Stundenlohn als nebenberuflicher Freelancer

T

Tamini123

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
28.01.2019
Beiträge
1
Reaktionspunkte
0
Liebes Forum,

ich bin gerade dabei, einen Stundensatz für meine freiberufliche Tätigkeit festzulegen. Ich würde gerne nur nebenberuflich als Freelancer arbeiten, da ich in Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bin. Darüber will ich weiterhin krankenversichert sein. Laut meiner Krankenkasse muss ich weniger Stunden und weniger Gewinn als in meinem "Hauptjob" machen, um meinen Status nicht zu verlieren. Wenn ich das auf einen Stundensatz umrechne, dann komme ich auf etwa 35 Euro. Ich habe gelesen, dass man als Freelancer eigentlich erst bei 50-60 Euro starten sollte. Bei mir fallen aber doch die Sozialbeiträge und die Krankenversicherung komplett weg, sodass ich lediglich die Einkommensteuer von meinem Gewinn durch die freiberufliche Tätigkeit abziehen muss. D.h. die 35 Euro sind in meinem Fall ein ganz guter Stundenlohn? Und für den Auftraggeber wahrscheinlich auch ein guter Deal, oder?

Gruß Tamini
 
Mmh, welche Branche denn?
Es wäre vermutlich auch gut, vor Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit, zu klären, wie du gedenkst bei deinen Kunden abzurechnen.
Also, mit oder ohne UmST – denn Rechnungen müsstest du ja schreiben.
Rufe evtl. mal dein dir zuständiges Finanzamt dazu an, oder zumindest frage (d)einen Steuerberater dazu.

Und letztendlich gäbe es auch die Möglichkeit pauschale Rechnungen anzusetzen.
Erwäge auch dazu die Frequenz deiner freiberuflichen Tätigkeiten und dem daraus zu erwirtschaften Anteil.
 
@Difool hat ja nach der Branche gefragt. Interessant wäre auch, welche Tätigkeiten Du als Freelancer ausführst bzw. welche Dienstleistungen Du anbietest.

Ich würde gerne nur nebenberuflich als Freelancer arbeiten, da ich in Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bin.
Wenn dein Arbeitsvertrag aus dem Angestelltenverhältnis es erlaubt kannst Du durchaus eine Nebentätigkeit aufnehmen. Du hättest halt den Vorteil (wenn die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist) dass Du weiterhin krankenversichert bist.
 
@Tamini123 die 50-60€ als Untergrenze gelten für vollständige Freelancer die damit neben dem Verdienst auch Versicherungen und Ausfallzeiten ebenso kalkulieren müssen wie eine Altersvorsorge. Wenn Du das nebenbei machst, stellt sich, wie @Difool schon richtig sagt, die Frage nach der Umsatzsteuer. Je nach Klientel sind die gewohnt mit USt zu rechnen oder sie sind eben nicht abzugsberechtigt, dann verteuert die USt die Kosten für Deine Kunden. Wenn Du keine USt Kunden hast und das nur nebenher machen willst ist die Kleinunternehmer-Regelung eine Option für Dich.

All das kann aber am besten ein Steuerberater beurteilen. Den solltest Du ohnehin in der Hinterhand haben bei diesen Plänen. Leg dem die Randbedingungen vor und er kann Dir Tipps geben zu Gewerbe vs. Freiberufler und auch zu Ust oder Kleinunternehmerregelung.
 
@Tamini123 die 50-60€ als Untergrenze gelten für vollständige Freelancer die damit neben dem Verdienst auch Versicherungen und Ausfallzeiten ebenso kalkulieren müssen wie eine Altersvorsorge.
Exakt. Auch hat man ggf. Akquisezeiten, dass man mit Kunden über neue Projekte verhandelt und administrative Tätigkeiten (Rechnungen und Angebote schreiben beispielsweise) werden auch nicht bezahlt.
 
