Stromzähler zu viel...

Korgo

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Hi Elektriker!

Unsere Wohnung wurde schon vor langem aus zwei Wohnungen zusammengelegt, daher habe wir auch zwei getrennte Stromkreise mit zwei Zählern im Keller - daraus resultiert leider auch die Berechnung von zwei Grundpreisen ;-(

Läßt sich das irgendwie zusammenlegen und wenn ja, was muß man bei so etwas beachten, und was wird das ungefähr kosten?

1.000 Dank!
 
ÄH? Wie wäre es deinen Stromanbieter zu fragen und ihm die Sachlage zu erläutern?
 
Nimm doch einen Tarif ohne Grundpreis. Z.B. hier. Hab ich ab Januar; bin nicht wegen der Werbung drauf aufmerksam geworden sondern durch reine Preisvergleiche.
 
Also meinem Stromanbieter war das egal - ich mußte einen Elektriker beauftragen. Dieser legt die Stromkreise zusammen Zähler geht zurück an Stromversorger - fertig ist die Laube.
 
Soll ich deinen Stromanbieter für dich anrufen?
 
Der Stromanbieter hat damit nichts am Hut.
Zuständig ist der Netzbetreiber, denn dessen Eigentum ist der Zähler. Umbauen darf dies nur ein Elektriker mit Konzession des Netzbetreibers. Der Aufwand hängt von der vorhandenen Verkabelung ab. Ein Kostenvoranschlag sollte Klarheit schaffen.
Grundsätzlich sollte es möglich sein.
 
Der Stromanbieter hat damit nichts am Hut.
Zuständig ist der Netzbetreiber, denn dessen Eigentum ist der Zähler. Umbauen darf dies nur ein Elektriker mit Konzession des Netzbetreibers. Der Aufwand hängt von der vorhandenen Verkabelung ab. Ein Kostenvoranschlag sollte Klarheit schaffen.
Grundsätzlich sollte es möglich sein.

Warum kompliziert wenn es auch einfach geht?
Der Stromanbieter könnte auf einen Grundpreis verzichten, wenn er die Sachlage dargestellt bekommt. Dann muss auch nix zusammengelegt werden.
 
Warum kompliziert wenn es auch einfach geht?
Der Stromanbieter könnte auf einen Grundpreis verzichten, wenn er die Sachlage dargestellt bekommt. Dann muss auch nix zusammengelegt werden.

Das kann er eben nicht so ohne weiteres. Er hat, wenn er den Zähler beliefert, Kosten, die er dem Netzbetreiber schuldet. solange eine Messstelle betrieben wird, sind auch die Kosten dafür zu tragen.
Warum sollte der Stromlieferant diese Kosten nicht an den Kunden weitergeben?
 
Eigentum oder Mietwohnung ?

Wenn Mietwohnung, dann mit dem Vermieter klären.

Wenn Eigentum, dann mit dem örtlichen Elektrofachberieb klären. Den Aufwand kann man ohne genauere Angaben nicht schätzen. Dazu muss man die Örtlichkeit kennen. (Habt Ihr noch zwei Unterverteilungen? Wo kommen die Zuleitungen an? Sind die Zähler örtlich nebeneinander? und und und)
 
Hab jetzt mal mit einem Elektriker Termin im Januar gemacht... Danke für die Tipps.
 
Hab jetzt mal mit einem Elektriker Termin im Januar gemacht... Danke für die Tipps.

DAS klingt nach einem guten Plan. ;)
Je nach örtlichem Netzbetreiber, musst du danach noch etwas hinterher sein, damit die Abmeldung des Zählers auch deinem Stromlieferanten zügig mitgeteilt wird. Ohne diese Mitteilung macht der i.d.R. keinen Finger krumm und kassiert fleissig weiter für zwei Zähler (aus seiner Sicht zu recht). ;)
 
Ich hoffe nur, die Kosten halten sich im Rahmen... Wie ist das eigentlich: Der Handwerker sagte mir am Telefon, er schaut mal vorbei und macht mir dann ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag... kostet mich das schon was?

Sonst wird unter Umständen das Vergelichen von Handwerkerpreisen sehr teuer.
 
Ich hoffe nur, die Kosten halten sich im Rahmen... Wie ist das eigentlich: Der Handwerker sagte mir am Telefon, er schaut mal vorbei und macht mir dann ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag... kostet mich das schon was?

Sonst wird unter Umständen das Vergelichen von Handwerkerpreisen sehr teuer.

Kann sein, dass er für den Kostenvoranschlag XX € verlangt. Die sollte er dann auf der Rechnung abziehen. Das ist seriös. 200-300 € können schon zusammenkommen, je nach tatsächlichem Aufwand auch mehr. Du willst ja hinterher auch überall Strom haben und nicht im Bad das Licht ausschalten um im Wohnzimmer den TV einschalten zu dürfen. ;)
 
Ich habe für meinen letzten Kostenvoranschlag nichts bezahlt (Fenster erneuern).
 
Rein theoretisch müßte das ja kostenfrei sein, sonst hat man als Kunde ja Null Möglichkeit zu vergleichen...
 
Rein theoretisch müßte das ja kostenfrei sein, sonst hat man als Kunde ja Null Möglichkeit zu vergleichen...

Naja, bei vielen KVAs ist sowas mit ziemlich viel Arbeit verbunden, also ich kenn das so, dass die KVAs kostenpflichtig sind, dann aber mit der Endrechnung verrechnet werden.

Ich meine auch gehört zu haben, dass der Endpreis dann nicht höher sein darf, als beim KVA ausgezeichnet. Bin mir aber nicht sicher.
 
Naja, bei vielen KVAs ist sowas mit ziemlich viel Arbeit verbunden, also ich kenn das so, dass die KVAs kostenpflichtig sind, dann aber mit der Endrechnung verrechnet werden.

Ich meine auch gehört zu haben, dass der Endpreis dann nicht höher sein darf, als beim KVA ausgezeichnet. Bin mir aber nicht sicher.
Bei Bausachen sind je nach Gewerk zwischen 5 bis 10 % üblich und teilweise auch als Maximum vorgeschrieben (siehe VOB). In diesem Bereich gibt die zuständige Handwerkskammer Auskunft.
Vielleicht lässt sich ja ein Pauschalpreis vereinbaren, dann gilt dieser und darf nicht überschritten werden.

Edith meint: die IHK Aachen sagt dazu folgendes: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_055.htm
 
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