Steuerexperten hier?

Mr. D

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Moin,
ich habe eine kurze Frage zu den Steuerklassen.

Seit 06/2007 arbeite ich in Dänemark, wohne aber weiterhin mit Familie in Deutschland. In Deutschland hatte ich vorher Steuerklasse 3 (verheiratet, Frau ohne Einkommen).
Meine Frau wird nach dem Sommer anfangen zu arbeiten und nun kommt meine Frage: Welche Steuerklasse wird sie haben?
Ich habe keinerlei Einkommen in Deutschland und bezahle hier dementsprechend auch keine Steuern. Wird sie also in 3 eingestuft, weil ich kein Einkommen in Deutschland habe, oder 4 weil wir beide arbeiten? Oder sogar 5, weil ich wohl 3 in Deutschland hätte?

Kann mir da einer weiterhelfen?

Danke im Voraus
Mr. D
 
Ich habe keinerlei Einkommen in Deutschland und bezahle hier dementsprechend auch keine Steuern.

Wieso nicht? Du bist doch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, oder?
 
ja aber doch in Dänemark.

Hab aber auch ne Frage:

Bin im September 07 von Wohnort A nach Wohnort B gezogen.
An welches Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben? An das alte oder das neue?
 
Er hat doch aber einen Wohnsitz in Deutschland. Boris Becker kann da ein Lied von singen :)
 
Er hat doch aber einen Wohnsitz in Deutschland. Boris Becker kann da ein Lied von singen :)

Ja, dass hätte Boris Becker fast in den Knast gebracht, die Tatsache dass er ein Zimmer hier in Deutschland für länger als 60 Tage hatte.
Man unterliegt der Steuerpflicht in dem Land, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Und da man in dem Land in dem man arbeitet, dann auch nochmal Steuern zahlen müsste, dafür gibt es dann die Doppelbesteuerungsabkommen.
Meines Wissens, gibt es zwischen Dänemark und Deutschland auch eines.
 
Ja, dass hätte Boris Becker fast in den Knast gebracht, die Tatsache dass er ein Zimmer hier in Deutschland für länger als 60 Tage hatte.
Man unterliegt der Steuerpflicht in dem Land, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Und da man in dem Land in dem man arbeitet, dann auch nochmal Steuern zahlen müsste, dafür gibt es dann die Doppelbesteuerungsabkommen.
Meines Wissens, gibt es zwischen Dänemark und Deutschland auch eines.

Völlig richtig. Zwischen D und Monaco gibts allerdings keins. War ganz schön teuer für Bobbele.
 
Völlig richtig. Zwischen D und Monaco gibts allerdings keins. War ganz schön teuer für Bobbele.

Ja, und um ein Haar wäre er auch in den Knast gegangen, ich habe es damals mitverfolgt, die 2 Jahre auf Bewährung waren eigentlich zu wenig, so der Kommentar damals von vielen Leuten, die sich bei Strafzumessungen bei Steuerfällen auskennen, das Gericht ist da wohl an die maximale Grenze bei der überhaupt noch eine Bewährung möglich ist, herangegangen, nämlich die 2 Jahre, bei einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, wäre eine Bewährung nicht mehr möglich gewesen.
Eigentlich hätte bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, eine höhere Freiheitsstrafe verhängt werden müssen, so wie dass bei Boris Becker der Fall gewesen ist.
 
Ich bin kein Experte im Steuerrecht - aber generell muss ich meinen Vorrednern zustimmen. Du hast Deinen Wohnsitz gemäß §8 AO in Deutschland und fällst damit definitiv in die Hände des deutschen Fiskus. Allerdings greift Art. 24 des DBA-Dänemark (http://www.bundesfinanzministerium....0,templateId=raw,property=publicationFile.pdf) so dass Dein dänisches Einkommen unter Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG freigestellt wird. Du hast kein Einkommen in Deutschland? Nichtmal ein Sparbuch? :D

Wenn Du verheiratet sagst nehme ich an, das ihr die gemeinsame Veranlagung gewählt habt? Bezüglich der Steuerklassen bietet es sich an, dass Du auf Antrag in die Lohnsteuerklasse V gehst. Dann darf Deine Frau in die III. Alternativ könnt ihr natürlich auch beide in der Klasse IV gehen... musst Du selbst rechnen was günstiger ist.... .

