Spendenquittung als Bezahlung?!

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nobse

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An mich ist ein wohltätiger Verein herangetreten, mit der Bitte einen Web-Aufritt zu realisieren. Nach dem Briefing habe ich ein Angebot von 2.500 Euro netto abgegeben (website ist nicht besonders aufwändig).

Nun soll das folgendermassen ablaufen: ich würde ganz normal meine Rechnung stellen und würde dafür eine Spendenquittung über diesen Betrag erhalten.

Hat das von euch schonmal einer gemacht? Ist das so in Ordnung?

Danke
nobse
 
Damit machst Du aber ein schlechtes Geschäft, sofern Dein persönlicher Steuersatz nicht 100 % beträgt...
 
Könntest Du das näher erklären?
 
Goil! Fingierte Spendenquittung und Deine Arbeitsleistung bezahlen dann alle Steuerzahler zusammen! :p
 
nobse schrieb:
Könntest Du das näher erklären?

Gern - in der Hoffnung, daß ich das Modell richtig verstanden habe. Wenn Du eine Spendenquittung über den Rechnungsbetrag erhältst, kannst Du den Betrag als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Du sparst damit soviel Steuern, wie Du für Einkünfte in gleicher Höhe bezahlt hättest - also jedenfalls nicht die Gesamtsumme.
 
Das ist doch Betrug!
Anstatt 16 % werden 100 % absetzbar. Super!
 
Also ich hab das so verstanden, dass sie sich die Leistung schenken lassen wollen und Dir anbieten, die den Wert der Leistung als Spende zu bestätigen, damit Du den absetzen kannst?!
 
janwellem schrieb:
Gern - in der Hoffnung, daß ich das Modell richtig verstanden habe. Wenn Du eine Spendenquittung über den Rechnungsbetrag erhältst, kannst Du den Betrag als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Du sparst damit soviel Steuern, wie Du für Einkünfte in gleicher Höhe bezahlt hättest - also jedenfalls nicht die Gesamtsumme.

Damit könnte ich leben - ist ja für einen guten Zweck.
 
nobse schrieb:
Damit könnte ich leben - ist ja für einen guten Zweck.

Du solltest nur zusätzlich beachten, daß Spendenbescheinigungen m.E. nicht für den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen ausgestellt werden dürfen.
 
nelno schrieb:
Also ich hab das so verstanden, dass sie sich die Leistung schenken lassen wollen und Dir anbieten, die den Wert der Leistung als Spende zu bestätigen, damit Du den absetzen kannst?!

Genau. Seltsam finde ich nur, dass ich eine Rechnung stellen soll. Es gibt doch dann keine Kontenbewegung. Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.
 
Ist halt vom finanziellen Ergebnis augenscheinlich erst mal das selbe, als wenn Du die Kohle bekämst und anschliessend sofort spenden würdest. Die Frage ist nur, ob das juristisch ebenfalls das selbe ist. Und ob da - abgesehen davon, dass für Dich deutlich weniger dabei heraus springt - noch ein anderer Haken ist. Vielleicht bestehen sie auf überweisungslose Abwicklung, weil sie befürchten, dass Du entgegen der Absprache die Kohle nimmst ohne zu spenden? Was ja auch Dein gutes Recht wäre, schliesslich erbringst Du eine Leistung und stellst sie ordnungsgemäss in Rechnung...
 
nobse schrieb:
Genau. Seltsam finde ich nur, dass ich eine Rechnung stellen soll. Es gibt doch dann keine Kontenbewegung.

Vermutlich, weil der Verein das dann wiederum auch absetzen will :rolleyes:.
 
Hier setzen echt viel zu viele Leute viel zu viel ab rotfl
 
Das ist schon ein gangbarer Weg, wenn Du es Dir leisten kannst (und willst).
Da steht dann nicht "Barspende" sondern "Sachleistung" oder sowas drauf.
Wir haben das Ende des lezten Jahres auch mal gemacht, wenn Du magst,
kann ich Dir den Wortlaut morgen mal posten, muss das Ding dann mal raussuchen.
 
phoenix2004 schrieb:
… "Sachleistung" oder sowas drauf.
yep, war bei mir auch so. das finanzamt hat lässig genickt. war alles koscher. hab kein geld bekommen, aber konnte die spendenquittung mit absetzen. gut für alle beteiligten.
 
Al Terego schrieb:
yep, war bei mir auch so. das finanzamt hat lässig genickt. war alles koscher. hab kein geld bekommen, aber konnte die spendenquittung mit absetzen. gut für alle beteiligten.
Ich komme ja aus einem ganz anderen Metier... aber schließt Ihr da nicht Werkverträge ab ... seid Ihr dann nicht z.B Regresspflichtig?

Nur mal so als Frage!

Denn wenn die "Auftraggeber" erst einmal eine Rechnung in Händen halten sind sie in einer beneidenswerten Position. Also wenn, dann nur mit entspechender Spendenquittung und Haftungsausschluß.

hurrycane
 
nobse schrieb:
An mich ist ein wohltätiger Verein herangetreten, mit der Bitte einen Web-Aufritt zu realisieren. Nach dem Briefing habe ich ein Angebot von 2.500 Euro netto abgegeben (website ist nicht besonders aufwändig).

Nun soll das folgendermassen ablaufen: ich würde ganz normal meine Rechnung stellen und würde dafür eine Spendenquittung über diesen Betrag erhalten.

Hat das von euch schonmal einer gemacht? Ist das so in Ordnung?

Danke
nobse

Ich denke das kommt auf das Gleiche raus, wie wenn du das Geld erst erhältst und es dann wieder spendest.

Nur wirst du von den 2400,- EUR nicht viel haben. Angenommen du zahlst 20% Steuern, dann zahlst du etwa 480,- EUR weniger Steuern. Das ist alles.
 
hurrycane schrieb:
Ich komme ja aus einem ganz anderen Metier... aber schließt Ihr da nicht Werkverträge ab ... seid Ihr dann nicht z.B Regresspflichtig?
wenn ich z.b. dem kinderschutzbund meiner heimatstadt und dem förderverein des örtlichen gymnasiums für ’nen warmen händedruck und eine ordentliche spendenquittung einen imagefolder bzw. ein s/w-faltblatt layoute und auf den weg bringe, dann schließe ich höchstens zwischendurch mal mein fahrrad, aber nie und nimmer werksvertäge ab. :)

und bei sowas bin ich auch noch nie regresspflichtig geworden. wir sind doch hier nicht in sizilien, mann. :cool:
 
Al Terego schrieb:
und bei sowas bin ich auch noch nie regresspflichtig geworden. wir sind doch hier nicht in sizilien, mann. :cool:
In Sizilien werden Reklamationen mit Betonschuhen geregelt!
 
MacEnroe schrieb:
Ich denke das kommt auf das Gleiche raus, wie wenn du das Geld erst erhältst und es dann wieder spendest.

Nur wirst du von den 2400,- EUR nicht viel haben. Angenommen du zahlst 20% Steuern, dann zahlst du etwa 480,- EUR weniger Steuern. Das ist alles.
Ich glaub, das siehst Du falsch. Der Betrag mindert Deine komplette Steuerlast, d.h. Du musst 2006 xxxx Steuern insgesamt zahlen, darauf kannst Du dann Die Spenden etc. ebenfalls komplett anrechnen, nicht nur den prozentualen Anteil deines Steuersatzes.

Dass dieser Verein natürlich lt. Gesetz förderungswürdig sein muss, sollte jedem klar sein. Nicht jeder Sepp kann eine Sepndenquittung ausstellen.
 
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