Steuerliche Behandlung von CashBack.

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Nicolas1965

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Tach Gemeinde,

wenn man irgendwelches Zeug kauft (z.B. Drucker oder Fotogerödel) gibt es immer mal wieder CashBack-Aktionen.
So wie ich es kenne, überweist der Hersteller oder sein Abwicklungsbüro dann irgendwann "das Geld" - und zwar ohne Beleg.
Bis dieses Geld da ist, hat das FA üblicherweise die MwSt. vom Kaufgegenstand erstattet (Auf der Rechnung ist der CashBack nie angegeben oder gegengerechnet, ist mir klar wieso, ist nur der Vollständigkeit halber erwähnt.)

Ist das nun:
- 1. der Nettoteil eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 2. der Gesamtbetrag eines umsatzsteuerpflichtigen Erlöses?
- 3. oder reduziere ich einfach den Wert in der Anlagenbuchhaltung und verbuche es gar nicht als Erlös?

Die Frage kam mir gerade beim Betrachten der neuesten Canon-CashBacks in den Sinn.
Interessiert mich aus Neugierde und ob sich auch hier schon mal jemand einen Kopf gemacht oder eine Lösung gefunden hat.

Bin gespannt,

Nic
 
Spätestens bei der Aussenprüfung weisst du das du falsch lagst.

Ich würde meinen Berater fragen.:sneaky:
 
Ich würde sagen das ist eine „Gutschrift“. Würde es wie eine Eingangsrechnung mit negativem Vorzeichen und gleicher USt wie die Ware buchen.
 
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Ich würde sagen das ist eine „Gutschrift“. Würde es wie eine Eingangsrechnung mit negativem Vorzeichen und gleicher USt wie die Ware buchen.
Naja, mit irgendwas muss man das doch verrechnen, eine Gutschrift gibts ja nicht für nichts. Anschliessend würde ich das gegen die Ursprungsrechnung und gegen die Anlage / Abschreibung laufen lassen. Aber habe davon keine Ahnung. Nur, was wir beide nicht beachtet haben: es gibt gar keinen Beleg...
 
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Du könntest es wie ein Skonto verbuchen. Dafür gibt es Regeln, je nachdem, wie die Firma aufgestellt ist.

Nach meiner Erinnerung gab es damals bei den (ähnlichen) Miles&More-Programmen viel Hin-und-her, ob das zu Gunsten der Firma oder der Privatperson abgerechnet werden muss. Details hab ich nicht parat.
 
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