telefonvertrag vor mindestlaufzeit kündigen

kuhki

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hier nun der 2te beitrag aus meiner kündigungs-threads reihe ;)

da ich demnächst in eine wg ziehe, kann ich meinen telefon/internet vertrag nicht mitnehmen, sprich möchte diesen los werden. das problem ist, dass die mindestlaufzeit nicht annäherungsweise erreicht ist.

nun schweben mir 2 möglichkeiten im kopf:

1. umzug + "ort" an dem ich die leistungen nicht nutzen kann -> wäre ein einwandfreier kündigungsgrund. problem: ich kann vermutlich den neuen wohnort nicht schriftlich nachweisen.

2. hatte probleme mit dem anschluss -> 2 wochen komplettausfall und habe nun ein anderes modem bekommen, was unzumutbar ist, welches mir nur eine beschränkte nutzbarkeit erlaubt. ist das genug für eine kündigung?

wie sind eure erfahrungen?
 
Ich denke dass das kein Grund ist. Wer so plötzlich umzieht, der kann sich auch aus dem laufenden Vertrag rauskaufen.
 
Ich weiß von Versatel, dass man da aus dem Vertrag kann, wenn man in unerschlossenes Gebiet zieht. Nachweisen muss man das aber schon...
 
Ich denke dass das kein Grund ist. Wer so plötzlich umzieht, der kann sich auch aus dem laufenden Vertrag rauskaufen.

was heißt rauskaufen? die ganze kohle im vorraus zahlen???

gibt es eigentlich auch die möglichkeit so einen vertrag "pausieren" zu lassen?
 
Aussetzen kannst du einen solchen Vertrag schon, genauso wie Mobilfunkverträge - allerdings unter der Prämisse, dass die Unterbrechungszeit vorher schon absehbar ist, und klar ist dass du diesen Vertrag anschließend weiternutzen wirst.

Sinnvoll z.B. bei einem befristeten Auslandsaufenthalt, ein Umzug wird da jedoch vermutlich nicht als Grund genügen.
 
Ich habe das Problem bei meinem letzten Umzug so gelöst, dass eine Vertragsübernahme durch den Nachmieter Bedingung für den Erhalt meiner Wohnung war... ;)
 
Ich habe das Problem bei meinem letzten Umzug so gelöst, dass eine Vertragsübernahme durch den Nachmieter Bedingung für den Erhalt meiner Wohnung war... ;)

Wenn du dich selbst um den Nachmieter kümmerst und die Wohnung in einer entsprechend günstigen Lage ist, ist das tatsächlich die eleganteste Möglichkeit da raus zu kommen.
Kümmer dich aber bis in letzte Instanz SELBST darum und hebe den Schriftverkehr dazu auf!!!

In klassischen Studentenstädten kannst du in Innenstad- oder Hochschulnähe sogar noch für altes Mobiliar und Elektrogeräte, die du nicht mitnehmen möchtest Abschlag verlangen. Es wird sich jemand finden, der das zahlt ....

Ansonsten gibts es eine "Fitnessstudioklausel" die so oder so ähnlich auch bei Festnetzverträgen gilt, nämlich, dass die Erfüllungspflicht von beiden Seiten besteht, sprich, wenn der Anbieter nicht "liefern" kann, weil das Gebiet nicht erschlossen ist, wird der Vertrag aufgehoben. Meißtens findet man diesen Passus nicht in den AGBs und bekommt das Recht auch erst zugestanden, wenn man darauf hinweißt.
Ob das gut zu heißen ist oder nicht, ist eine andere Sache.
 
was heißt rauskaufen? die ganze kohle im vorraus zahlen???

gibt es eigentlich auch die möglichkeit so einen vertrag "pausieren" zu lassen?


Bei 1&1 konnte ich mich für 60Euro freikaufen, obwohl das Gebiet nicht von 1&1 beliefert wird.
EDIT: Tenor von 1&1 war: T-COm rückt die Leitung nicht raus!

Ein informelles Gespräch mit einem befreundeten RA bestätigt das: Die Firmen könnten Dich sogar weiter bluten lassen, obwohl am neuen Wohnort DSL nicht verfügbar ist. Da zählt nur Kulanz (auch wenn sich das die meisten mit einer "Bearbeitungsgebühr" vergolden lassen).
 
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Ansonsten gibts es eine "Fitnessstudioklausel" die so oder so ähnlich auch bei Festnetzverträgen gilt, nämlich, dass die Erfüllungspflicht von beiden Seiten besteht, sprich, wenn der Anbieter nicht "liefern" kann, weil das Gebiet nicht erschlossen ist, wird der Vertrag aufgehoben. Meißtens findet man diesen Passus nicht in den AGBs und bekommt das Recht auch erst zugestanden, wenn man darauf hinweißt.
Ob das gut zu heißen ist oder nicht, ist eine andere Sache.


Genau die Sache habe ich von meinem RA-Spezi anders gehört!

Entweder war ich zu sehr beschäftigt, der Perle am Nebentisch zuzulächeln oder der RA-Spezi hat mir Blödsinn verzapft ... :confused:
 
@ gauloisesbert
Jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke, glaube ich mich erinnern zu können, dass es sich dabei tatsächlich nicht um Recht oder §§ handelt, sondern ich mal zwei oder drei Einzelurteile gelesen habe, in denen so entschieden wurde.
Kann man mal danach googlen und versuchen unter Anführung der Aktenzeichen (oder wie das auch immer heißt) zu versuchen raus zu kommen.

Vodafone hat irgendwo in den AGBs stehen, dass bei Umzug in ein nicht erschlossens Gebiet der Vertrag aufgehoben wird. Entweder die sind "besonders Kundenfreundlich", oder Sie haben vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht.

EDIT sagt: Bei RA und Ärzten bin ich mittlerweile vorsichtig, die geben gerne mal Auskünfte, ohne "nachzulesen" und beschäftigen sich mit der Thematik erst genauer, wenn man Sie darauf hinweist, mal in die eine oder andere Richtung nach zu bohren.

EDIT die zweite:

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/umzug-kuendigung-telefon-internet.html schrieb:
Etwas anderes gilt nur dann, wenn am neuen Wohnort der alte Anbieter seine Leistungen nicht erbringen kann oder will, etwa weil er dort über kein Netz verfügt. In diesen Fällen hat der Kunden immer ein Sonderkündigungsrecht wie das Amtsgericht Ulm in einer aktuellen Entscheidung klar stellte (Az: 2 C 211/08). Dies gilt selbst dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Alt-Anbieters etwas anderes vereinbart ist. Denn solch eine Klausel hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.
 
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