Tötung eines Sexualverbrechers auf frischer Tat ok ?

Ist ein Freispruch für so ein Delikt ok ?

  • Ja

    Stimmen: 61 57,0%
  • Nein

    Stimmen: 28 26,2%
  • Ist ne Überlegung wert

    Stimmen: 16 15,0%
  • Wo fängt die Belästigung für die Duldung des Totschlags überhaupt an ?

    Stimmen: 2 1,9%

  • Umfrageteilnehmer
    107
  • Umfrage geschlossen .
G

Granny Schmitz

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Hallo,

aktuell geht folgendes Urteil durch die Medien:

http://nachrichten.t-online.de/vater-erschlaegt-vergewaltiger-seiner-tochter/id_57372424/index

Vater erschlägt Vergewaltiger seiner Tochter

Ein Vater aus dem US-Bundesstaat Texas, der einen Mann bei einem sexuellen Übergriff auf seine Tochter ertappte und erschlug, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Eine Grand Jury aus Laienrichtern lehnte im Bezirk Lavaca eine Anklage gegen den 23-Jährigen ab.

Staatsanwältin Heather McMinn erklärte, dass unter texanischem Recht der Einsatz von tödlicher Gewalt "erlaubt und gerechtfertigt" sei, um Sexualverbrechen zu stoppen.

Der Vorfall ereignete sich vor gut zwei Wochen auf der Ranch der Familie des Vaters in der Nähe der Ortschaft Shiner. US-Medienberichten zufolge zerrte der 47-jährige Jesus Mora Flores das kleine Mädchen in einen Stall. Demnach hörte der Vater seine fünfjährige Tochter schreien. Bei seinem Eintreffen habe er Flores erwischt, wie er sich an dem Mädchen verging, hieß es. Dann habe er auf den Mann eingeprügelt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte sich um eine Notwehrsituation. Auf einer Pressekonferenz wurde die Aufzeichnung des Notrufs vorgespielt, der nach dem Vorfall bei den Behörden eingegangen war. Darin klingt der Vater bestürzt über die Schläge gegen Flores und bittet schluchzend um einen Krankenwagen.


Die Einwohner von Shiner begrüßten die Entscheidung der Justiz, von einer Anklage gegen den Vater abzusehen. "Ich finde es großartig, sie sollten ihm einen Orden geben für das, was er getan hat", sagte der 79-jährige Leroy Wagner der Zeitung "San Antonio Express News". Der 65-jährige Victor Casper sagte, er hätte genauso gehandelt: "Wenn es meine Kinder gewesen wären, hätte ich die gleiche Sache gemacht."


Wie ist eure Meinung dazu ?
 
Finde ich völlig ok.
 
den ersten Thread zu dem Thema habe ich bereits geschlossen und vermuellt. Sollte der hier aehnliche undifferenziert werden, ereilt ihn das selbe Schicksal.
 
Bei seinem Eintreffen habe er Flores erwischt, wie er sich an dem Mädchen verging, hieß es. Dann habe er auf den Mann eingeprügelt.
auch in Deutschland wuerde das (soweit man das bei den spaerlichen Informationen beurteilen kann) als Notwehr beurteilt werden.
 
auch in Deutschland wuerde das (soweit man das bei den spaerlichen Informationen beurteilen kann) als Notwehr beurteilt werden.
ich meine auch mich an "Nothilfe" zu erinnern. Totprügeln ist aber glaube ich in dem Fall vor Gericht unverhältnismäßig.
 
auch in Deutschland wuerde das (soweit man das bei den spaerlichen Informationen beurteilen kann) als Notwehr beurteilt werden.

Nothilfe. Dann zusätzlich mit Exzess ... schwieriges Thema. Aus dem Bauch raus würde ich sagen: richtig - juristisch ggfs. sehr problematisch.

Gruß Frank
 
Das kann man schwer beurteilen. Notwehr/Nothilfe ist natürlich hier ok, auch dass er auf den Typen eingeschlagen hat. Ob das jetzt stark übertriebene Gewalt, Rache, Selbstjustiz, Affekt oder notwenige Gewalt war, um den Verbrecher zu stoppen, kann man hier nicht sagen. Das ist sicher eine intensive Einzelfallprüfung. Dass das aber nicht vor Gericht geprüft wird, ist schon merkwürdig...
 
ich meine auch mich an "Nothilfe" zu erinnern. Totprügeln ist aber glaube ich in dem Fall vor Gericht unverhältnismäßig.
Ja und Nein. Das wäre zwar unverhältnismässiig, aber auch in DE dennoch straffrei. Siehe Notwehrexzess.

PS: Lars hat natürlich Recht: das müsste man im Einzelfall prüfen. Aber im ersten Augenschein sieht es danach aus.
 
Ich hol´schon mal das
89151-popcorn.jpg


ach ja das war wo, ach in Texas...Texaahas... :music:
109842-texas.jpg


was soll das sein Auge um Auge ?
ganz ehrlich dadurch wird nichts besser.
 
Natürlich wirds dadurch besser. Ich würde auch so bewiesene Vergewaltiger Zwangskastrieren...es gibt dafür keine Heilung und Opferschutz muss wichtiger sein als Täterschutz.

Buckyball60: Wie oft warst du denn in Texas?
 
netter Versuch...;)
 
Das Gegenstück dazu würde "Unterlassene Hilfeleistung" heissen und geanu dieselben Diskussionen auslösen.
Die Diskussion ist nie objektiv, deshalb sollte man nicht über diese Entscheidungen urteilen.
 
Naja objektiv ist es ein Mensch und niemand hat es verdient zu sterben.
 
Ich habe ja auch mit Nein abgestimmt, da ich grundsätzlich gegen einen Freispruch wäre.
Man muss ja niemanden wegen Mordes verurteilen, aber ein Freispruch impliziert einen Grad an Akzeptanz den ich nicht teile.
(Und wie alles ist das nur meine Meinung unter bestimmt vielen anderen, die auch gute Gründe haben)
 
Für mich stellt sich das eher als Körperverletzung mit Todesfolge dar. Totschlag bedingt (zumindest in Deutschland) Vorsatz. Der Vater hat dem Täter ja noch versucht einen Krankenwagen zu rufen und als das nicht funktionierte wollte er ihn sogar noch ins Krankenhaus fahren. Hört sich, nach der Faktenlage, wirklich so an, als wollte er nur seine Tochter beschützen. Die Absicht den Täter zu töten bestand zu keiner Zeit. Quelle: http://www.huffingtonpost.com/2012/06/19/father-kills-molester-texas-no-charges_n_1610465.html
Ich finde die Umfrage ziemlich dämlich. Die erweckt ja den Eindruck als würde man pauschal einen Freispruch bei Tötung eines Pädosexuellen dulden.
 
In Deutschland wird man definitiv dafür bestraft werden!

§ 32 Strafgesetzbuch . "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten war, handelt nicht rechtswidrig"."Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

Also die Entscheidung bei dem Vater finde ich vollig in Ordnung, jedoch würde das in Deutschland niemals akeptiert werden.... Die Rechtslage in Deutschland ist so bescheiden, wie in keinem anderen Land....
 
In Deutschland wird man definitiv dafür bestraft werden!

§ 32 Strafgesetzbuch . "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten war, handelt nicht rechtswidrig"."Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

Also die Entscheidung bei dem Vater finde ich vollig in Ordnung, jedoch würde das in Deutschland niemals akeptiert werden.... Die Rechtslage in Deutschland ist so bescheiden, wie in keinem anderen Land....
Wenn es bloß einen anderen Paragraphen in Deutschland gäbe, der diesen Fall berücksichtigt.
 
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