Strafe für Fahren ohne Führerschein schweren Verkehrsunfall

T

Time4more

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
18.08.2005
Beiträge
1.861
Reaktionspunkte
49
Hallo,

wie hoch ist denn so die Strafe für folgendes Delikt:

  • - Schweren Verkehrsunfall verursacht
in den entgegen kommen Verkehr gefahren ohne das ihn dazu etwas gezwungen hätte​

dabei 4 Verletzte im entgegenkommenden Fahrzeug verursacht​

  • - kein Führerschein

  • - stark angetrunken

Hintergrund:

Meine Freundin ist das heute Nacht passiert.
Ihr geht es ganz gut (starke Prellungen) muss aber wie alle anderen Unfallopfer noch im Krankenhaus bleiben.

An beiden Autos ist Totalschaden entstanden.

Auf was darf sich dieses ********* freuen :cool:

Nachtrag: könnte bitte einer der Admin in die Titel Zeile "mit" schweren .... eintragen
 
Wenn er eine schwere Kindheit hatte max. 40 Sozialstunden. ;) Spaß beiseite. Der wird schon ordentlich was bekommen. Deinem Sonnenbrillensmiley nach geht es dir hier anscheinend hauptsächlich um Rache.
 
Wenn er eine schwere Kindheit hatte max. 40 Sozialstunden. ;) Spaß beiseite. Der wird schon ordentlich was bekommen. Deinem Sonnenbrillensmiley nach geht es dir hier anscheinend hauptsächlich um Rache.

In erster Linie interessiert mich einfach was er dafür bekommt. Das ganze hätte tödlich ausgehen können.
Nach Rache zu "schreien", dazu bin ich erst einmal noch viel zu fassungslos.

Wenn dann Anklage erhoben wird werde ich mir diesen Menschen anschauen und anhören. Danach entscheide ich wie ich die Tat und den Menschen einschätze.
 
Kannst nur hoffen das er nicht über 2 Promile hatte, das wirkt sich Straf mildernt aus.
 
Das ist jetzt gar nicht so einfach zu beantworten. Wenn die Person schon mehrfach ohne Führerschein erwischt wurde, kann das schon einmal auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen. Dazu kommt, dass die Versicherung zwar erst einmal den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernehmen wird, diesen Betrag aber vom Unfallverursacher zurückfordert.
Wenn die Unfallopfer dann noch klagen, wird es noch teurer (Schmerzensgeld, eventuell Verdienstausfall, entstandene Kosten, usw).
Sollte der Unfallverursacher nicht auch der Fahrzeughalter sein, dann wird man auch den eigentlichen Fahrzeughalter zur Rechenschaft ziehen. Dieser hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass eine unbefugte Benutzung seines Fahrzeugs nicht möglich ist. Dazu gehört auch, dass er, wenn er sein Fahrzeug verleiht, sich vergewissert, dass der Fahrzeugführer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Gruss
der eMac_man
 
Wenn der Unfallverursacher nicht schon vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wird das Ganze auf eine hohe Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe im Rahmen von 2 bis maximal 3 Jahren hinauslaufen. Vor dem Strafgericht, wohlgemerkt.

Zivilrechliche Ansprüche dürften dann noch gesondert auf den Unfallverursacher zukommen.
 
Nun, so ein ********* gehört definitiv in den Knast. Ohne wenn und aber. Und ohne Berücksichtigung irgendwelcher Umstände. Ohne Führerschein einen Unfall zu verursachen ist ja schon ekelhaft, das ganze noch besoffen zu machen.... Ganz ehrlich, wer so etwas macht, der ist ein asoziales Schwein.

Gute Besserung Deiner Freundin.
 
Ich bin, als Opfer und Zeuge sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren durch mehrere Instanzen gegangen, was blieb war der schale Geschmack von Unrecht. Ich habe aber auch gelernt - das zog sich zwei Jahre hin - Gefühle dabei auszublenden. Nur so kann man das, meiner Meinung nach, verkraften. Ich wünsche deiner Freundin alles Gute!
 
Sollte der Unfallverursacher nicht auch der Fahrzeughalter sein, dann wird man auch den eigentlichen Fahrzeughalter zur Rechenschaft ziehen.

Das war in diesem Fall wohl so.
Das was meine Freundin noch am Unfallort mitbekommen hatte war, das die FRau am Unfallort ankam der das Fahrzeug wohl gehörte. So wie meine Freundin sich das zusammen reimt (das was sie mitbekommen hatte), war es wohl so das der Unfallverursacher einfach die Schlüssel genommen hatte und die Autobesitzerin in Sorge um ihr Auto hinterher gefahren war.

