmbH auslagern mussten, steuerlich hat es für uns keinen Sinn gemacht und macht auch weiterhin keinen Sinn.

Zu den zitierten Ausführungen oben: wo steht das? Ich empfehle noch einmal die Lektüre des § 5a GmbHG, denn meiner Meinung nach sagt der folgendes:

- 25 % des Jahresüberschusses muss angespart werden, bei einer Ein-Personen-UG kann der aber durch das GF-Gehalt auf 0 gedrückt werden.

- aus Abs. 5 lese ich keine Obliegenheit zur Umwandlung heraus, man wird nicht automatisch GmbH, wenn man aber als UG weiterfirmiert muss man überhaupt nix- übrigens war auch der Notar, der im Dezember unsere GmbH-Gründung beurkundet hat, dieser Ansicht.


Noch ein Wort zur § 19 UStG - Diskussion: Das kommt immer auf die Kundenstruktur an. Bei dem neuen Projekt, bzw. der Idee der TE, die Gästebücher für Festgesellschaften, wäre die Regelung wohl sogar sinnvoll; denn das ist sie immer dann, wenn die Kundschaft überwiegend nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Kleines Beispiel, etwa ein kleiner Online-Shop:

Einkauf 100,- netto
Kleinunternehmer zahlt 119,- brutto
Verkauft für 200,- brutto an den Endkunden, das ist der übliche Marktpreis, mit dem er konkurrenzfähig ist.

Im Fall der § 19 UStG Regel hat somit 81,- € Gewinn gemacht, wenn er Umsatzsteuer abführen würde wären es nur 68,07 € Gewinn. Also pauschal kann man da keine Auskunft geben. Dem, was geschrieben wurde- Vertrauen in einer so kleine Firma eher fragwürdig, wenn es der Haupterwerb ist- stimme ich aber zu.

Soweit,
Stefan
 
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