N
Nicolas1965
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 07.02.2007
- Beiträge
- 6.009
- Reaktionspunkte
- 2.984
Tach Gemeinde,
wenn man irgendwelches Zeug kauft (z.B. Drucker oder Fotogerödel) gibt es immer mal wieder CashBack-Aktionen.
So wie ich es kenne, überweist der Hersteller oder sein Abwicklungsbüro dann irgendwann "das Geld" - und zwar ohne Beleg.
Bis dieses Geld da ist, hat das FA üblicherweise die MwSt. vom Kaufgegenstand erstattet (Auf der Rechnung ist der CashBack nie angegeben oder gegengerechnet, ist mir klar wieso, ist nur der Vollständigkeit halber erwähnt.)
Ist das nun:
- 1. der Nettoteil eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 2. der Gesamtbetrag eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 3. oder reduziere ich einfach den Wert in der Anlagenbuchhaltung und verbuche es gar nicht als Erlös?
Die Frage kam mir gerade beim Betrachten der neuesten Canon-CashBacks in den Sinn.
Interessiert mich aus Neugierde und ob sich auch hier schon mal jemand einen Kopf gemacht oder eine Lösung gefunden hat.
Bin gespannt,
Nic
wenn man irgendwelches Zeug kauft (z.B. Drucker oder Fotogerödel) gibt es immer mal wieder CashBack-Aktionen.
So wie ich es kenne, überweist der Hersteller oder sein Abwicklungsbüro dann irgendwann "das Geld" - und zwar ohne Beleg.
Bis dieses Geld da ist, hat das FA üblicherweise die MwSt. vom Kaufgegenstand erstattet (Auf der Rechnung ist der CashBack nie angegeben oder gegengerechnet, ist mir klar wieso, ist nur der Vollständigkeit halber erwähnt.)
Ist das nun:
- 1. der Nettoteil eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 2. der Gesamtbetrag eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 3. oder reduziere ich einfach den Wert in der Anlagenbuchhaltung und verbuche es gar nicht als Erlös?
Die Frage kam mir gerade beim Betrachten der neuesten Canon-CashBacks in den Sinn.
Interessiert mich aus Neugierde und ob sich auch hier schon mal jemand einen Kopf gemacht oder eine Lösung gefunden hat.
Bin gespannt,
Nic