etienne schrieb:
Das stimmt so nicht.
Beispielsweise der Kauf des Office-Pakts bei amazon: Die Lizenzbedingungen von Microsoft sind in dabei nicht Vertragsbestandteil (weder auf der Seite, noch in den E-Mails oder der Lieferbescheinigung wird irgendwas von Beschränkungen erwähnt).
Angenommen, diese Beschränkungen auf Studenten... wären aber auch hier Vertragsbestandteil: Dann würde man bei einem Verstoß gegen die Beschränkungen einen Vertragsbruch begehen. Dieser Vertragsbruch bezöge sich aber nur auf den Vertrag amazon - Käufer. Microsoft kommt darin nicht vor, könnte also gegen den Käufer überhaupt nicht vorgehen.
Die Beschränkungen wären nur dann gegenüber Microsoft wirksam, wenn mit Microsoft ein Vertrag bestünde. Dies könnte beispielsweise ein Lizenzvertrag sein, der abgeschlossen wird, wenn man die Software installiert (und auf OK klickt).
Inwiefern das aber überhaupt zulässig und tatsächlich durchführbar ist, kann ich leider mangels entsprechender Sachkenntnis nicht weiter ausführen...
Häh? Du kaufst eine Lizenz zur Nutzung des Programms. Der Zwischenhändler (Amazon.de oder wer auch immer) ist zwar bei technischen Geräten, Büchern usw. Dein Ansprechpartner, aber hier wird kein materielles Gut erworben, sondern eine Lizenz. Und dazu gehören nun mal auch Lizenzbedingungen. Je nach Art der Lizenz zahlst Du mehr oder weniger dafür und darfst mit dem Dir zu den Lizenzbedingungen überlassenen Programm (das Microsofts Eigentum ist und bleibt) für meistens unbegrenzte Zeit arbeiten. Natürlich kommt da zwischen Dir und Microsoft ein Vertrag zustande!
Das mag zwar bei materiellen Gütern anders sein (beim Bleistiftkauf kommt nur ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande), aber Deine Argumentation ist etwas hahnebüchen: Würdest Du auch behaupten, wenn Du ein Auto least, kommt zwischen Leasinggeber und Dir kein Vertrag zustande, weil Du ja beim Autohaus den Vertrag unterschrieben hast?
Einzig was die mangelnde Sachkenntnis betrifft, hast Du sicher recht. Nichts für ungut, aber Dein Posting ist verwirrend und irreführend.
Es sind wohl mehr Überlegungen als Tatsachen, aber das wird nicht wirklich klar ...
@Maveric
Früher hat man sich noch die Mühe der Kontrolle gemacht, ob Du SSL-berechtigt bist. Ich vermute, aus Kostengründen spart man sich die Kontrolle mittlerweile und legt die CD bei. Aber ganz ehrlich: Handbücher sind meistens nicht drin, und wenn Du nicht berechtigt bist, eine SSL-Version zu nutzen, bringt Dir der Kauf so rein gar nichts ausser einer Original-CD. Trotzdem ist es genauso illegal, wie die Kopie eines Freundes zu benutzen. Eine Lizenz zur Programmnutzung hast Du nicht - daran ändert die schicke Microsoft-Box leider nichts. Meines Erachtens hast Du auch dann keine Lizenz, wenn Du den SSL-Status nicht mehr hast (z.B. nach Studienende) und dann Office weiter benutzt. Ich könnte mir vorstellen, dass bei rein privater Nutzung kein Mensch danach fragt, aber wenn man sich nach dem Studium z.B. selbständig macht, sollte man schon Originalsoftware kaufen, wenn man damit Geld verdient. Ich kenne ein Unternehmen, das solche Dinge nicht so genau nahm - und die durften mal eine fünfstellige Strafe zahlen.