Aber das ist alles unsicher. Da gab es auch mehrere Filmrisses.

Der Unfallverursacher ist jetzt wohl auch über den Berg. Mal sehen was von dort kommt.
 
Gute Besserung Deiner Freundin.

Obwohl wir ja selten einer Meinung sing.

Deine Gute Besserung gebe ich gerne weiter, danke!

Ich bin, als Opfer und Zeuge sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren durch mehrere Instanzen gegangen, was blieb war der schale Geschmack von Unrecht. Ich habe aber auch gelernt - das zog sich zwei Jahre hin - Gefühle dabei auszublenden. Nur so kann man das, meiner Meinung nach, verkraften. Ich wünsche deiner Freundin alles Gute!

Glück? im Unglück.
Die beste Freundin meiner Freundin ist Anwältin und sah hinten im Fahrzeug.
Ihr geht es noch ein bisschen schlechter (hat sich am Kopf verletzt), ist aber auch schon auf dem Weg der Besserung.
 
Auch ich wünsche deiner Freundin alles Gute! Und ja, dieser Idiot gehört definitiv in den Knast.
 
Auch ich wünsche deiner Freundin alles Gute!

Danke!

am meisten habe ich Angst davor das sich bei meiner Freundin eine Unsicherheit durch den Unfall eingräbt.
Sie hat das Fahrzeug ja direkt auf sich zufahren sehen und das letzte was sie wohl sagte war "Scheisse".

Hoffentlich entsteht da nicht so ein Flashback den Sie bekommt wenn ihr Autos im dichten Gegenverkehr entgegen kommen.
Naja, sobald sie aus dem Krankenhaus ist und will, fahren wir mal ne Runde um zu sehen wie sie das so nimmt.
 
Wenn der Unfallverursacher nicht schon vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wird das Ganze auf eine hohe Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe im Rahmen von 2 bis maximal 3 Jahren hinauslaufen. Vor dem Strafgericht, wohlgemerkt.

Zivilrechliche Ansprüche dürften dann noch gesondert auf den Unfallverursacher zukommen.

Es gibt keine 3 jährigen Bewährungsstrafen. Haftstrafen können nur bis zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden.

Edit: oder meinst du die Bewährungszeit (§56a)?

Auf diesem Wege gute Besserung an alle Beteiligten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, so ein ********* gehört definitiv in den Knast. Ohne wenn und aber. Und ohne Berücksichtigung irgendwelcher Umstände. Ohne Führerschein einen Unfall zu verursachen ist ja schon ekelhaft, das ganze noch besoffen zu machen.... Ganz ehrlich, wer so etwas macht, der ist ein asoziales Schwein.

Gute Besserung Deiner Freundin.

Wie gesagt - wenn dem Typen das zum ersten Mal passiert ist, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht (!) in den Knast müssen.

Ich habe in meiner Ausbildung Fälle erlebt, in denen ein LKW-Fahrer beim Abbiegen eine Radfahrerin überrollte und totfuhr, weil er den rechten Außenspiegel nicht ersetzte, als der abgefallen war; und in denen ein füherscheinloser Vorgesetzter seinem Angestellten befahl, ihm das Steuer des Autos zu überlassen, woraufhin der Chef in einem Waldgebiet Rallyefahrer spielte, den Wagen an einen Baum setzte, und der Angestellte zu Tode kam. Im ersteren Fall gabs eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung, im letzteren anderthalb Jahre auf Bewährung, auch wegen fahrlässiger Tötung.

Fahrlässigkeitsdelikte sind lächerlich gering bestraft im deutschen Strafrecht, und Vorsatz - und wenn es nur bedingter Vorsatz ist - muß man erstmal nachweisen.

Ist leider so.

Selbst die zivilrechtliche Schiene ist ggf. unsicher. Natürlich kann man Schadenersatz und Schemerzensgeld einklagen und zugesprochen bekommen, aber wenn der Kerl nix aufm Konto hat oder schon die EV abgegeben hat, isses auch damit Essig. Wobei ein zivilrechtlicher Titel immerhin 30 Jahre hält.

Unabhängig aller Juristerei hoffe aber natürlich auch ich, daß es allen Geschädigten möglichst bald wieder gut geht.

EDIT: Ouch, Du hast mich erwischt, Lahte. Bewährungsstrafen sind tatsächlich nur bis zwei Jahre Strafmaß zulässig. Gut, daß ich kein Strafrechtler bin.... :)
 
Ich gehe auch nicht davon aus, dass er in den Knast kommt, wenn er kein Wiederholungstäter ist. Aber wenn jemand ohne Führerschein auch noch besoffen fährt, dann hat das absolut nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Ich denke, hier haben wir ein falsches Strafmaß. Wenn jemand 3000 EUR Steuern hinterzieht, wird er ggf. härter bestraft.


