Steuernummer oder Gewerbe?!?

Stimmt, 2nd. Ich kriege nicht genug

:bike:


Fuck - das ist ja ein Tretrad! Wer will schon selber treten? So war das nicht gemeint – ich schwör!
 
cool, dann will ich ein firmenboard :skate:

:D

btw: ich hab mir mal sagen lassen, als freiberufler könne man nix absetzen?
 
mex schrieb:
7% Umsatzsteuer ist nur für Privatkunden ein Vorteil, bei denen anders als bei Firmenkunden die Umsatzsteuer kein Durchlaufposten ist.
Hochzeitsfotografie, die dafür ein Beispiel wäre, zählt nun wieder nicht zu den Tätigkeiten, die 7%-berechtigt sind, da nicht kreativ.

...muss ja privatkunden keine netto-angebote machen ... wenn du ihnen dann 7% MwSt berechnest, hast du 9% (demnächst 12%) mehr verdient ;)

...McDoof macht das mit uns kunden doch genauso ... nur einen bruttopreis für burger & co, aber alles was "to go" verkauft wird unterliegt dem satz von 7% (in house = 16%) .... die verdienen auch 9% an allem, was to go verkauft wird.
 
Easy87 schrieb:
btw: ich hab mir mal sagen lassen, als freiberufler könne man nix absetzen?

???
Klar, Du kannst alles, das Du beruflich brauchst, nach Afa abschreiben, alles unter 400 sofort.

Es gibt Höchstsätze für Versicherungen und Altersvorsorge, und die sind niedrig (wie hoch weiß nur meine Steuerberaterin). Mit meiner PKV ist der Höchstsatz schon annähernd ausgereizt.
 
in2itiv schrieb:
...muss ja privatkunden keine netto-angebote machen ... wenn du ihnen dann 7% MwSt berechnest, hast du 9% (demnächst 12%) mehr verdient ;)

D. h. die Mehrwertsteuer wird nicht extra auf der Rechnung ausgewiesen? Nur der Bruttobetrag angegeben?

Weil wenn ich sonst in der Rechnung 16% ausweise und in der Ust-VAnM. nur 7% angebe würde mich interessieren, was das FA bei einer Betriebsprüfung dazu sagt?

:cool:

2nd
 
nein, er meint wohl eher, dass du mit dem endkunden z.b. 100 EUR ausmachst. mit 16% waeren das 86,21 Netto, mit 7% eben 93,45. du musst natuerlich auch die 7% ausweisen. fuer den kunden ergibt sich kein unterschied, nur bei dir macht sich das eben (heute) mit knapp 7 EUR mehr bemerkbar...
das kann gegenueber dem endkunden ein leichter vorteil sein, denn der kann ja keine vorsteuer geltend machen, dh. er muss immer den brutto betrag bezahlen.
wenn du also 100 EUR (netto) verdienen willst, macht es fuer den endkunden eben einen kleinen unterschied aus, ob 116 oder "nur" 107 EUR zu zahlen sind...

markus
 
....danke Markus ! ...so hatte ich es gemeint.

...mit privatkunden würde ich immer über brutto-preise reden ... viele kennen gar nicht den unterschied und es ist meist doof, wenn dann am ende das ganze 7 oder 16% teuerer ist, als sie sich gedacht haben, weil sie nicht verstanden haben, das die steuer noch drauf kommt.
 
Als Unternehmensberater ist man ja auch ein Freiberufler.

Wie ist das als Student?
Kann man erst als freiberuflicher Berater arbeiten, wenn man sein Diplom hat, oder ist man auch schon vorher Freiberufler, weil man ja die gleiche Tätigkeit ausübt oder muss ich dafür doch ein Gewerbe anmelden?

Viele Grüße
 
Freiberufler bist du für das Finanzamt. Die interessiert es dabei nicht, ob du immatrikuliert bist oder nicht.
Und „Berater“ ist meines Wissens nach kein rechtlich geschützter Begriff, der ein abgeschlossenes Studium voraussetzt.
 
...die frage "Freiberufler" oder nicht ...... richtet sich ja auch danach, ob du für den bereich ein Gewerbe anmelden musst.
 
Ich hatte es so verstanden, dass wenn ich Freiberufler bin, ich kein Gewerbe anmelden muss...?!
Stimmt soweit.

Iceman, ein Blick in die angepinnten Threads beantwortet dir schon einige Fragen. Hier findest Du auch weiterführende Links, die Deine (kommenden) Fragen beantworten.
 
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