Studentin hat ersten Auftrag! Hilfe bei Kalkulation, Honorar, Rechnung usw.

La Phi schrieb:
Was ist denn bitte ein "Leistungsdatum"?

Der Tag an dem die leistung erbracht wird. Kann auch das Rechnungserstellungsdatum sein.
 
Also 1000 bi 1400 für einen A4-4 Seiter erscheint mir zu viel.
Momentan wollen alle Kunden Top-Qualität zum Spottpreis.
Und selbst als Berufsanfänger benötigt man nicht bis zu 56 Std.
für einen Vierseiter, denke ich.

Geh' lieber günstiger ran, dann hast Du auch gegen die Agentur
bessere Chancen. Ich würde so mit 700 - 800 EUR rechnen und
ca. 30 Std. all in. 25,- EUR Stundensatz halte ich für eine
noch Studierende auch für angemessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
warte doch mal zuerst ab, ob aus der Anfrage auch wirklich ein Auftrag wird.

vorab kannst du dich auch beim Finanzamt erkundigen, wie du das im Falle der auftragsvergabe abrechnen kannst. Dort bekommt du auch den aktuellen Stand, was und wie deine Rechnungen auszusehen haben.

soweit ich mir erinnern kann (ist schon ne weile her bei mir) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung die Vorraussetzung für die Anmeldung als "Freiberufliche". Trifft das zu ist dieser Status auf jeden Fall besser, gilt aber nur solange duin erster Linie "Dienstleistungen" anrechnest.

mein Tipp - spar dir die Selbständigkeit so lange wie auf, wenn du erst mal das Studium zu Ende gebracht hast und du dich dann selbständig machst kriegts du 6 Monate lang ordentlich Fördermittel von Arbeitsamt für deine ersten Schritte in die Selbständigkeit. Das entfällt natürlich, wenn du bereits selbstständig bist.

und....hallo, 30 Std. für einen 2-seitigen Flyer????
 
borgstede schrieb:
warte doch mal zuerst ab, ob aus der Anfrage auch wirklich ein Auftrag wird.

(...)

und....hallo, 30 Std. für einen 2-seitigen Flyer????

Ja, klar muss ich erstmal abwarten – aber der nächste Auftrag kommt (hoffentlich!) bestimmt... und da stehe ich ja wieder vor dem gleichen Problem. Also lieber vorher schonmal schlau machen.

Und ja, 30h für ne DIN A4-Doppelseite erschien mir doch auch etwas viel. Vielleicht wenn ich 3 Entwürfe anbiete...

Gibt es hier im Forum vielleicht noch ein paar Studierende, die mir sagen können, welchen Stundenlohn sie verlangen/bekommen? Wundert mich fast, dass hier bisher so wenige darauf eingegangen sind...
Liegt aber eventuell auch an der Vielzahl meiner Fragen ;)
 
conrai schrieb:
Kein Gewerbe anmelden sollte man immer dann, wenn man Kreativität nachweisen!!! kann. Also das erstellen einer Seite "am Fließband" immer wieder und das bloße Austauschen von Inhalten gehört zweifelsohne nicht dazu.
Ist aber die eigentliche Kreativität gefragt, dann ist man als "freier Beruf" deutlich besser gestellt, aber auch hier gilt, wie schon oben mehrfach erwähnt, erst alles prüfen, dann loslegen, denn es gibt zunehmend mehr Fallstricke im Steuerrecht.
Aber das loslegen (praktische Krativität, erste Arbeiten) ist davon unbenommen, mann kann auch nachträglich anmelden, wenn man merkt, dass es mit der "Gewinnerzielungsabsicht" ernst wird.
Dann ist aber auch zu prüfen, dass man unter Umständen in eine andere Klasse bei den Krankenversicherern rutscht, die dann "zuschlagen".
Es gilt eben auch hier:

Prüfe wer sich ewig bindet.

Nun komm ich noch mal. Wenn du die Möglichkeit hast mache der Firma ein Angebot und lass die es auf der Nebenjobbasis auszahlen. Dann bist du allen Sorgen mit Rechnung, Finanzamt etc. enthoben. Ich habe auf diese Weise zwei Personen die für mich Dinge erledigen. Mal drüber nachdenken, hat nämlich auch seine Vorteile ;)
 
dem kann ich nur zustimmen - als studentin kannst du ja eh auch eine begrenzten betrag einkommenssteuerfrei einnehmen.

und wegen dem std.satz für studenten - den gibt es eigentlich bei freiberuflichen jobs nicht. wo steht geschrieben, dass studenten einen schlechteren job machen. job ist job, egal von wem. und die höhe richtet sich einzig nach der qualität der leistung und der art der leistung, den rest erledigt angebot und nachfrage.

wenn du 20-30 euros ansetzt, bist du auf jeden fall im untersten preissegment.
leben kann man davon aber nicht, oder?
 
