Steuernr. Lohnsteuererklärung - kann ich mit dieser Rechnung schreiben?

itzNils

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Hallo zusammen,

ich bin Student und werde in Zukunft für Architekturbüros kleine Aufträge haben. (200 €/pro Auftrag werden nicht überschritten). Da ich für diese Rechnungen schreiben muss, stellt sich mir nun folgende Frage die ich durch eingehende Recherche und Forumsuche nicht beantworten konnte:

Kann ich die Steuernummer die auf meiner Lohnsteuererklärung steht nutzen um Rechnungen zu schreiben?
Oder muss ich extra eine Steuernummer beantragen?
Bezüglich §19 UstG. bin ich informiert und werde keine UsT ausweisen da ich im gesamten Jahr unter dem entsprechenden Betrag bleibe.

Wenn jemand Bescheid weis und mir helfen könnte wäre ich dankbar.

Gruß
Nils
 
Hi,

bin kein Steuerberater, aber meine Erfahrung sagt:

Du benötigst einen Gewerbeschein. Deine Steuernummer sollte die gleiche wie bei deiner normalen Lohnsteuererklärung sein. Weiter musst du eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn für dich §19 UstG gilt.
 
Du benötigst einen Gewerbeschein. Deine Steuernummer sollte die gleiche wie bei deiner normalen Lohnsteuererklärung sein. Weiter musst du eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn für dich §19 UstG gilt.

Das ist nach meiner Erfahrung nicht korrekt:
Wer als Kleinunternehmer nach §19 USt-Gesetz unterwegs, muss keine USt ausweisen, keine USt-Erklärung abgeben und kann aber auch bei seinen Ausgaben die USt nicht erstattet bekommen (bin selbst ein paar Jahre so verfahren).

Allerdings muss für die selbstständige Tätigkeit m.E. eine extra Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden - die von der Lohnsteuerkarte (also für Angestelltenverhältnisse) geht glaube ich nicht.

Der Nachteil bei der Angabe einer Steuernummer und eben nicht USt-ID-Nr. ist der Datenschutz. Wer will, kann ganz schön viel über dich erfahren, wenn er deine Steuernummer hat.

Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder vielleicht auch als Freiberufler durchgehst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Eventuell gibt es bei so wenig Einkommen auch noch andere Möglichkeiten (Minijob?)

Aber natürlich gilt auch hier wieder: Lieber jemanden fragen, der sich damit auskennt -> Steuerberater.
 
Ruf beim Finanzamt an und Du bekommst eine Steuernummer für Dich als Kleinunternehmer.
 
Die Steueridentifikationsnummer auf deiner Lohnsteuerkarte/Lohnsteuererklärung ist eine individuelle Identifikationsnummer, die seit 2007 von geburt an vergeben wird. Da die Finanzämter mom. noch am Umstellen zwischen alter und neuer Nummer sind wirst du wohl noch eine „alte“ dazu kriegen.

Ob du das ganze freiberuflich (ohne abgeschlossene Ausbildung eher unwahrscheinlich) oder gewerblich machen musst, sagt dir dein Finanzamt.
 
Wer als Kleinunternehmer nach §19 USt-Gesetz unterwegs, muss keine USt ausweisen, keine USt-Erklärung abgeben

Aus meiner Sicht darf man keine USt ausweisen und muss eine Erklärung abgeben, in der allerdings nur steht, das man unter §19 fällt.

Zitat Umsatzsteuererklärung:

B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)
Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2009 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als
17 500 € betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist.
 
Aus meiner Sicht darf man keine USt ausweisen und muss eine Erklärung abgeben, in der allerdings nur steht, das man unter §19 fällt.

Doch, man darf schon. Man muss sich ganz am Anfang entscheiden, ob man drauf verzichten will, also sich Papierkram erspart und eine einfachere Buchhaltung hat oder ob man USt ausweisen will. Die Entscheidung ist dann aber bindend. Trotzdem hat es sich natürlich spätestens dann erledigt, wenn man über die Einkommensgrenze als Kleinunternehmer kommt, ab dem darauffolgenden Jahr ist man dann USt-pflichtig.
 
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