Tiger von ebay geht nicht

Ja schon, aber das sollte uns mal saschadamm mitteilen. Wenn das der Fall sein sollte, ist es ja ok, aber wenn das eine "PseudoVollLizenz" war, dann ist das nicht korrekt.

Sicher gibt es verschiedene Szenarien, aber unter dem Strich hat saschadamm keine Lizenz vom Tiger erworben.

Apfeldompteur
 
HMMMMM,
Also ich würde ja mal gerne den Link zur Auktion sehen, bevor ich mir da so ausführliche Gedanken mache.

denkt der Smurf, der das Rumgelaber zum Thema OEM-Hardware-Bindung nicht mehr hören kann......
 
HAL schrieb:
Was seid ihr eigentlich alle immer gleich so angepieselt,
wenn man auf eure Postings eine Antwort gibt? Meine Güte...

:rolleyes:


Alle? :D
 
Smurf511 schrieb:
HMMMMM,
Also ich würde ja mal gerne den Link zur Auktion sehen, bevor ich mir da so ausführliche Gedanken mache.

denkt der Smurf, der das Rumgelaber zum Thema OEM-Hardware-Bindung nicht mehr hören kann......



*Auchsehenmöchteundsmurfrechtgeb*
 
Hi zusammen,

grundsätzlich wäre es natürlich erstmal hilfreich, wenn man die Auktion betrachten könnte.

Aber eines hat mich doch verwundert. Warum wollt ihr es alle denn dem Verkäufer so leicht machen und die Ware nur zurückgeben? Wenn er in seiner Auktion wirklich geschrieben hat, dass er eine ungebundene Vollversion verkauft, dann hat der Käufer auch Anspruch auf eine ungebundene Vollversion. Ich persönlich würde dann vom Verkäufer Erfüllung des Vertrages verlangen und darauf bestehen, dass er mir eine ungebundene Vollversion schickt. Wenn er keine hat, muss er sie sich eben vorher selbst besorgen. Aber um das genau zu sagen, müsste man eben doch mal kurz die Auktion sehen.

Nick die Erdnuss
 
Z-Kin schrieb:
Wenn man es nicht bei der Drohung lässt, macht es sicher Sinn. Aber der Tipp zur bloßen Androhung (und das war mit dem Beitrag unmissverständlich gemeint) in einem öffentlichen Forum ist schon recht suspekt....

Wieso ist das suspekt? Sagt man nicht erst mal "Achtung" bevor man etwas unternimmt? Und wer sagt, dass er nur droht? Du unterstellst da Sachen...
 
Also: Der Verkäufer hat nicht explizit geschrieben, dass es keine Retailversion ist; ich habe ihn aber darauf angesprochen, dass das ja nun ein ziemlich wichtiger Fakt ist und er hat sich (unter Androhung eBay einzuschalten) auch dazu bereit erklärt die Ware zurückzunehmen.
Das ist halt irgendwie dumm gelaufen: Er hat nichts über die Version reingeschrieben und ich hab halt vorher nicht gefragt...
Hab mir halt gestern doch das Original besorgt :)

Danke für die vielen Comments,
streitet nicht so viel ("suspekt" ,"angepieselt",...)
freut Euch doch das "Vista" so ein Sch.... ist!
;-)

saschadamm
 
der könnte sich doch aus dem internet eine kopie laden und auf cd brennen der hat die original DVD ? oder liege ich da falsch ?

ya eine sicherheitscd laden weill er ja die originale hat nur halt nicht die version für den ibook sondern für sein .... rechner
 
Da liegst du falsch. Entscheidend ist nicht nur der besitzt einer OriginalCD/DVD sondern auch die dazugehörige Lizenzbestimmung. Und die ist eindeutig, eine an das iBook gebundelte Version darf nicht auf einem anderen/weiteren Rechner installiert werden.
 
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