Telekom muss Einzelverbindungen beweisen

H

HAL

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit
einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt.
Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des
Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der
Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).

Die Kundin hatte eine Monatsrechnung über rund 1720 Euro Telefonkosten
erhalten, die im Wesentlichen auf mehr als 4000 Verbindungen zu einem
Telekom-Gewinnspiel gestützt wurde. Die verärgerte Frau widersprach
jedoch umgehend der Rechnung, weil sie an keinem dieser Gewinnspiele
teilgenommen hatte. Statt jedoch ein Verzeichnis der einzelnen Telefonate
zu erstellen, berief sich das Unternehmen lediglich auf eine Überprüfung,
bei der "kein technischer Fehler" festgestellt worden sei. Deshalb müsse die
Kundin die Telefonate tatsächlich geführt haben.

Laut Urteil ist das Unternehmen bei einem Streit um die Telefonrechnung
jedoch verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der
Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen
auszudrucken. Auch der Hinweis der Deutschen Telekom, wonach die
Gebühren "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet
würden, ließ das Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung
gelten. Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.

Vor kurzem hatten Amtsgerichte in München und Hannover in anderen
Fällen zudem entschieden, dass ein Kunde von einer Telefongesellschaft
einen Prüfbericht verlangen kann, sobald er Zweifel an der Richtigkeit
seiner Telefonrechnung hat. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der
Kunde die Zahlung verweigern.

Quelle: Heise Online
 
Hallo

doch mal wieder ein vernünftiges Urteil zugunsten eines Endbenutzers.

Erstaunlich.

Gruss
Marti
 
Ein Einwurf von jemanden vom Fach:

Das besagte Prüfprotokoll kann immer angefordert werden. Geprüft wird hier mit sehr SEEHR SEEEEEHR großem Aufwand die detailierte Gebührenabrechnung.

verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach dem Versand der
Rechnung einen vollständigen Nachweis über die einzelnen Verbindungen
auszudrucken

Der Ausdruck der hier angesprochenen Verbindungsdaten ist nur dann möglich, wenn die Verbindungsdaten auch gespeichert wurden.
Bei Beauftragung des Anschlusses (auch bei Handy) gibt es die Möglichkeit, die Verbindungsdaten direkt nach Versand der Rechnung löschen zu lassen.
In diesem Augenblick liegt sofort die Beweislast beim Kunden.


Schöne Grüße
 
dackel schrieb:
Ein Einwurf von jemanden vom Fach:

Das besagte Prüfprotokoll kann immer angefordert werden. Geprüft wird hier mit sehr SEEHR SEEEEEHR großem Aufwand die detailierte Gebührenabrechnung.



Der Ausdruck der hier angesprochenen Verbindungsdaten ist nur dann möglich, wenn die Verbindungsdaten auch gespeichert wurden.
Bei Beauftragung des Anschlusses (auch bei Handy) gibt es die Möglichkeit, die Verbindungsdaten direkt nach Versand der Rechnung löschen zu lassen.
In diesem Augenblick liegt sofort die Beweislast beim Kunden.


Schöne Grüße

ich habe immer gedacht es gäbe eine Vorratsspeicherung der Daten von drei Monaten (Terrorismusbekämpfung) die jetzt sogar auf 6 Monate oder ein Jahr verlängert werden soll, wieso ist es dann möglich die Daten sofort löschen zu lassen. Oder verstehe ich da was falsch ???

Gruss
Marti
 
dackel schrieb:
Ein Einwurf von jemanden vom Fach:

Das besagte Prüfprotokoll kann immer angefordert werden. Geprüft wird hier mit sehr SEEHR SEEEEEHR großem Aufwand die detailierte Gebührenabrechnung.

<zynismus>
seit wann ist die auswertung eines einfachen protokolls ein großer
aufwand? weil tatsächlich mal jemand ein stück papier in die hand
nehmen und arbeiten muss, statt es auf seine kollegen abzuwälzen?

