T-Mobile Verar..... Was kann man tun?

Die Frage um die es mir ging ist m. E. durchaus von Verbraucherschutzseite von Relevanz. Darf ein Unternehmen damit werben, dass ein Angebot nur eine begrenzte zeitliche Dauer hat und direkt im Anschluss das identische Produkt zu besseren Konditionen verkaufen. Oder ist dann der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt? Lahte hatte darauf eine die eindeutige Antwort, es sei rechtlich zulässig. Sollte das stimmen, halte ich es dennoch für moralisch verwerflich.

Mundus vult decipi, ergo decipiatur


@scubafat: Nix natürlich - aber das nennt man CRM.
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich darf ein unternehmen damit werben, dass ein angebot nur eine bestimmte zeit gilt. und danach darf es das selbe angebot zu günstigeren konditionen anbieten.

sie sagen ja nicht: "nur bis zum 31.01.09, danach kommt nichts billigeres"

nicht überlegen, kaufen, über anderen aufregen obwohl man selber schuld ist. ich finde das komisch. solltest vll mal deine denkweise bisschen hinterfragen.
 
Du schreibst Dir da einen Kram zusammen...Wo siehst Du denn "irreführende Werbung" ? Das Unternehmen hat ein Angebot gemacht, Du hast es genutzt, fertig. Das Angebot war zeitlich begrenzt, auch das ist korrekt. Ob das iPhone danach nur noch die Hälfte kostet, oder das Dreifache, spielt für Deinen Vertrag doch gar keine Rolle !

Was soll denn da moralisch verwerflich sein ? Das sind Marktgesetze. Wenn ein Artikel preisgünstiger angeboten werden kann, wird das auch gemacht. Fertig.

Da gibt es keine Verbraucherschutzseite. Der Anbieter hat korrekt gehandelt, Du hast einen - zu der Zeit - ganz guten Deal gemacht, und somit ist das ok.

Bei der zeitlichen Begrenzung des Angebots war ja nie die Rede davon, wie nachfolgende Angebote aussehen könnten.

Tschuldigung die Macianer!

Aber peinlich sind einfach nur doofe Antworten. Fertig.

Die Frage um die es mir ging ist m. E. durchaus von Verbraucherschutzseite von Relevanz. Darf ein Unternehmen damit werben, dass ein Angebot nur eine begrenzte zeitliche Dauer hat und direkt im Anschluss das identische Produkt zu besseren Konditionen verkaufen. Oder ist dann der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt. Lahte hatte darauf eine die eindeutige Antwort, es sei rechtlich zulässig. Sollte das stimmen, halte ich es dennoch für moralisch verwerflich. Nochmal für die Schlaumeier, die sagen "ich habs gekauft für XY und jetzt...": Da ist ein Unterschied, weil es nicht als Angebot mit zeitlicher Begrenzung gekennzeichnet wurde. Und nur darum ging es mir.

Mundus vult decipi, ergo decipiatur


@scubafat: Nix natürlich - aber das nennt man CRM.
 
Ist doch ganz einfach:

T-Mobile hat eine Kalkulation durchgeführt und sich gedacht "OK, bieten wir das iPhone jetzt mal für 149€ an um den Absatz in schweren Zeiten anzukurbeln. Sollte uns die Bude eingerannt werden, erhöhen wir den Preis einfach wieder um eine bessere Marge zu erhalten. Hmm, wie verkaufen wir den Kunden denn eine Preiserhöhung? Ah, ich habs, wir begrenzen das Angebot einfach zeitlich - dann kann sich niemand beschweren, wenn wir es danach wieder erhöhen!"

Und so lief das Angebot.....nur hat man T-Mobile eben nicht die Bude eingerannt, weil jeder gut informierte wußte, dass Preise fallen und nicht steigen, und das voraussichtlich noch in diesem Halbjahr eine neue Version kommt; das steht ja inzw. schon auf Seiten wie "Bild-der-Frau" (Red.: Beispiel!!).

Tja, dann hat sich der entsprechende Verkäufer gedacht: "Shitte, wenn ich meine Umsätze nicht schaffe, bekomme ich keinen Bonus. Was mache ich? Achja, ich werde ja an Umsätzen gemessen, nicht an der Marge (Red.: Mutmaßung!), also bitte ich das iPhone einfach für 99€ an, mal schaun wie viele da zuschlagen!"

Und was ist jetzt dein Problem?
 
Rufe doch einfach mal bei der Telekom an...
 
Tschuldigung die Macianer!

Aber peinlich sind einfach nur doofe Antworten. Fertig.

