Steuerkram für Dummie-Freelancer?

Re: nur zum Verständnis...

Original geschrieben von robdus
Es müssen demnach nur noch die Einnahmen aufgezeichnet werden (Rechnungen) und davon soll dann pauschal 50 % als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Ist aber wie gesagt nur in der Planung.

Robdus
 

Hey, da würde ich recht gut bei wegkommen! :D
 
@robdus:

Freiberufler besagt zusätzlich noch, dass man nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

( Ich sage bewusst nicht "noch", da ich davon ausgehe, dass der Plan, Freiberufler in die Gewerbesteuer einzubeziehen, den Bundesrat nicht überleben wird.....;) ).

Gruss
Boris
 
guten morgen alle zusammen,

also ich finde das system meiner steuerberaterin sehr genial weil ich mir keine sorgen machen muß. sie macht auch die o.g. "rückstellung" indem sie mir genau sagt, was ich mir als lohn überweisen darf und was nicht. ihrer meinung nach darf ich mich sogar ende des jahres ein wenig freuen weil es etwas wieder gibt. das problem ist halt nur das sie mich gnadenlos über den tisch ziehen könnte…naja, ich vertrau ihr aber.

übrigens war die angst "vor dem großen geschrei am ende des jahres bei nachzahlung" und die ganzen ausgeklügelten legalen steuertricks mit ein grund, die aufgaben keiner software zu überlassen.


*kaffeetasse heb*

prost


409//
 
@Apfel-Lover

Stimmt, ist aber, selbst wenn es zu der grundlegenden Gesetzesänderung kommen sollte, für die Freiberufler hier nahezu ohne Bedeutung, wenn sie Gewerbesteuer zahlen, da durch das Anrechnungsverfahren diese Gewerbesteuer der Einkommensteuer angerechnet wird.

Ich glaube aber auch nicht an die Gewerbesteuer für Freiberufler kommen wird. Vielmehr kann ich mir vorstellen, daß eine neue Abgabe für Freiberufler eingeführt wird.

Hintergrund der damaligen Regelung war, die sog. Freiberufler als besonders schutzbedürftig zu behandeln. Insbesondere, weil diese eine ohnehin hohe Steuerbelastung zu tragen hatten. Ein Relikt aus der Zeit der Vollbeschäftigung...

Gruß,

Robdus
 
..zumal eine Gewerbesteuerpflicht
a) den bürokratischen Aufwand explosionsartig vergrössern würde,

und b) die Verrechnung mit der Einkommensteuer ja erst nach Abgabe der Erklärung erfolgt, man also erstmal etwas zahlt, das man sich dann später zurückholen muss ( würde die Liquidität der Freiberufler nicht gerade erhöhen.. :D )..

Oder könnten/müssten zu erwartende Gewerbesteuerzahlungen nicht gleich bei der Festsetzung der EkSt.-Vorauszahlungen berücksichtigt werden ( und diese dann drücken ) ?
 
…ich habe gerade Liquidität gelesen…

wie sieht das denn so bei euch aus wenn ich mal fragen darf?

also ich habe jeden monat 1-2 aufträge (und die werden mir meist von agenturen zugeschoben, weil die dort keine kapazität haben. d.h. ich mache kleine teile eines großen projektes und schreibe dann an die "agentur" eine rechnung) von denen in dann nach steuer gerade mal meine rechnungen zahlen kann und etwas zum leben habe. viel zum investieren bleibt da nicht mehr.


liebe grüße
 
nein, du hast richtig reflektiert. Eine Verrechnung mit der Einkommensteuer geschieht analog zur Körperschaftsteuer mit dem Festsezungsverfahren im Anschluß an die Einkommensteuererklärung. Man muß dabei auch berücksichtigen, daß die Steuerhoheit bei der Gewerbesteuer die Gemeinden innehaben, wobei die Einkommensteuer eine Landessteuer ist. Alles sehr kompliziert. Wie es dann bei der Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung aussieht, ist mir auch noch unklar. Fest steht, daß die Gewerbesteuer dann auch bei den Freiberuflern eine Betriebsausgabe darstellt und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt. Dann haben wir die gleiche Problematik wie bei der Körperschaftsteuer. Die GmbHs fluchen bereits heute darüber. Spätestens dann ist der Gang zum Steuerberater unausweichlich.