:D
</>

dackel schrieb:
In diesem Augenblick liegt sofort die Beweislast beim Kunden.

das wage ich zu bezweifeln, es sei denn, du postest den entsprechenden
absatz aus den geschäftsbedingungen. damit würde sich die telekom
nämlich sauber aus der affäre ziehen, wenn es dann mal wieder zu
einer fehlerhaften abrechnung kommt. :rolleyes:
 
marti schrieb:
ich habe immer gedacht es gäbe eine Vorratsspeicherung der Daten von drei Monaten (Terrorismusbekämpfung) die jetzt sogar auf 6 Monate oder ein Jahr verlängert werden soll, wieso ist es dann möglich die Daten sofort löschen zu lassen. Oder verstehe ich da was falsch ???

Gruss
Marti


Derzeit gibt es in Deutschland keine Speicherpflicht der Telekom-
Unternehmen. Sie können aber die Verbindungsdaten der Kundendaten zu
Abrechnungszwecken bis zu einem halben Jahr festhalten. Die Deutsche
Telekom speichert die Verbindungsdaten ihrer Kunden derzeit rund 90 Tage.
Die Kunden haben zwar die Möglichkeit, zu widersprechen, davon macht
aber kaum jemand Gebrauch, weil es sonst schwierig ist, sich über eine
überhöhte Telefonrechnung zu beschweren.

Quelle: TAZ Online

Ergo: "weil es schwierig ist" bedeutet nicht "unmöglich".
 
HAL schrieb:
Quelle: TAZ Online

Ergo: "weil es schwierig ist" bedeutet nicht "unmöglich".


Noch erstaunlicher!
Aber vielen Dank für Deine prompte Antwort.

Gruss
Marti
 
@marti: Wieder andere Gesetze sagen, dass diese - ich nenne sie mal Terrorismusdaten - nicht für die Abrechnung und deren folgend genutzt werden. Dann steht in diesen Daten auch nur drin wann, wohin und wielange telefoniert wurde.
Die Gesetzte sind teilweise so undurchdacht, dass das eine gegen das andere nicht verwendet wird / werden darf.

@HAL:
Weil hier nicht einfach mal ein "Druck-Button" angeklickt wird sondern wirklich Testszenarien gemacht werden mit soll- und ist-Zustand. Soweit ich weiß, werden sogar Testanrufe etc. gemacht.

Das mit der Beweislast steht nicht in den AGB sondern irgendwo im Gesetz. Frag mich bitte nicht wo..
Und das hat auch nichts damit zu tun, dass sich "die telekom nämlich sauber aus der affäre zieht", sondern vielmehr, dass die Regulierungsbehörde da mit drin hängt und überhaupt teilweise veraltete Gesetzgebung.


Nochwas zu dem letzten Beitrag:
Wenn Du selbst Deine Daten nicht speichern lässt, sind die Daten nicht mehr da und die Gesellschaft kann selbst nicht mehr nachvollziehen, wann welche Gespräch war.

Die ganze Geschichte gilt übrigens nicht nur für Telekom. Sondern auch für arcor, tele2 ..., T-Mobile, Vodafone, ePlus, O2, Mobilcom, cellway, debitel ... eben alles was irgendwie mit Telefonie zu tun hat
 
dackel schrieb:
Das mit der Beweislast steht nicht in den AGB sondern irgendwo im Gesetz.
Frag mich bitte nicht wo..

frage ich aber, du bist doch schliesslich vom fach.;)

gehe davon aus, dass ich nicht der einzige bin, den das interessiert. ich für
meinen teil begrüsse das urteil des gerichts, weil damit der unsäglichen
arroganz der telekom gegenüber dem kunden endlich ansatzweise der wind
aus den segeln genommen wird.

schon schlimm genug, dass man sich zusagen und versprechen anhören
muss, die nie eingehalten werden. auf beschwerden per fax oder brief
wird nicht reagiert unfreundliche und dreist lügende support-mitarbeiter
die natürlich bei beschwerde nicht lokalisiert werden können, sind leider
auch keine seltenheit, das alles haben wir oft genug erlebt, bis wir den
verein dann zugunsten arcor den rücken gekehrt haben.
 
Muah, diese Arschratten!

