Steuern auf Privatverkauf bei hohem Preis? Widersrprüchliche Angaben.

dosenpils

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Moin,

sind hier eventuell Rechtsanwälte oder Steuerberater unterwegs die sich 100% mit dem Thema auskennen?
Es gibt im Internet, selbst auf offiziellen Seiten so viele verschiedene oder verschwurbelte Aussagen.

Zunächst lese ich immer wieder, Privatverkaufe sind nur bis 600 Euro steuerfrei? Gilt das nur für Spekulationen innerhalb eines Jahres?
Ich kaufe etwas für 1 Euro am 1. Januar und verkaufe es am 20. Januar für 10 Euro. Zu versteuernder Gewinn 9 Euro.
Wie sieht es NACH dem einen Jahr aus?

Wie sieht es mit Vermögensgegenständen aus, die sich seit vielen Jahren im privaten Besitz finden?

Fiktives Beispiel.

Ich besitze seit 25 Jahren einen Gegenstand privat (meinetwegen seltener Computer). Diesen Computer habe ich damals gebraucht für 50 DM
gekauft. Dieser Computer wurde nun für 8000 Euro an einen Sammler verkauft... Habe ich nun also ca. 7975 Euro Gewinn gemacht, der zu versteuern ist?

Wenn ich darauf steuern zahlen müsste, hätte ich so gesehen ja sogar ein Minusgeschäft gemacht und weniger Vermögen als vorher.
Gehen von den 8000 Euro zbs. 3k an Steuern weg, hätte ich durch den Verkauf einen relativen Vermögensverlust von 3k gemacht.
(Der Sammler ist nun im Besitz eines Gegenstandes der 8k wert ist, ich habe aber nur reel 5k Gegenwert bekommen)
Ich bin nach wie vor der Auffassung das nach der Spekulationsfrist von 1 Jahr keine Steuern mehr auf private Veräusserungsgeschäfte machen muss, EGAL wie hoch.
Wer belehrt mich eines besseren?
 
Ich bin kein Anwalt. Aber wenn ich privat einmal eine Antiquität, ein Möbelstück oder ähnliches verkaufe, das schon jahrelang
in meinem Besitz war, dann zahle ich keine Steuern.
 
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Es gibt im Internet, selbst auf offiziellen Seiten so viele verschiedene oder verschwurbelte Aussagen.

Na, dann wird das hier auch nicht besser.
Ich bin absolut kein Fachmann, aber "Privatverkäufe" zu versteuern habe ich noch nicht gehört oder gelesen.
Erst bei dauerhaftem, regelmäßigen, wiederkehrendem Verkauf derselben oder ähnlichen Sachen und einem hohen Gewinn geht das Finanzamt von einem Gewerbe aus.
Das ist dann zu versteuern. Das weiß ich aus selbsttätiger Tätigkeit und von einem Fall eines Bekannten, der auf Ebay sehr viele Teile verkauft hat und Steuern drauf zahlen musste.
PS: Die Finanzbehörden setzen eine Software Namens Spider ein um auf Plattformen. wie Ebay sowas zu entdecken.
Meine persönliche Meinung ist, das gelegentliches Verkaufen von gebrauchten Dingen den Staat einen ******** angeht.
 
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PS: Die Finanzbehörden setzen eine Software Namens Spider ein um auf Plattformen. wie Ebay sowas zu entdecken.
Davor muss sich eigentlich niemand fürchten, ist wie so viele Software, die von staatlichen Stümpern eingesetzt wird fehlerbehaftet, nur falls du Xpider meinst
 
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, wenn Verkäufe wiederkehrend, nachhaltig und mit Gewinnabsicht stattfinden: steuerpflichtig.

Der Gelegenheitheitsverkauf ist nicht Einkommensteuerpflichtig. Bestes Beispiel ist hier ein PKW-Verkauf.

Allerdings wenn du mehrere Autos im Jahr verkaufst kommt schon der Verdacht nach einem Gewerbe auf. Das Finanzamt wird dir dann entsprechende Fragen stellen ...
 
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Zunächst lese ich immer wieder, Privatverkaufe sind nur bis 600 Euro steuerfrei?
Das gilt für Sachen, die eine Investition darstellen bzw. eine Wertanlage sind. Also Gold, Juwelen, Kunst wie Malereien oder Musikinstrumente, eben auch wie erwähnt wurde Antiquitäten. Nach einem Jahr sind die aber auch steuerfrei, soweit du das nicht gewerblich betreibst bzw. sehr viel verkaufst. D.h. wenn der Erbe die Schmuckstücke seiner verstorbenen Familie einmalig in einigen Auktionen verkauft, wird er dafür nicht steuerpflichtig werden.
 
Hier gibte ne einfache Übersicht. und mit Hilfe der schauen wir doch mal ins Gesetz. -> https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

§22 Einkommensteuergesetz sagt in Nr 2. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

"Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23;"

Und §23 beschreibt dann, was solche privaten Veräußerungsgeschäft sind -> https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html und interessant ist da eben (1) Ziff 2.

"... anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."

mit Ausnahmen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Und wie immer gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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