Hallo zusammen,
ich bin Student und werde in Zukunft für Architekturbüros kleine Aufträge haben. (200 €/pro Auftrag werden nicht überschritten). Da ich für diese Rechnungen schreiben muss, stellt sich mir nun folgende Frage die ich durch eingehende Recherche und Forumsuche nicht beantworten konnte:
Kann ich die Steuernummer die auf meiner Lohnsteuererklärung steht nutzen um Rechnungen zu schreiben?
Oder muss ich extra eine Steuernummer beantragen?
Bezüglich §19 UstG. bin ich informiert und werde keine UsT ausweisen da ich im gesamten Jahr unter dem entsprechenden Betrag bleibe.
Wenn jemand Bescheid weis und mir helfen könnte wäre ich dankbar.
Gruß
Nils
ich bin Student und werde in Zukunft für Architekturbüros kleine Aufträge haben. (200 €/pro Auftrag werden nicht überschritten). Da ich für diese Rechnungen schreiben muss, stellt sich mir nun folgende Frage die ich durch eingehende Recherche und Forumsuche nicht beantworten konnte:
Kann ich die Steuernummer die auf meiner Lohnsteuererklärung steht nutzen um Rechnungen zu schreiben?
Oder muss ich extra eine Steuernummer beantragen?
Bezüglich §19 UstG. bin ich informiert und werde keine UsT ausweisen da ich im gesamten Jahr unter dem entsprechenden Betrag bleibe.
Wenn jemand Bescheid weis und mir helfen könnte wäre ich dankbar.
Gruß
Nils