Ich hatte auch mal so ein Problem, im Urlaub nutzte ich mein PB mit dem DSL des Hotels.
Monate später bekam ich eine Bealstung für "Auslandsgebühren" von so ca. 40 Euro.
Meine Gebühren hatte ich aber schon im Hotel gezahlt, logisch, lief ja über deren Anlage.
Als ich dann rumnörgelte bei der Telekom, wurde mir immer telefonisch versichert, dass alles richtig sei.
Ich habe sogar einen Wisch per Post bekommen, aber da war auch nix an Nachweisen dabei, sondern es stand lediglich drauf, dass die Überprüfung keinen Fehler ergab.
Nach eins zwei Telefonaten später verlor ich die Sache aus den Augen...

JETZT ärgere ich mich, hätte trotz des nicht so hohen Betrages mehr Stress machen sollen...

Ein viel zu gutmütiger Jabba...
 
Imho steht es in den AGBs, nicht im Gesetz.
Aber egal. Aufgrund anderer Urteile lasse ich mir immer mit der Monatsrechnung den Einzelverbindungsnachweis zusenden. Da weiß ich dann im Zweifelsfall sofort, was Sache war/ist. Kann ich jedem nur empfehlen. ;)
 
es steht irgendwo in den Gesetzen.

Fakt ist, wie es ja auch geschrieben wurde, dass keine Speicherpflicht besteht.
Wenn der Kunde mag, kann er keine seine Daten speichern lassen und/oder sie sich per Einzelverbindungsnachweis ausdrucken lassen.

Gesetz dem Fall, dass dort Verbindungen drauf sind, wo man der Meinung ist, sie nicht geführt zu haben fängt dann so oder so das gezerre an. Da hilft auch die Speicherung nichts.
Dann kommt dieses lecker Prüfprotokoll zum tragen.


Und Leute, kommt von der "bösen Telekom" runter. Klar, da läuft verdammt viel schief, sehr viel, aber glaubt nicht, dass die anderen in Punkto Abrechnung besser sind. Kein deut sind sie das.
Das Problem bei der Telekom ist, dass man ziemlich schlecht an einen vernünftigen Ansprechpartner ran kommt und scheinbar auch kein vernünftiges Archivierungssystem für irgendwelche Schreiben vom Kunden vorhanden ist. DAS ist das eigentliche Problem. Denn erst DADURCH geht so viel vor den Baum - meine Meinung.


Ursprünglich ging es ja darum:

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit
einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt.
Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des
Amtsgerichts Frankfurt hervor.

Das ist nicht unbedingt was super neues.
Jedoch kann der Einzelverbindungsnachweis jedoch nur dann geliefert werden, wenn die Daten auch gespeichert werden.
Wenn keine gespeichert sind ... "greif mal einen nacken Mann in die Tasche ...".


Mein Tipp:
Lasst euch auf jeden Fall die Verbindungsdaten "unanonymisiert" speichern. Der Einzelverbindungsnachweise jeden Monat ist dabei nicht soooo wichtig. Nur, dass erstmal die Daten gespeichert sind.
"Unanonymisiert" beudeutet, dass alle Zielrufnummer VOLLSTÄNDIG gespeichert werden. Im Umkehrschluss beudeutet eine anonymisierte Speicherung, dass die letzten drei Ziffern der Zielrufnummer durch drei X ersetzt werden.
 
@HAL: Gemäß § 16 II TKV (Telekommunikationskundenschutzverordnung) gilt folgendes:
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft den Anbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

III: Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben.…

Grund für die Nichterfassung der Einzelverbindung kann der Datenschutz sein, zB. § 7 IV Nr. 2 TDSV (Telekommunikations-Datenschutzverordnung): Löschung der Nachweise mit Versand der Rechnung.

Ren
 
dackel schrieb:
aber glaubt nicht, dass die anderen in Punkto Abrechnung besser sind. Kein deut sind sie das.

kannst du das beweisen? :D ;)

dackel schrieb:
Das Problem bei der Telekom ist, dass man ziemlich schlecht an einen vernünftigen Ansprechpartner ran kommt und scheinbar auch kein vernünftiges Archivierungssystem für irgendwelche Schreiben vom Kunden vorhanden ist.

was für ein armutszeugnis bei einem unternehmen von der grösse...

danke ren für deine bemühungen. bist du von fach? :p ;)
 
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