Mal sehen, was passiert. Man darf gespannt sein.

Gruß, Robdus
 
@409:

Wie kalkulierst du denn? Tageshonorar? Festpreis? Stundensätze?

Bleibt ja alles anonym...
 
direktkunden =>verhandelter festpreis

agenturkunden => stundensatz

warum fragst du?

greetz cofƒeE
 
ich frage deshalb, weil dir nach Abzug der Umsatz- und Einkommensteuer sowie deinen Rechnungen nur noch der Teil übrigbleibt, den du zum Leben brauchst. Das kenne ich bei meiner Freundin nicht.

Ist aber letztendlich auch eine Frage des persönlichen Lebensstils, wieviel man für sich und seine Familie braucht. Ist dieser Bedarf so hoch (aus welchen Gründen auch immer), daß nichts mehr übrigbleibt, kann man natürlich von Liquidität nicht mehr sprechen.

Mein Vorschlag, den ich damals meiner Freundin gemacht habe: Kalkulation!!!

1. Zuerst eine Kostenanalyse durchführen (Auto, Agenturmiete, Angestellte, usw.)
2. Marktforschung der zur Zeit möglichen Preise machen (gibt es hervorragende Literatur drüber)
3. Eigene Position und Gewinnvorstellung definieren
4. Reserven schaffen können
5. Wenn das alles geht, dann machen, sonst finger weg...

Investieren in das eigene Unternehmen muß nicht zwangsläufig eine Geldinvestition sein. Das kann auch durch Aufnahme eines Partners erfolgen, durch den zusätzliche Aufträge an Land kommen (können).
 
ich habe sehr wenig ausgaben und fixkosten (ca.500€) und auch ein sehr bescheidenen lebensstil.
das problem liegt:

-in der kontinuität und größe der aufträge

-zahlungsbereitschaft der kunden

-höhe der honorare (als student kann man aufgrund der qualität seiner leistungen keine agenturpreise verlangen)


als investition ist die anschaffung eines reseller-servers gedacht, damit wir auch auf dieser ebene der websparte besser betreuen, aber auch verdienen können.

(wir = zusammenschluß aus mittlerweile 5 freiberuflich arbeitenden studenten u.a. photographin, designer, programmierer, audioworker etc.)

liebe grüße

coffee
 
Da haben wir das Problem:

Da du noch studierst, kannst du dich natürlich nicht 100 % auf dein Unternehmen konzentrieren. Daß Aufträge nur sporadisch kommen liegt auch auf der Hand. Sei mir nicht böse, wenn ich das jetzt ein wenig hart formuliere: Wie du selbst schreibst, hast du nicht die Möglichkeit, eine Qualität deiner Arbeit zu liefern wie ein berufserfahrener Dipl. Designer mit jahrelanger Agenturerfahrung. Natürlich kannst du dann auch nicht einen Tagessatz von 600 Euro bzw. Stundensatz von 75 Euro verlangen. Aufträge bekommt man, in dem ein Auftrag in einer Agentur perfekt erledigt wird (und wenn´s auch Schweinebauch-Flyer sind) und diese Agentur dich weiterempfiehlt. Das wird dann wie ein Lauffeuer. Bei meiner Freundin steht das Telefon nicht mehr still, und sie ist erst seit Januar 2003 im Boot. Sie macht einfach ihren Job so, daß die Agentur nicht mehr nach dem Honorar fragt. Es wurde zur Nebensache.

Du betrachtest offensichtlich dein Unternehmen aus Zweck zur Finanzierung deines Studiums. Ist auch ok, doch wirst du dadurch nicht in Bereiche hineinkommen, bei denen sich die Arbeit lohnt.

Also: Fleißig (und schnell) zu Ende studieren und dann richtig loslegen. Dann klappt´s auch mit der Liquidität.

Viel Glück,

Robdus
 
da hast du recht. z zt habe ich einen guten konsenz aus studium und geldverdienen. so richtig ins geschehen möchte ich mich auch erst nach dem diplom stürzen, da mir dieses oberste priorität hat. die freiberufliche tätigkeit habe ich aufgenommen, da immer wieder anfragen kamen und ich einen "normalen" job nicht mit dem studium und meinen teilweise „chaotischen“ spielregeln vereinbaren konnte.

