Sturzschaden über Haftpflichtversicherung laufen lassen?!?

ich glaube, auf die EUR 240,90 kommt noch die Mehrwertsteuer ("Alle Gebühren werden in Euro angegeben und unterliegen örtlichen Steuern"):

EUR 240,90 + 45,60 = EUR 286,50

Allerdings heisst es auch noch "Dieser Service ist unter Umständen nicht verfügbar, wenn Ihr iPhone durch Unfall, Missbrauch, fehlerhafte Handhabung oder nicht autorisierte Änderungen beschädigt wurde.".

Tschau,
brunbjoern
 
Zumal ja nicht nur einmal geschrieben wurde, dass das geschilderte Szenario in der Regel nicht abgedeckt ist und daher auch hier die Versicherung höchstwahrscheinlich gar nicht zahlt.

Sorry, dass ist pauschalierend und so falsch.

Bezugnehmend auf § 4 Ziff. I 6 a AHB steht dies grundsätzlich in JEDEM Haftpflichtvertrag. Nur faktisch ALLE Gerichtsurteile seit Anfang 1990 negieren diesen Ausschluss bei kurzfristig BENUTZTEN Gegenständen, die nicht die Reich-/Sichtweite des Besitzer verlassen und damit unter dessen Aufsicht stehen. Ausnahme hiervon sind Schäden, die an Gegenständen entstehen, die im Rahmen von sog. Gefälligkeitsleistungen des Schädigers entstehen (z.B. Schaden an einem Werkzeug im Rahmen von Hilfsleistungen bei Renovierung, etc.).

Zumal es sich hier nicht um einen Verleih ("Du kannst das iPhone heute mitnehmen, ich leihe es Dir für einen Tag"; "Kannst Du mir Deine Fotoausrüstung für meinen Urlaub leihen") oder gar um eine Gefälligkeitsleistung des Schädigers, sondern um eine (hier sogar einmalige) kurzfristige Nutzung eines Gegenstandes in Anwesenheit des Besitzers (= Aufsicht) handelt. Nicht anders zu werten wie "kann ich mir mal Dein iPhone ansehen" und anschließend fallen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch prima, somit greift vielleicht Punkt 2 der Auflistung in demselben Posting, aus den Du obigen Satz zitiert hast. ;)
 
Mich macht das ;) im Threadtitel irgendwie stutzig.

;)
 
Das ist doch prima, somit greift vielleicht Punkt 2 der Auflistung in demselben Posting, aus den Du obigen Satz zitiert hast. ;)

Naja nicht ganz in der Ausführung:

Das Erfragen bei der Versicherung würde ich mir sparen, da zu 99% der Versuch einer Leistungsverweigerung nach § 4 Ziff. I 6 a AHB die Folge sein wird.

=> Schadenmeldung mit der Angabe, dass es sich um eine einmalige Nutzung des Gegenstands in Anwesenheit des Geschädigten handelte. Da eine einmalige Nutzung eines Handys inzwischen keine unübliche Handlung ist, ziehen in der Ablehnung Leihen und Nutzung ohne Aufsicht des Geschädigten bzw. Gefälligkeit zu Gunsten des Geschädigten hier nicht.
 
Du hast Recht, da war ich unpräzise, das "Erfragen" sollte tatsächlich nicht bei der Versicherung erfolgen, zumindest wäre das nicht meine erste Wahl bei der Anlaufstelle. Und da Du Dich damit offenbar gut auskennst, würde mir nun wohl Deine Aussage sogar ausreichen, sie ist ja schön mit Quellen untermauert.

Nun hoffe ich aber, meine Ausführungen hinreichend konkretisiert zu haben, sonst dreht's sich nachher nur noch darum.
 
die versicherung will von mir:

1. die original Anschaffungsrechnung
2. einen Kostenvoranschlag
3. ein Photo des Schadens

frage ist jetzt, wo bekomme ich den KVA her?
T-Mobile will es erst einschicken?
Apple Care (hotline) sagt sie werden diese 240,90 zahlen.
soll aber zu t-mobile in den shop gehen,
Apple sieht sich nicht in der verantwortung.
szeht mir ein leihtelefon zu?

e.
 
=> entweder Ausdruck der entsprechenden Internetseite(n) oder den Apple MA bitten, diese Pauschale in einer Email an Dich (am besten unter Angabe der Seriennummer Deines Gerätes) schriftlich zu bestätigen.

=> Leihtelefon evtl. ja, aber kein iPhone.
 
bin sowas von entäuscht, weder Apple noch T-Mobile können mir einen KVA für die Versicherung geben.
habt ihr ein Tip?
 
Lass reparieren und schick der Versicherung die Rechnung.
 
in welche rechnung? das leihtelefon kostet nichts, ausser vielleicht eine leihgebühr, die man aber nach abgabe zurück bekommt (zumindest bei 02)
 
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