Obwohl wir ja selten einer Meinung sing.
Deine Gute Besserung gebe ich gerne weiter, danke!

Nun, man muss nicht immer einer Meinung sein, warum auch, denn das Leben wäre langweilig?! Und wenn jemand völlig unschuldig hier verletzt wurde, auf eine tragische Weise, dann ist es doch selbstverständlich, dass ich eine Gute Besserung wünsche. Dem Unfallverursacher würde ich das übrigens nicht wünschen.

Das allerwichtigste ist jedoch, dass niemand im Wagen Deiner Freundin so schwer verletzt wurde, dass bleibende (körperliche) Schäden zu befürchten sind. Angst vor dem fahren etc. kann man natürlich leider nicht ausschliessen.
 
Ohne die genauen Umstände zu kennen, und ohne den Prozessverlauf zu beobachten, lässt sich da schwer eine Aussage machen. Es hängt auch davon ab, wie der Richter "drauf ist", ich kenne einen Richter der in solchen Fällen echt gnadenlos ist, unbeachtet aller Prozesse die angefochten wurden und wiederholt verhandelt wurden. Dem Täter "wünsche" ich diesen Richter "Gnadenlos".
Mir ist nach wie vor nicht verständlich, wie es sein kann, dass Alkohol bei Verkehrsdelikten übehaupt strafmildernd wirken kann - in Kanada etwa, wirkt es sich grundsätzlich strafverschärfend aus!
 
Ich gehe auch nicht davon aus, dass er in den Knast kommt, wenn er kein Wiederholungstäter ist. Aber wenn jemand ohne Führerschein auch noch besoffen fährt, dann hat das absolut nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Ich denke, hier haben wir ein falsches Strafmaß. Wenn jemand 3000 EUR Steuern hinterzieht, wird er härter bestraft.

Da bin ich voll bei Dir.

Wobei es tatsächlich stimmt, daß eine starke Alkoholisierung des Täters - wenn ich mich recht entsinne - die Schuldfähigkeit mindert oder evtl. gar ganz aufhebt. Zumindest, wenn er sich nicht vorsätzlich betrunken hat, um sich Mut für die bereits geplante Tat anzutrinken.
 
Wo kommt eigentlich dieses Gerücht her, dass sich Alkohol strafmildernd auswirkt?
 
Stand neulich in irgendeinem Forum. Mythen halten sich lange. :hehehe:

Aus Erfahrung (eine Bekannte hatte einen guten Freund, der bei einem Unfall um's Leben gekommen ist) weiß ich, dass in solchen Fällen in der Regel ein Strafverfahren eröffnet wird. Wie das ausgeht.. Tja, das hängt von den Umständen ab. Aber eine Haftstrafe wird es, sofern der Kerl noch nicht in Erscheinung getreten ist, sicherlich nicht werden.

Auch wenn ich kein Freund davon bin, solche Leute in Watte zu packen.. Jeder normale Mensch ist auch mit einer Bewährungsstrafe gut versorgt. Die Hauptsache ist, dass der Typ zumindest so kalt gestellt wird, dass er sowas nicht wiederholt. Wie das erreicht wird (Therapie, Strafe) ist für mich erstmal zweitrangig.

Aber gut, dass es deiner Freundin gut geht. Sowas braucht echt niemand.
 
Wo kommt eigentlich dieses Gerücht her, dass sich Alkohol strafmildernd auswirkt?

Das ist kein Gerücht, sondern in jedem Strafrechtskommentar nachzulesen. Ich meine, es müßte irgendwo bei § 20 StGB stehen.

Der grundlegende Gedanke ist, daß jemand nur dann für eine Tat bestraft werden kann, wenn sie ihm auch vorwerfbar ist, er sie mithin schuldhaft begangen hat. Bei einer Alkoholisierung kann dies evtl. nicht gegeben sein, da Alkohol bekanntlich die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit hinsichtlich der eigenen Handlungen beeinträchtigt.

Es gibt da keinen Automatismus wie "Ab 1 Promille die Hälfte des Strafmaßes, ab 1,5 Promille nur noch ein Drittel....". Inwieweit der Täter tatsächlich durch seine Alkoholisierung eingeschränkt schuldfähig war, muß der Richter immer konkret im Einzelfall eroieren und entscheiden.
 
Zurück
Oben Unten