Die Frage um die es mir ging ist m. E. durchaus von Verbraucherschutzseite von Relevanz. Darf ein Unternehmen damit werben, dass ein Angebot nur eine begrenzte zeitliche Dauer hat und direkt im Anschluss das identische Produkt zu besseren Konditionen verkaufen. Oder ist dann der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt. Lahte hatte darauf eine die eindeutige Antwort, es sei rechtlich zulässig. Sollte das stimmen, halte ich es dennoch für moralisch verwerflich. Nochmal für die Schlaumeier, die sagen "ich habs gekauft für XY und jetzt...": Da ist ein Unterschied, weil es nicht als Angebot mit zeitlicher Begrenzung gekennzeichnet wurde. Und nur darum ging es mir.

Mundus vult decipi, ergo decipiatur


@scubafat: Nix natürlich - aber das nennt man CRM.


Du schreibst einen Stuss, denk vorher nach bevor du was kaufst und beschwer dich nicht im nachhinein das es billiger wird.
 
Ahemmm,

Aber peinlich sind einfach nur doofe Antworten. Fertig.
Du hast "Basta" und "Durchgespuckt und draufgetreten" vergessen. So ging dass zumindest frueher auf dem Bolzplatz, wenn man sich bei einer fragwuerdigen Situation das alleinige Recht auf Entscheidungsgewalt sichern wollte (was in diesem Fall... aehm... NICHT ZUTRIFFT).

Bei dieser fraglos eindeutigen Situation gilt in der Tat
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
was Du schoen geguglt hast, weil mit dem Dir bis zu dieser angeblichen und ach so infamen Luege der zugegebenermassen nicht wirklich vertrauenswuerdigen Klitsche mit dem magentanen T gegebenen Horizont hattest Du das nicht wirklich glaubhaft im Portfolio.

Zurueck zum Eingangspost:
Bitte nicht nur Antworten wie: Habe mir mal was gekauft und jetzt ist es teurer.
Das sind mir die Liebsten... gib am Besten das naechste mal die Antworten vor.

Also, da Du in Deiner Allmacht ja gerdezu danach gebettelt hast:
Huer ens zo, ming Jung - isch haenn mir emoohl jet jekauf... und hueck? Hueck isset deurer. Wat willse maache. Et is numohl esuu.

Hoer endlich auf zu plaerren - wenn Du ne Gutschrift willst, post's nicht hier in der Bar, sondern erhandel Sie Dir bei denen. Ansonsten erfinde nicht irgendwelche Weltverschowerungstheorien, nur weil Du es nicht verpacken kannst, dass Dein Haben-Will schneller war als deren Raus-Hau.

aargh11
 
Tschuldigung die Macianer!

Aber peinlich sind einfach nur doofe Antworten. Fertig.

Die Frage um die es mir ging ist m. E. durchaus von Verbraucherschutzseite von Relevanz. Darf ein Unternehmen damit werben, dass ein Angebot nur eine begrenzte zeitliche Dauer hat und direkt im Anschluss das identische Produkt zu besseren Konditionen verkaufen. Oder ist dann der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt. Lahte hatte darauf eine die eindeutige Antwort, es sei rechtlich zulässig. Sollte das stimmen, halte ich es dennoch für moralisch verwerflich. Nochmal für die Schlaumeier, die sagen "ich habs gekauft für XY und jetzt...": Da ist ein Unterschied, weil es nicht als Angebot mit zeitlicher Begrenzung gekennzeichnet wurde. Und nur darum ging es mir.

Mundus vult decipi, ergo decipiatur


@scubafat: Nix natürlich - aber das nennt man CRM.

Rechtlich könnte man das jetzt auseinander nehmen. Ich beschränke mich auf die Stichpunkte Privatautonomie und darauf das das Angebot seitens T-mobile eine invitatio ad offerendum darstellt.
Das muss dir jetzt nix sagen, zielt darauf aber ab, dass dir t-mobile gar kein angebot gemacht hat, da kein rechtsbindungswille erkennbar blablabla.
Folglich hast du ein Angebot abgegeben und t-mobile hat dies angenommen mit freigabe des Antrages.

Somit hast DU, rechtlich gesehen, den Abschluss über 150 Euro angetragen.

Die Art der Werbung ist auch unproblematisch, ein befristetes Angebot beeinflusst nicht die folgenden Angebote.

Moralisch ist natürlich eine andere Seite, wobei ich sagen würde mit gesundem Menschenverstand war eine
Preissenkung zu erwarten.

Nochmals bzgl. Privatautonomie: das bedeutet, dass t-mobile frei ist in der form des vertrages, also mit wem sie einen solchen schliessen und zu welchen konditionen. wenn sie bock haben können sie sagen, der x kriegt es für 5 euro aber der lahte passt uns nicht in kram, der zahlt 300 euro. und wenn sie das zeitlich begrenzen, bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nach einem Angebot bis zum 31.1. noch ein anderes kommen kann was dann bis 28.2. gültig ist ist ja auch soooooo ungewöhnlich .... die Konditionen haben sich ja auch geändert ergo = neues Angebot ...
 
