conrai
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La Phi schrieb:Was ist denn bitte ein "Leistungsdatum"?
Der Tag an dem die leistung erbracht wird. Kann auch das Rechnungserstellungsdatum sein.
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La Phi schrieb:Was ist denn bitte ein "Leistungsdatum"?
borgstede schrieb:warte doch mal zuerst ab, ob aus der Anfrage auch wirklich ein Auftrag wird.
(...)
und....hallo, 30 Std. für einen 2-seitigen Flyer????
conrai schrieb:Kein Gewerbe anmelden sollte man immer dann, wenn man Kreativität nachweisen!!! kann. Also das erstellen einer Seite "am Fließband" immer wieder und das bloße Austauschen von Inhalten gehört zweifelsohne nicht dazu.
Ist aber die eigentliche Kreativität gefragt, dann ist man als "freier Beruf" deutlich besser gestellt, aber auch hier gilt, wie schon oben mehrfach erwähnt, erst alles prüfen, dann loslegen, denn es gibt zunehmend mehr Fallstricke im Steuerrecht.
Aber das loslegen (praktische Krativität, erste Arbeiten) ist davon unbenommen, mann kann auch nachträglich anmelden, wenn man merkt, dass es mit der "Gewinnerzielungsabsicht" ernst wird.
Dann ist aber auch zu prüfen, dass man unter Umständen in eine andere Klasse bei den Krankenversicherern rutscht, die dann "zuschlagen".
Es gilt eben auch hier:
Prüfe wer sich ewig bindet.
Lutzifer1960 schrieb:Die neunmalklugen Antworten scheinen sich aber immer mehr zu etablieren statt wirklich helfender Antworten. Das mit den zwei Semestern war aber nicht neunmalklug gemeint, sondern nur ein Ratschlag, denn es geht um mehr als eine Rechnung zu schreiben. Wir reden über Investition, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Bilanzstruktur .... Das kann man nicht alleine durch lesen lernen, meine ganz persönliche Meinung.
pamela schrieb:Meine Aufregung war nicht auf Dich bezogen – das habe ich missverständlich formuliert. Entschuldige.
La Phi schrieb:Oh, da kommt was zur Sprache: Ich habe schon desöftern gehört, als freier Grafiker solle man AUF KEINEN FALL ein Gewerbe anmelden!
Vielleicht weiß dazu noch jemand was zu sagen...
Difool schrieb:Freie Arbeit: Texter, Grafiker, Designer ... man muß kreativ dabei sein.
Webdesigner habens da schon schwerer, bzw. pure Programmierer.
Difool
Nein, ist zu wenig gut in der Qualität!La Phi schrieb:Ha, ich bin zum Glück sowas von kreativ
Noch ne Frage: Würdet ihr so ein Image-Faltblatt digital drucken lassen?
La Phi schrieb:Noch ne Frage: Würdet ihr so ein Image-Faltblatt digital drucken lassen?
Genau! Danke, Michael.mikne21 schrieb:…Difool meinte wohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 EStG (und nicht aus Gewerbebetrieb)…
borgstede schrieb:soweit ich mir erinnern kann (ist schon ne weile her bei mir) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung die Vorraussetzung für die Anmeldung als "Freiberufliche". Trifft das zu ist dieser Status auf jeden Fall besser, gilt aber nur solange duin erster Linie "Dienstleistungen" anrechnest.
Also, meinen Segen hast du!aurore schrieb:Kann man wirklich nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung freiberuflich arbeiten???? Also, ich hab keine abgeschlossene Ausbildung, hab angefangen zu studieren, aber wegen meinem Kind aufgehört. Nun möchte ich als freiberufliche Künstlerin mein Brot verdienen.
Warum solle das nicht gehen? Das was ich kann, hätte mir auch kein Studium beibringen können... behaupte ich mal!
Du lächelst einfach so unheimlich "ansteckend" auf deinem Avatar.aurore schrieb:Danke für den Link! Sehr lustig geschrieben, aber aufschlussreich!
Warum hast du so ein fettes Grinsen hinter deinen Segen? Hä?
pamela schrieb:...
Ich arbeite bereits so… auch ohne zwei Semester BWL… lesen lesen lesen hat mir da geholfen.