Lutzifer1960 schrieb:
Die neunmalklugen Antworten scheinen sich aber immer mehr zu etablieren statt wirklich helfender Antworten. Das mit den zwei Semestern war aber nicht neunmalklug gemeint, sondern nur ein Ratschlag, denn es geht um mehr als eine Rechnung zu schreiben. Wir reden über Investition, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Bilanzstruktur .... Das kann man nicht alleine durch lesen lernen, meine ganz persönliche Meinung.

Meine Aufregung war nicht auf Dich bezogen – das habe ich missverständlich formuliert. Entschuldige.
 
La Phi schrieb:
Oh, da kommt was zur Sprache: Ich habe schon desöftern gehört, als freier Grafiker solle man AUF KEINEN FALL ein Gewerbe anmelden!
Vielleicht weiß dazu noch jemand was zu sagen...

Stimmt! Als freier Grafiker zählt man zum Kreativen-Freiberuflichen.
Damit bekommt man, nach schriftlichem Beweis oftmals, vom zuständ. Fiskus
den §15 oder §18 (...weiß gerade nicht genau welcher von beiden).
Dieser § befreit einen von der herkömmlichen Buchhaltung.
Bedeutet, daß nur die Umsatzsteuer anfällt, was natürlich noch aktuell ist.

Also lasst euch von Finanzamt nicht einen "vorm Pferd" erzählen!

Freie Arbeit: Texter, Grafiker, Designer ... man muß kreativ dabei sein.
Webdesigner habens da schon schwerer, bzw. pure Programmierer.

Difool
 
Difool schrieb:
Freie Arbeit: Texter, Grafiker, Designer ... man muß kreativ dabei sein.
Webdesigner habens da schon schwerer, bzw. pure Programmierer.

Difool


Ha, ich bin zum Glück sowas von kreativ :)

Noch ne Frage: Würdet ihr so ein Image-Faltblatt digital drucken lassen?
 
La Phi schrieb:
Ha, ich bin zum Glück sowas von kreativ :)

Noch ne Frage: Würdet ihr so ein Image-Faltblatt digital drucken lassen?
Nein, ist zu wenig gut in der Qualität!
gruss mekkie
 
@ La Phi

Hi, Difool meinte wohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG (und nicht aus Gewerbebetrieb)

Viele Grüße
Michael
 
mikne21 schrieb:
…Difool meinte wohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG (und nicht aus Gewerbebetrieb)…
Genau! Danke, Michael. :)

Und Digitaldruck würde ich auch auflagenabhängig sehen.
So ab, berichtigt mich falls doof, 1000 Stck. aufwärts, dann lieber Offset.
 
borgstede schrieb:
soweit ich mir erinnern kann (ist schon ne weile her bei mir) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung die Vorraussetzung für die Anmeldung als "Freiberufliche". Trifft das zu ist dieser Status auf jeden Fall besser, gilt aber nur solange duin erster Linie "Dienstleistungen" anrechnest.

Kann man wirklich nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung freiberuflich arbeiten???? Also, ich hab keine abgeschlossene Ausbildung, hab angefangen zu studieren, aber wegen meinem Kind aufgehört. Nun möchte ich als freiberufliche Künstlerin mein Brot verdienen.
Warum solle das nicht gehen? Das was ich kann, hätte mir auch kein Studium beibringen können... behaupte ich mal!
 
aurore schrieb:
Kann man wirklich nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung freiberuflich arbeiten???? Also, ich hab keine abgeschlossene Ausbildung, hab angefangen zu studieren, aber wegen meinem Kind aufgehört. Nun möchte ich als freiberufliche Künstlerin mein Brot verdienen.
Warum solle das nicht gehen? Das was ich kann, hätte mir auch kein Studium beibringen können... behaupte ich mal!
Also, meinen Segen hast du! :D

Guck > http://www.steuerthek.de/tippsurtei...k%F6nnen%20Sie%20was%20werden:%20Freiberufler
 
Danke für den Link! Sehr lustig geschrieben, aber aufschlussreich!
:p
Warum hast du so ein fettes Grinsen hinter deinen Segen? Hä? ;)
 
aurore schrieb:
Danke für den Link! Sehr lustig geschrieben, aber aufschlussreich!
:p
Warum hast du so ein fettes Grinsen hinter deinen Segen? Hä? ;)
Du lächelst einfach so unheimlich "ansteckend" auf deinem Avatar. :p
Da kann ich garnicht anders...

PS: Herzlich Willkommen im Forum.

Gruß Difool
 
pamela schrieb:
...

Ich arbeite bereits so… auch ohne zwei Semester BWL… lesen lesen lesen hat mir da geholfen.

Die Quintessenz eines BWL-Studiums ;)

Nur ohne überfüllten Hörsaal :D
 
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