
elim
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Hallo zusammen,
ich habe ne spannende Frage: und zwar eine steuerrechtliche... ;-)
Ich bin im letzten Jahr näher zu meinem Arbeitgeber gezogen (Entfernung voher ca. 50 km zu nachher ca. 28km). Verkürzung der täglichen Fahrzeit um insg. (hin und zurück) um mehr als eine Stunde.
Trtotzdem bekam ich in meinem Steuerbescheid mitgeteilt, dass mir die Umzugskosten nicht angerechnet werden können. :-(
Bevor ich da anrufe, stell ich die Frage schon mal hier ins Forum: Warum nicht? Ich dachte die Kriterien seien: Fahrtwegverkürzung um mindestens 9km und Fahrzeitverkürzung um mindestens täglich 1 Stunde. Beides wird bei mir erfüllt.
Besten Dank schon mal und viele Grüße
elim
ich habe ne spannende Frage: und zwar eine steuerrechtliche... ;-)
Ich bin im letzten Jahr näher zu meinem Arbeitgeber gezogen (Entfernung voher ca. 50 km zu nachher ca. 28km). Verkürzung der täglichen Fahrzeit um insg. (hin und zurück) um mehr als eine Stunde.
Trtotzdem bekam ich in meinem Steuerbescheid mitgeteilt, dass mir die Umzugskosten nicht angerechnet werden können. :-(
Bevor ich da anrufe, stell ich die Frage schon mal hier ins Forum: Warum nicht? Ich dachte die Kriterien seien: Fahrtwegverkürzung um mindestens 9km und Fahrzeitverkürzung um mindestens täglich 1 Stunde. Beides wird bei mir erfüllt.
Besten Dank schon mal und viele Grüße
elim