STRATO-Bundle CD: Wiederverkauf nicht gestattet

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Loxter

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Hab im April 2007 bei Strato nen Rootserver geordert und dazu ein Softwarepaket auf CD bekommen.
Es beinhaltet Adobe Go Live CS2, Acrobat Elements 7, UltraEdit und webEdition, alles für Windows.

Da ich die software aber eigentlich überhaupt nicht brauche, habe ich überlegt sie auf ebay zu verkaufen. Allerdings steht auf der CD "Bitte beachten: Wiederverkauf nicht gestattet!"
Nun die Frage an die Hobbyjuristen hier: Darf mir Strato verbieten mein eigenes Eigentum zu verkaufen?
Ich habe das Softwarepaket doch im Paket mit dem Server zusammen käuflich erworben.
Oder wie sieht das aus?
 
Der Hobbyjurist in mir behauptet, dass Deutschland eines der wenigen Länder weltweit ist, in denen man kein Nutzungsrecht an Standardsoftware erhält, sondern tatsächlich Eigentum erwirbt. Daher kann ich mir vorstellen, dass diese Klauseln abschrecken aber in D keinesfalls gerichtsfest sind (ähnlich wie die sog. "Aufreissverträge")
 
Du erwirbst an SW i.d.R. niemals Eigentumsrechte! Du hast nur ein Nutzungsrecht lt. Lizenzbedingungen. Und ja, ich denke die können den Weiterverkauf der Lizenzen ausschließen ...
 
Und wer hat jetzt Recht? :confused:
 
Zumindest für Deutschland ist diese Aussage bodenloser Quatsch.

Das Thema ist dramtisch kompilizierter: siehe auch: http://www.usedsoft.com/unternehmen/rechtslage.html

Jaja - nur geht es da um erworbene Lizenzen einer SW (Eigentum gibt es an der SW nicht!) - die Strato-CD wird aber nicht erworben! Daher kann im kleingedrucvkten durchaus nur von Überlassung die Rede sein - und die kann, weil an das Serverangebot gebunden, mit einem Verbot der Weitergabe bewehrt sein. Aber - egal, einfach darauf ankommen lassen - wenn Strato Ärger macht einfach den Rest der eigenen Habe für die Kosten des Rechtsstreits veräußern ;)
 
Siehe auch hier. Lies es dir halt selber durch. Zumindest bei Standardsoftware (Kauf im MediaMarkt) erwirbst Du Eigentum an dem Datenträger, der Doku, etc. Dort kann es dir scheinbar nach deutschem Recht nicht untersagt werden, das Ding wieder zu verkaufen. Wie denn auch, das müsste ja vertraglich geregelt sein. Wodurch käme ein solcher Vertrag zustande? Sicherlich nicht durch Aufreissen der Packung, diese sog. "Aufreissverträge" sind eh nicht haltbar, das Aufreisse einer Packung stellt keine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages dar.

Wie das in deinem konkreten Fall aussieht: keine Ahnung da zusammen mit dem Root-Server erworben (also mit einer Dienstleistung). Musst halt dort in den Vertrag reingucken...
 
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