Telefonanschluss: Wegfall innerhalb Mindestvertragslaufzeit

Itekei

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Hallo zusammen,

mal eine kurze Frage. Angenommen ich habe einen Telefonanschluss (inkl. DSL usw.), der eine Mindesvertragslaufzeit von 12 Monaten hat. Was passiert, wenn ich nach 6 Monaten zu meiner Freundin ziehe, die bereits einen Telefonanschluss bei selbigem Anbieter hat? Danke!
 
Vertrag erfüllen oder beim Anbieter nach einer Kulanzregelung fragen.
 
Schau mal in die AGB des Anbieters, dort sind normalerweise auch Sonderkündigungsrechte aufgeführt. Ansonsten auch ruhig mal den Telefonanbieter kontaktieren.

Rein rechtlich könnte auch § 313, 314 BGB nützlich sein, aber da Deine Freundin beim gleichen Anbieter ist sollte es auch ohne
"Paragraphen-Reiterei" gehen.
 
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Hallo zusammen,

mal eine kurze Frage. Angenommen ich habe einen Telefonanschluss (inkl. DSL usw.), der eine Mindesvertragslaufzeit von 12 Monaten hat. Was passiert, wenn ich nach 6 Monaten zu meiner Freundin ziehe, die bereits einen Telefonanschluss bei selbigem Anbieter hat? Danke!

Naja, wie sieht es denn mit einem Nachmieter aus,
der denn Vetrag übernimmt? Das wäre die einfachste
Möglichkeit.

pp.
 
BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
......
 
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