übrigens vielen dank für deine viele worte und tipps :)


liebe grüße coffee
 
herabsetzungsantrag top

topartikel
rückstellung zum jahresende und herabsetzungsantrag
ich geb das meinem berliner hersteller msu herein -->mal sehen ob die drauf antworten
west11clap
 
wo finde ich den testbericht?
 
;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Freelancer mit Diplom bist Du freiberuflich tätig, dann brauchst Du nur eine Einnahme-/Überschussrechnung. Der Vorteil hier die Ist-Versteuerung, d.h. der Zahlungseingang auf deinem Konto löst die Steuerpflicht aus. HaBu und ProSaldo sind doppelte Buchhaltungen, hiermit löst du ggfs eine Soll-Versteuerung aus, d.h. das Stellen der Rechnung führt bereits zur Steuerpflicht. Mit MacKonto kannst Du alle Belege einfach erfassen wie du es gewohnt bist, Einnahmen sind Einnahmen, Ausgaben sind Ausgaben ... Für Reisekosten, Offene Posten etc. gibts es Assistenten, die das Buchen erleichtern. Das geniale: MacKonto kann, obwohl es eine Einnahme-/Überschussrechnung ist, DATEV-Exporte füßr den Steuerberater durchführen.
 
Und wieder ein weiter der null Ahnung von Steuern und Co. hat... ich. Ich frage hier nochmal, da ich aus Österreich komme und ja evtl. da sich einige Unterschiede ergeben könnten.

Mein Fall ist der, daß ich einen "Hauptjob" habe, momentan noch. Freiberuflich aber Grafik usw. nebenbei. Mein Finanzamt hat nun gesagt, ich müsse meine Tätigkeit, so ich Rechnungen mit MwSt. erstellen wolle, per Formular anmelden (jetzt weiß ich, daß ich eine "Natürliche Person" bin. LOL. Jedenfalls meinte das Finanzamt weiters, daß ich am besten tabellarisch eine Übersicht hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben führen solle. OK. Mache ich ja.

Ich will nun dem Finanzamt sagen, daß ich meine "Zusatztätigkeit" mit Anfang 2005 durchführe. An Ausgaben würde natürlich ein Löwenanteil des Mac-Equippments einfließen (ok, die iSight vielleicht ned). Einnahmen sind momentan leider noch spärlich aber vorhanden.

Rechnungen und Belege werden von mir in Ordnern abgeheftet. Reell werden zunächst als Ausgaben eher nur Papier, Hardware usw. anfallen, z.B. keine Fahrtkosten. D.h. eigentlich müsste ich also z.B. wenn ich einen Powermac um 2000EUR reinnehme würde ich also 333EUR zurückbekommen (20% Mwst. in AT). Stelle ich eine Rechnung um selbigen Betrag müsste ich 333EUR dem Finazamt zahlen, in dem Falle würde ich also quasi mit null aussteigen.

Stuerberater habe ich momentan auch noch nicht, da sich ja die Steuerrelevanten Positionen momentan noch äußerst in Grenzen halten.

Jetzt möchte ich eigentlich nur wissen, ob ich mal so in diese Richtung starten kann oder einen generellen Denkfehler in meinen Annahmen habe oder so.... äh... :confused:
Geschäftskonto habe ich auch noch keines und rätsle momentan noch, ob ich eines anlegen soll.

Der nächste Punkt ist dann noch, ob ich ich, zwecks Realismus, auch privatausgaben ab und an in meine Auflistungen reinnehmen soll, oder das für mich hinfällig ist, da ich ja momentan noch einen "Hauptjob" zum Leben habe?!
 
In Deutschland mußt du den Rechner über 4 (oder warens 3?) Jahre verteilt abschreiben, das geht nicht auf einmal, genauso die Ust dazu. Das gilt ab einem gewissen Geamtbetrag (Obergrenze).

Extra Geschäftskonto muss nicht sein. Erkläre dein Konto zum Geschäftskonto, dann kannst du auch die Kontoführung komplett ansetzen.
 
Hmm... wäre natürlich weniger nett wenn man das auf ein paar Jahre verteilen muß... gibt es eigentlich irgendwo gedruckte Fachliteratur?
 
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