Ich nehme für Windows support 50€ Für Designleistungen als Grafiker 65€. Tagessätze sind auch gerne gesehen, machen allen das Leben leichter. z.Bsp. 400€
 
Server? Nein, ganz primitiv auf Endbenutzer Ebene. Also meine Grafikkunden haben einfach teilweise Netzwerk und Druckerprobleme. Email einrichten, Updates usw.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mankind75
Liebes Forum,

ich bin gerade dabei, einen Stundensatz für meine freiberufliche Tätigkeit festzulegen. Ich würde gerne nur nebenberuflich als Freelancer arbeiten, da ich in Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bin. Darüber will ich weiterhin krankenversichert sein. Laut meiner Krankenkasse muss ich weniger Stunden und weniger Gewinn als in meinem "Hauptjob" machen, um meinen Status nicht zu verlieren. Wenn ich das auf einen Stundensatz umrechne, dann komme ich auf etwa 35 Euro. Ich habe gelesen, dass man als Freelancer eigentlich erst bei 50-60 Euro starten sollte. Bei mir fallen aber doch die Sozialbeiträge und die Krankenversicherung komplett weg, sodass ich lediglich die Einkommensteuer von meinem Gewinn durch die freiberufliche Tätigkeit abziehen muss. D.h. die 35 Euro sind in meinem Fall ein ganz guter Stundenlohn? Und für den Auftraggeber wahrscheinlich auch ein guter Deal, oder?

Gruß Tamini

Also:

1. Wenn du glaubst, dass du nicht rentenversicherungspflichtig bist, dann mach dich erst mal schlau. Also ich weiß es nicht, ich weiß nur, dass die alle Nase lang ihre Gesetze ändern.
2. Das du eine Erlaubnis brauchst von deinem Arbeitgeber, das weißt du? Wenn dieser grundsätzlich nur Bedarf an einer halben Stelle hat, dann ist das für ihn kein Problem. Wenn er aber eigentlich "mehr Mitarbeiter" braucht, dann wird er dagegen sein.
3. Du weißt, dass du auch eine Haftpflichtversicherung brauchst, die ggf. auch Vermögensschäden abdeckt? Alle Versicherungen, die ich kenne, sind bis zum 2. oder 3. Vollzeitangestellten gleich teuer. Erst danach wird es preiswerter. Je nach Risiko bist du mit € 1.000,- bis € 5.000,- dabei.
4. Es ist in meinen Augen totaler Unfug einen Markt erobern zu wollen im Freelancerbereich mit einer HowLowCanYouGo-Strategie, denn wenn du einmal einen Stundenlohn festgelegt hast, dann wirst du dich in einem Marktsegment wiederfinden, dass diesen Stundenlohn erwartet. Wenn also mal die Nachfrage steigt - und wenn du billig genug bist, dann steigt die fast immer - dann hast du kaum noch eine Chance, den Preis nach oben zu bringen. Also: Schau welcher Preis "drin" ist und nimm den.
5. Wenn du "zu viel verdienst" für die Krankenkasse und die dann ihren Anteil mithaben will, was kümmert es dich? Für einen selbständigen beträgt der Anteil 15%. Für jeden 100er, den du "zuviel verdienst" bleiben dir dann immer noch € 85,- über, oder? Darüber hinaus sind die Einahmen des Selbständiger nicht das, was er bekommt, sondern das, was übrig bleibt. Du kannst also viele Kosten abziehen, bevor du mit der Krankenkasse teilst. Zu den Kosten gehört die Haftpflichtversicherung, die Kosten für das Arbeitszimmer, die Abschreibungen für Computer und Software und ggf. auch - wenn du mit dem PKW fährst - eine entsprechende Kilometerpauschale. Mein Tipp: Frag nicht die Krankenkasse, wie viel du verdienen darfst, sondern nimm, was deine Arbeit wert ist und zahle ggf. ein paar Euro für die Kasse nach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Marie Huana, wegus, ekki161 und 2 andere
Das du eine Erlaubnis brauchst von deinem Arbeitgeber, das weißt du?
Das ist übrigens so nicht ganz richtig – es gibt – je nach Arbeitsvertrag – max. eine Informationspflicht aber keine Genehmigungspflicht. Nur unter speziellen Umständen kann der Hauptarbeitgeber die Aufnahme eines Nebenerwerbs untersagen, ein generelles Verbot (auch wenn es im Arbeitsvertrag steht) ist unzulässig.
 
Zurück
Oben Unten