Ich hoffe das hat ein bisschen weitergeholfen ... ich hatte mal eine Vorlesung zum Thema. Hab sonst aber nicht viel mit der juristerei am Hut.
 
Bezüglich der Steuerklassen bietet es sich an, dass Du auf Antrag in die Lohnsteuerklasse V gehst. Dann darf Deine Frau in die III. Alternativ könnt ihr natürlich auch beide in der Klasse IV gehen... musst Du selbst rechnen was günstiger ist....

Hmm... kommt das nicht letztlich aufs gleiche raus? Ist es nicht egal,
in welcher Steuerklasse man ist? Ich meine für die Endabrechnung... :kopfkratz:
 
Ja, schon, aber es ist doch ein kleiner Unterschied ob man den Finanzamt das ganze Jahr ein kostenloses Darlehen gibt und am Ende etwas rausbekommt oder ob man es gar nicht erst bezahlt.
 
Hmm... kommt das nicht letztlich aufs gleiche raus? Ist es nicht egal,
in welcher Steuerklasse man ist? Ich meine für die Endabrechnung... :kopfkratz:

Ja, schon, aber es ist doch ein kleiner Unterschied ob man den Finanzamt das ganze Jahr ein kostenloses Darlehen gibt und am Ende etwas rausbekommt oder ob man es gar nicht erst bezahlt.

Und außerdem, nicht jeder macht eine Steuererklärung, und dass Finanzamt fordert auch nicht jeden dazu auf.
Und dann ist es im Endeffekt nicht nur ein kostenloses Darlehn, dass man dem Finanzamt gibt, nach einer gewissen Zeit, ist es dann "geschenktes" Geld.
 
Jo, o.k. – dann sind wir einer Meinung.

Steuererklärung sollte man, gerade bei Doppel-Verdienst auf jeden Fall
machen. Irgendwelche Werbungskosten gibts eigentlich immer.

Grade in diesem Fall sehe ich da einige Möglichkeiten.
 
Ich bin kein Experte im Steuerrecht - aber generell muss ich meinen Vorrednern zustimmen. Du hast Deinen Wohnsitz gemäß §8 AO in Deutschland und fällst damit definitiv in die Hände des deutschen Fiskus. Allerdings greift Art. 24 des DBA-Dänemark (http://www.bundesfinanzministerium....0,templateId=raw,property=publicationFile.pdf) so dass Dein dänisches Einkommen unter Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG freigestellt wird. Du hast kein Einkommen in Deutschland? Nichtmal ein Sparbuch? :D

Wenn Du verheiratet sagst nehme ich an, das ihr die gemeinsame Veranlagung gewählt habt? Bezüglich der Steuerklassen bietet es sich an, dass Du auf Antrag in die Lohnsteuerklasse V gehst. Dann darf Deine Frau in die III. Alternativ könnt ihr natürlich auch beide in der Klasse IV gehen... musst Du selbst rechnen was günstiger ist.... .

Ich hoffe das hat ein bisschen weitergeholfen ... ich hatte mal eine Vorlesung zum Thema. Hab sonst aber nicht viel mit der juristerei am Hut.

Danke für die Info. Gleich nochmal eine Frage dazu. Meinst du ich sollte in Klasse 5 gehen, weil ich kein Einkommen in DE habe? Weil 5 ist ja wesentlich höher besteuert als 3. Da ich wesentlich mehr Geld verdiene als meine Frau sollte ich ja eigentlich in 3 gehen und sie in 5,oder?
 
Ich würde mich auf jeden Fall beim Finanzamt erkundigen. Ein Anruf,
und du weißt genau Bescheid.
In manchen Fällen kann man auch zwischen versch. Möglichkeiten/
Kombinationen wählen als Doppelverdiener.
 
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