Ich klinke mich mal hier ein, da ich auch ein Problem mit meinem iPhone-Vertrag bei T-Mobile habe. Im Dezember schloss ich einen Complete M - Studentenvertrag in Saturn ab. Es hieß "Die 1. 2 Monate ohne Grundgebühr + 10€ günstiger", also 39,- € monatlich.

Es wird aber laut Rechnung:

Monatliche Preise 41,18
Verbindungspreise 1,46
Sonderdienste 0,82
Summe der Einzelbeträge ohne USt. 19% 43,46
Umsatzsteuer der Einzelbeträge 19% 8,26
Rechnungsbetrag T-Mobile 51,72

insg. 51,72 € abgebucht. In Saturn sagt man, man hätte mich falsch beraten?!
 
Die Welt will betrogen werden, also soll sie betrogen werden.

Immer wieder schön zu erleben wie sich Menschen in ihrer Gier selber die Geldbörse leeren.
 
Ich klinke mich mal hier ein, da ich auch ein Problem mit meinem iPhone-Vertrag bei T-Mobile habe. Im Dezember schloss ich einen Complete M - Studentenvertrag in Saturn ab. Es hieß "Die 1. 2 Monate ohne Grundgebühr + 10€ günstiger", also 39,- € monatlich.

Es wird aber laut Rechnung:

Monatliche Preise 41,18
Verbindungspreise 1,46
Sonderdienste 0,82
Summe der Einzelbeträge ohne USt. 19% 43,46
Umsatzsteuer der Einzelbeträge 19% 8,26
Rechnungsbetrag T-Mobile 51,72

insg. 51,72 € abgebucht. In Saturn sagt man, man hätte mich falsch beraten?!


Klage gegen Saturn beim Anwalt der Wahl in Auftrag geben.
 
Dann würde ich da mal t-mobile anrufen und bitten, dass sie den Angebotstarif eintragen und nicht den regulären?

macxxx: klage klage klage? vernünftig bleiben... hab kein bock morgen so ein mist auf dem tisch zu haben... also quasi, im übertragenen sinn meine ich...
 
Dann würde ich da mal t-mobile anrufen und bitten, dass sie den Angebotstarif eintragen und nicht den regulären?

macxxx: klage klage klage? vernünftig bleiben... hab kein bock morgen so ein mist auf dem tisch zu haben... also quasi, im übertragenen sinn meine ich...

Wer Betrogen wurde hat doch das Recht sein Recht einzuklagen.


War Ironie, aber Anwälte sollen doch auch ihren Spass haben und Geld verdienen.
 
Ich verstehe das auch nicht, das Angebot war doch begrenzt. Danach ist es halt billiger geworden. :D

Ich habe für mein iPhone 399 EUR gezahlt, kurze Zeit später hat es weniger als die Häfte gekostet.

Sorry, aber T-Mobile ist noch nach meinen Erfahrungen von allen Anbieter der seriöseste, mit Abstand.

Vor allem: Freu dich doch, dass du 10 Eur im Monat sparst, 39 statt 49 EUR ist doch ok.
 
Darf ein Unternehmen damit werben, dass ein Angebot nur eine begrenzte zeitliche Dauer hat und direkt im Anschluss das identische Produkt zu besseren Konditionen verkaufen.

Ja sicher. Das machen wir hier täglich. Wenn der Kunde das Angebot annimmt, und einen Tag später die Zinsen sinken, ist das halt sein Pech.
 
Ich habe vor genau einem Jahr meinen Telefonanbieter (Festnetz) gewechselt und dabei auch ein zeitlich begrenztes "Sonderangebot" genutzt. Ca. zwei/drei Wochen, nachdem ich den Vetrag abgeschlossen hatte, warb mein neuer Anbieter mit einem Angebot, das ca. 10,- pro Monat günstiger war als meins. Klar hab ich mich auch ein wenig geärgert und immerhin geht es ja um 240,-, die ich in den zwei Jahren, in denen mein Vertrag gilt, "zu viel" bezahle. Aber solche Sachen passieren eben! Nach einem Tag hab ich schon nicht mehr dran gedacht. Also stell dich doch nicht so an wegen 50,-!!!
 
Ja sicher. Das machen wir hier täglich. Wenn der Kunde das Angebot annimmt, und einen Tag später die Zinsen sinken, ist das halt sein Pech.

Das ist aber HINTERHÄLTIG, dass kann man doch mit Kunden nicht machen.:D
 
Dann würde ich da mal t-mobile anrufen und bitten, dass sie den Angebotstarif eintragen und nicht den regulären?

macxxx: klage klage klage? vernünftig bleiben... hab kein bock morgen so ein mist auf dem tisch zu haben... also quasi, im übertragenen sinn meine ich...

Danke, werde es mal versuchen.
 
Zurück
Oben Unten